Paxe setzten sich unbemerkt von Y in die C

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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
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0
FRA
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...und wenn du in die Bahn rollst, fragst du zu allererst mal alle Mitfahrenden nach ihren Fahrkarten?

Sollen sich doch die, die für die Airline arbeiten, darum kümmern, dass solche Umsetzer entdeckt und evtl. wieder zurück geschickt werden.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.909
16.012
Diebstahl ist erheblich "schlimmer" als Erschleichen von Leistungen. So jedenfalls die Wertung des Gesetzgebers, der ersteres mit Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder Geldstrafe bedroht, letzteres nur mit Freiheitsstrafen bis ein Jahr oder Geldstrafe.
 

Luftikus

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08.01.2010
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11.120
irdisch
Man kann Denjenigen ja auch höflich drauf ansprechen, ohne ihn gleich zu "verpfeifen", wenn man damit ein Problem hat. Das ist noch nicht Blockwartmentalität.
 

DrNo

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16.09.2014
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HAJ/ZRH
Ich kann nur für diejenigen, welche hier das Umsetzen aus Y nach C mit Kindesmord gleichsetzen hoffen, dass sie sich noch nie etwas bei der Steuererklärung oder der Spesenabrechnung haben zu Schulden kommen lassen. Nicht das man noch auf den Gedanken kommt hier würden verschiedene Maßstäbe angelegt. ;)
 
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Ein Klavierspieler

Erfahrenes Mitglied
10.04.2015
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...und wenn du in die Bahn rollst, fragst du zu allererst mal alle Mitfahrenden nach ihren Fahrkarten?

Sollen sich doch die, die für die Airline arbeiten, darum kümmern, dass solche Umsetzer entdeckt und evtl. wieder zurück geschickt werden.

selten etwas Herablassenderes in diesem Forum gelesen
du noch auf allen Vieren in die Bahn oder schon aufrecht auf 2 Beinen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Also so ein Massenphänomen ist es wohl nicht?
Aber die dieses Verhalten kritisch missbilligenden Beobachter hier in die Nähe von Sonderlingen zu rücken, trifft es moralisch auch nicht.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Ich kann nur für diejenigen, welche hier das Umsetzen aus Y nach C mit Kindesmord gleichsetzen hoffen, dass sie sich noch nie etwas bei der Steuererklärung oder der Spesenabrechnung haben zu Schulden kommen lassen. Nicht das man noch auf den Gedanken kommt hier würden verschiedene Maßstäbe angelegt. ;)
Zählt illegales Schauen eines gehackten SKY Streams auch zu solchen "Kindesmord" gleichzusetzenden Missetaten... :censored:
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
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...und wenn du in die Bahn rollst, fragst du zu allererst mal alle Mitfahrenden nach ihren Fahrkarten?

Sollen sich doch die, die für die Airline arbeiten, darum kümmern, dass solche Umsetzer entdeckt und evtl. wieder zurück geschickt werden.




Welchen Teil des deutschen Gesetzes versteht Ihr nicht?

In der Bahn darf ich niemenaden nach der Karte fragen. Folglich werde ich es auch niemals tun!!! Egal ob ich dazu Lust hätte oder nicht.
Auf dem Parkplatz darf man durch Fenster schauen und dann die Behörden wie auch immer informieren. Das ist die Rechtlage für den Behindertenparkplatz-Falschparker und mich.

Gesetze und Regeln sind was unglaublich praktisches, beachten und befolgen vereinfacht das Leben merklich. Und wenn man sich dagegen entscheidet ( was ich auch hin und wieder tuhe) dann geht man ein Risiko ein, lebt im Zweifel mit dem Konsequenzen aber motzt dann nicht darüber wenn man, wie auch immer, legal erwischt wird.

Und, Wenn jemand auf dem von mir reservierten Platz sitz (egal ob Bahn oder Flugzeug), dann werde ich entweder was sagen, oder den Schafner bitten entsprechend zu handeln. Ob der eine Karte hat oder nicht ist Sache des Schaffners.

Und wer Beiträge komplett liest, ist klar im Vorteil. Daher noch mal in Kurzform:

Ich werde niemanden wegen der Parkuhr anzeigen, wohl aber sicher wegen Behindertenparkplatz. Das ist nämlich zu meinem Schaden, und dem Schaden Andere die ich teils persönlich kenne oder mit denen ich mich verbunden fühle.

Bahn fahre ich höchst selten, das Problem stellt sich mir nicht.

Und selbst Upgrader zu meinem Schaden, deren Pech, die haben eien problem. Und wenn es mich nicht betrifft, da bleibe ich ehrlich, hängt von meiner Laune ab. Ich finde es nämlich einfach unfair.

Ach ja, und ich habe auch keien Promem mit diesen Alle-Aufschreiber. Solange die korrekt im legalen Rahmen bleiben, ist das deren Ding. Somit geht es mich nicht mal viel an, und da möchte ich auch nicht über Menschen urteilen. Und die als armseelig oder stillos zu bezeichnen, das halte ich auch für zu kurz bis einfach nur falsch.

Möglicher weise haben die damit angefangen weil dauernt Leute unberechtigt in ihmerm Anwohnerbereich parkten, und sie dann um 23 Uhr nach der Spätschicht keien Parkplatz mehr bekamen. Oder er fing damit an weil seine Tochter auf den zugeparkten Gehwegen nicht mehr mit dem Kinderwagen durch kam, oder er hat mal gesehen das ein Kind angefahren wurde, weil es hinter einem falsch geparkten Auto hervorlief. Oder sie finden, wenn alle artig die Parkgebühren zahlen würden, wäre plötzlich die Kinder-Bibliotek wieder für alle Kinder gratis. Auch ein Argument. Man könnte auch sagen, der eine unterstützt sein Stadt indem er Brotbeutel an Syrische Flüchtlinge verteilt, der ander indem er 20.000 € Parkgebühren in die Stadtkasse spühlt. Ist doch auch ein Gedanke wert. Und selbst wenn er es tut weil er gerne Polizist geworden wäre, aber duch den Sehtest viel. Ist er damit schlechter als der Polizist der Polizist wurde weil er gerne mal Polizist sein wollte? Ich finde nöö.


Ob man sich nun selber zu was auch immer bemüßigt füht, das mag jeder selber entscheiden, aber ob man dann ein besserer Mensch ist, wohl kaum.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
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Diebstahl ist erheblich "schlimmer" als Erschleichen von Leistungen. So jedenfalls die Wertung des Gesetzgebers, der ersteres mit Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder Geldstrafe bedroht, letzteres nur mit Freiheitsstrafen bis ein Jahr oder Geldstrafe.




Juristisch geshen hats du völlig recht. Aber dennoch wird dadurch das Erschelichen von Leistungen für mehrer Tausend Euro noch immer nicht zum nächtlichen Parken ohne Parkuhr, oder auch nur dem Diebstahl einer Sache für 1,59 €.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Juristisch geshen hats du völlig recht. Aber dennoch wird dadurch das Erschelichen von Leistungen für mehrer Tausend Euro noch immer nicht zum nächtlichen Parken ohne Parkuhr, oder auch nur dem Diebstahl einer Sache für 1,59 €.

Auch wenn es dem "gesunden Forumsempfinden" :p widerspricht: Es ist sogar die Frage, ob ein Self-Upgrade ueberhaupt den Tatbestand erfuellt. Schliesslich waere die Befoerderung als solche ("von A nach B mit Flug XY 123") bezahlt. Die falsche Klasse faellt mE nicht unter den 265 a. Strafrechtlich ist das also noch "pillepalliger" als auch nur 1,59 EUR geklaut.
 

mglast

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27.01.2013
1.895
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Auch wenn es dem "gesunden Forumsempfinden" :p widerspricht: Es ist sogar die Frage, ob ein Self-Upgrade ueberhaupt den Tatbestand erfuellt. Schliesslich waere die Befoerderung als solche ("von A nach B mit Flug XY 123") bezahlt. Die falsche Klasse faellt mE nicht unter den 265 a. Strafrechtlich ist das also noch "pillepalliger" als auch nur 1,59 EUR geklaut.



Ich bin nun kein Jurist, aber wie ja schon hier erwähnt, die Bahn kassiert ja bei 1. Klasse Upgrader seit langem den hier genannten Betrag. Wenn da die juristische Grundlage fehlen würde, dann hätte das wohl doch mal jemand erstritten.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.516
763
STR
Das Geschrei möchte ich lesen wenn einer der Umsetzer einem Vollzahler das letzte Wunschmenü wegfr... ahm isst.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.909
16.012
Ich bin nun kein Jurist, aber wie ja schon hier erwähnt, die Bahn kassiert ja bei 1. Klasse Upgrader seit langem den hier genannten Betrag. Wenn da die juristische Grundlage fehlen würde, dann hätte das wohl doch mal jemand erstritten.

Zivilrechtlich kein Thema - da zahlst Du mindestens den ueblichen Fahrpreis (ungerechtfertigte Bereicherung), bis hin zum erhoehten Befoerderungsentgelt (Vertragsstrafe). Nur strafrechtlich duerfte beim Upgrader nichts zu holen sein.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
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4
Zivilrechtlich kein Thema - da zahlst Du mindestens den ueblichen Fahrpreis (ungerechtfertigte Bereicherung), bis hin zum erhoehten Befoerderungsentgelt (Vertragsstrafe). Nur strafrechtlich duerfte beim Upgrader nichts zu holen sein.



Strafrechtlich gilt: Hohe See...... und Frühstücklaune des Richters.

Aber du magst Recht haben, ich bin kein Jurist.

Allerdings glaube ich haben die Fluggesellschaften null Interesse an einer Strafrechtlichen Verfolgung. Wenn du artig die horrenden Nacherhebung des Tickets in der teuersten Buchungsklasse gezahlt hast sind die happy und haben keine Lust.

Wenn die dich ärgern wollen, dann setzen die dich einfach auf die juristsich sehr schlecht angerifbnare No Fly Liste und aus ist es.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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Warum ist in unserer Gesellschaft in Ordnung, an geltenden Bestimmungen vorbei handeln zu dürfen und das auch noch gut zu finden (Upgrades hier sind ein Thema, ich nehme mal plakativ Schwarzarbeit als ein anderes Beispiel) und die Bösen sind die, die dagegen angehen?
Entschuldigung, die politische Elite macht doch vor, was sie von Rechtsstaat, Gesetzen und Verträgen hält und wie regelmäßig von der Legislative und der Judikative mit vollem Vorsatz weggesehen wird.

Maastricht-Verträge ... x-fach gebrochen
Lissabon-Verträge ... x-fach gebrochen
No-Bail-out Klausel ... x-fach gebrochen
Verbot der EZB der direkten Staatsfinanzierung (Gelddruckens) ... x-fach gebrochen
Dublin-Verträge ... x-fach gebrochen
sichere Drittstaatenregelung ... x-fach gebrochen

... und du willst mir hier die Geschichte der Kasserierin erzählen, die mal einen Getränkebon von 1 Euro 30 mitnimmt, und deswegen achtkantig fristlos rausfliegt ... Recht soll und muss eben Recht sein und bleiben :rolleyes:

alles klar, Herr Hilfssheriff
genau so verarscht man Menschen ...