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Ich soll da nämlich ein paar Leute abholen ...
Anderseits können sich die Passagier etwas mit der Entschädigung trösten, wenn die Verspätung schlussendlich mehr als 3 Stunden beträgt.
Mindestens vier Stunden bei Langstrecke für Entschädigung.
"Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung besteht dann, wenn eine mehr als 3 Stunden verspätete Ankunft am Zielflughafen vorliegt. Um einen Anspruch geltend zu machen ist also nicht die Abflugverspätung sondern die Ankunft am Reiseziel relevant."
4 stunden habe ich ja noch nie gehört :/