rein hypothetische Frage für diese Fällen in denen jemand ein Flug aus Nichtigkeiten zur Landung/Umkehren zwingt (egal ob Bombendrohung, unruly pax, ....): Wenn die Person ermittelt ist, gäbe es eine gute Anspruchsgrundlage den betreffenden zu verklagen als betroffener Pax? Legt man die EU261 Kompensation zu Grunde (die es in diesen Fällen von der Airline natürlich nicht geben wird) wären das ~200 Paxe mal 400 € == 80k€ für den Schädiger. Damit wäre die Bereitschaft solchen Mist zu machen wohl etwas geringer.
Wurde ähnliches schon mal erfolgreich druchgesetzt?