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Hallo,
heute erhielt ich nach einer Anzeige meinerseits wegen Betrug auf ebay von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, daß das Verfahren gegen den Betrüger eingestellt wurde. Ich habe auch nichts anderes erwartet. Die Sache ist etwas verzweigt, keiner hat was gewusst und alle Beteiligten sind natürlich unwissend, bzw. unschuldig. Gleichzeitig erfolgt der Verweis, daß zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben. Hat schon mal jemand etwas gegen einen namentlich bekannten Übeltäter zivilrechtlich unternommen? Es geht darum, daß jemand ein Konto eingerichtet hat, kassiert hat,das Geld weiter gegeben hat, keine Ware geliefert hat und "keine Ahnung" hatte, daß da was schief läuft.
Das widerspricht einfach meinem Rechtsempfinden. Ich kann natürlich gleich zum Anwalt gehen und auch da nochmal einiges auf den Tisch legen und am Ende kommt das gleiche Ergebnis. Daher zunächst hier meine Frage. Danke!
heute erhielt ich nach einer Anzeige meinerseits wegen Betrug auf ebay von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, daß das Verfahren gegen den Betrüger eingestellt wurde. Ich habe auch nichts anderes erwartet. Die Sache ist etwas verzweigt, keiner hat was gewusst und alle Beteiligten sind natürlich unwissend, bzw. unschuldig. Gleichzeitig erfolgt der Verweis, daß zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben. Hat schon mal jemand etwas gegen einen namentlich bekannten Übeltäter zivilrechtlich unternommen? Es geht darum, daß jemand ein Konto eingerichtet hat, kassiert hat,das Geld weiter gegeben hat, keine Ware geliefert hat und "keine Ahnung" hatte, daß da was schief läuft.
Das widerspricht einfach meinem Rechtsempfinden. Ich kann natürlich gleich zum Anwalt gehen und auch da nochmal einiges auf den Tisch legen und am Ende kommt das gleiche Ergebnis. Daher zunächst hier meine Frage. Danke!