LX: Schweizer Konsumentenschutz klagt gegen die SWISS

ANZEIGE
A

Anonym-36803

Guest
Bei LH gibt's doch den "Super-Flex"-Tarif, bei dem man für exorbitante Kosten alle Segmente in beliebiger Reihenfolge abfliegen kann. Bietet LX den (noch) nicht an?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Nein, da das in Deutschland gesprochene Urteil auf die Schweiz nicht anwendbar ist hat LX auch keine solchen Tarife eingeführt.
 
A

Anonym-36803

Guest
Na dann wissen wir ja, wie Swiss auf ein eventuelles Urteil reagieren wird.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Jein. In Österreich und Italien gab es ja ähnliche Klagen vor Gericht... dort sieht das Endergebnis anders aus als in Deutschland.

Wer seinen Wohnsitz in Österreich hat, muss die Couponreihenfolge auf sämtlichen LH-Tickets nicht einhalten, sofern der Nachweis erbracht werden kann, dass zum Zeitpunkt des Ticketkaufs die Absicht bestand, die Tickets in der gebuchten Reihenfolge zu nutzen (also z.B. ein ärztliches Attest).

Wer sein Ticket in Italien gekauft hat, muss die Couponreihenfolge nicht einhalten, sofern LH mindestens 24 Stunden vor Abflug des ersten Segments davon in Kenntnis gesetzt wird.
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
376
107
Wer sein Ticket in Italien gekauft hat, muss die Couponreihenfolge nicht einhalten, sofern LH mindestens 24 Stunden vor Abflug des ersten Segments davon in Kenntnis gesetzt wird.

Ich kann also ab MXP buchen und erst in FRA oder ZRH einsteigen? Wurde das auch schon mal 'getestet'?
Oder kann ich da wirklich einfach einen Tag vorher der Hotline anrufen und bescheid geben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jeder Mitarbeiter die länderspezifische Rechtslage kennt...
 
  • Like
Reaktionen: GCELY

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Ich kann also ab MXP buchen und erst in FRA oder ZRH einsteigen? Wurde das auch schon mal 'getestet'?
Oder kann ich da wirklich einfach einen Tag vorher der Hotline anrufen und bescheid geben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jeder Mitarbeiter die länderspezifische Rechtslage kennt...

Ab MXP buchen bringt nichts. Das LH-Ticket muss in Italien gekauft worden sein.

Und wenn man das regelmäßig macht, wird LH sicherlich wegen systematischer bewusster Umgehung der Tarifregeln aktiv werden, dazu haben sie weiterhin das Recht.
 
  • Like
Reaktionen: Worldtraveler42

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Ab MXP buchen bringt nichts. Das LH-Ticket muss in Italien gekauft worden sein.
Erzwingt die Airline dann eine Umleitung auf die Webseite des Landes, dessen IP Adresse man gerade hat, falls man nicht in Italien ist?
Oder wird man dann einfach auf die italienische Webseite umgeleitet, weil man von MXP abfliegt?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Wenn es Dir den Einsatz wert ist, kannst Du ja gerne mal das Lotterie-Spiel probieren.

Das Urteil in Italien hatte (ähnlich dem Urteil in Österreich) den Hintergrund, dass ein Rückflug auch weiterhin nutzbar bleiben sollte, wenn man aus legitimen Gründen den Hinflug nicht antreten konnte - und nicht zur systematischen Umgehung der Tarifregeln.

Ich bin gespannt, wie es die Richter in der Schweiz sehen werden.
 
  • Like
Reaktionen: phxsun

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
14
ARN / ZRH
Jein. In Österreich und Italien gab es ja ähnliche Klagen vor Gericht... dort sieht das Endergebnis anders aus als in Deutschland.

Wer seinen Wohnsitz in Österreich hat, muss die Couponreihenfolge auf sämtlichen LH-Tickets nicht einhalten, sofern der Nachweis erbracht werden kann, dass zum Zeitpunkt des Ticketkaufs die Absicht bestand, die Tickets in der gebuchten Reihenfolge zu nutzen (also z.B. ein ärztliches Attest).
Das heisst nur der Nachweiss, dass man das erste(zweitte) Leg nicht abfliegen konnte? Gibts da irgendwo einen Link zu?
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.816
Hamburg
"Ab MXP buchen bringt nichts. Das LH-Ticket muss in Italien gekauft worden sein.

Und wenn man das regelmäßig macht, wird LH sicherlich wegen systematischer bewusster Umgehung der Tarifregeln aktiv werden, dazu haben sie weiterhin das Recht."


wäre ja einmal sehr sehr neugierig, wie das alles mit EU Recht vereinbar ist.

----------



"systematischer bewusster Umgehung der Tarifregeln"

Wahrscheinlich gehört bald zum Ticketkauf dann der LH Gesinnungsfragebogen
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Also dass der Ort der Buchung entscheidend ist, kann ich mir - zumindest innerhalb der EU - nicht vorstellen. Zumal da man doch bei Buchung über die LH-Website automatisch in den Ticketshop des Abflugs-Landes geleitet wird.

Ich sehe das Problem vor allem in der Praxis: Standardmäßig wird wahrscheinlich bei Nichtantritt des ersten Segments die gesamte Buchung annulliert / der Ticketpreis neu berechnet. Bliebe also nur die Möglichkeit zu versuchen, sich hinterher das Geld mittels Klage vor den italienischen Gerichten zurückzuholen. Was a) wahrscheinlich deutlich langwieriger und ineffizienter ist, als in DE/AT/CH, und b) wie rcs schon geschrieben hat, man auch da kaum durchkommen wird, wenn es eindeutig um eine Umgehung der Tarifregeln geht (also Ticket MXP-ZRH-Langstrecke erst ab ZRH antreten...).
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
"Ab MXP buchen bringt nichts. Das LH-Ticket muss in Italien gekauft worden sein.
Eigentlich verstehe ich den Satz immer noch nicht so ganz. Wenn ich bei BA.com ein Ticket mit Abflug in Deutschland kaufe, werde ich doch auch umgeleitet auf die dt. BA Seite.
Sorry, rcs mir waere das zu stressig. Die Airlines biegen es sich eh hin, wie man will.
Es ist ja nicht mal definiert, was ein legitimer Grund waere.
 
  • Like
Reaktionen: pumuckel

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.823
4.657
Also dass der Ort der Buchung entscheidend ist, kann ich mir - zumindest innerhalb der EU - nicht vorstellen. Zumal da man doch bei Buchung über die LH-Website automatisch in den Ticketshop des Abflugs-Landes geleitet wird.

Ich sehe das Problem vor allem in der Praxis: Standardmäßig wird wahrscheinlich bei Nichtantritt des ersten Segments die gesamte Buchung annulliert / der Ticketpreis neu berechnet. Bliebe also nur die Möglichkeit zu versuchen, sich hinterher das Geld mittels Klage vor den italienischen Gerichten zurückzuholen. Was a) wahrscheinlich deutlich langwieriger und ineffizienter ist, als in DE/AT/CH, und b) wie rcs schon geschrieben hat, man auch da kaum durchkommen wird, wenn es eindeutig um eine Umgehung der Tarifregeln geht (also Ticket MXP-ZRH-Langstrecke erst ab ZRH antreten...).

Duerfte vereinbar sein, denn es geht nicht um irgendwas großes und wichtiges im Sinne der EU sondern um sowas triviales wie nationales AGB Recht. Und welche Bedingungen nach nationalem Recht einbezogen sind oder nicht, ist irrelevant. Auf den Wohnsitz wird es hingegen nicht ankommen, denn das wäre wirklich diskriminierend. Sehr wohl aber, unter welchem Recht ein Ticket gekauft wurde.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.823
4.657
Eigentlich verstehe ich den Satz immer noch nicht so ganz. Wenn ich bei BA.com ein Ticket mit Abflug in Deutschland kaufe, werde ich doch auch umgeleitet auf die dt. BA Seite.
Sorry, rcs mir waere das zu stressig. Die Airlines biegen es sich eh hin, wie man will.
Es ist ja nicht mal definiert, was ein legitimer Grund waere.

Du weißt dass es sowas wie Reisebüros gibt?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Auf den Wohnsitz wird es hingegen nicht ankommen, denn das wäre wirklich diskriminierend. Sehr wohl aber, unter welchem Recht ein Ticket gekauft wurde.

Genau das meine ich. Wenn ich mit Wohnsitz in DE/AT/CH ein Ticket ex-MXP kaufe, kann es doch wohl nicht sein, dass für mich italienische Gerichtsurteile oder italienische AGB nicht gelten. Genausowenig sollte es einen Unterschied machen, ob ich jetzt über ein deutsches oder über ein italienisches Reisebüro buche, das ja ohnehin nur Vermittler ist.

Ob das wirklich dem italienischen Gerichtsurteil / italienischen AGB entspricht, dass ich systematisch Tickets ab MXP erst in ZRH antreten oder den Hinflug verfallen lassen kann, sofern ich LX rechtzeitig informiert habe, ist eine andere Frage. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen...
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.320
536
VIE
Wieso sollte hier plötzlich eine Ausnahme gemacht werden?
Es ist doch genau geregelt wo der Gerichtsstand ist und welches Landesrecht zur Anwendung kommen muss.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Macht das denn in Bezug auf meine Rechte gegenüber LX wirklich einen Unterschied, ob ich ein Ticket ex-MXP online auf der LX-Website oder bei einem deutschen oder bei einem italienischen RB oder auf der amerikanischen Expedia-Website buche? Ich wäre davon ausgegangen, dass da jeweils die italienischen AGB von LX gelten, da das RB ja nur Vermittler ist.
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
810
1
Wenn es Dir den Einsatz wert ist, kannst Du ja gerne mal das Lotterie-Spiel probieren.

Das Urteil in Italien hatte (ähnlich dem Urteil in Österreich) den Hintergrund, dass ein Rückflug auch weiterhin nutzbar bleiben sollte, wenn man aus legitimen Gründen den Hinflug nicht antreten konnte - und nicht zur systematischen Umgehung der Tarifregeln.

Ich bin gespannt, wie es die Richter in der Schweiz sehen werden.

Ist doch positiv dass der Konsumentenschutz hier tätig wird.
Persönlich finde ich, welche Segmente ich nutze oder (weil zum Beispiel ein Aufenthalt länger dauert) nicht nutze, das geht die Airline genau gar nichts an.
Muss sagen ich hatte beim Verfallenlassen von Segmenten bei versch. Airlines auch erst 1x von sicher über 10x ein (kleines) Problem und das hat der Firmenanwalt hinterher gelöst.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir einen Thread aus FT zu verlinken. Meiner Meinung recht heftig! BA verklagt ein Reisebüro welches Flüge für Kunden bucht, die Ihr letztes Leg verfallen haben lassen:
http://www.flyertalk.com/forum/british-airways-executive-club/1731641-our-ex-eu-horror-story.html

Vielleicht ist ein es ein eigener Thread Wert. Mods, dann bitte gerne entsprechend verschieben. Danke

Dies scheint wohl die erste Antwort seitens BA an die Maximierer zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.960
13.453
FRA/QKL
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir einen Thread aus FT zu verlinken. Meiner Meinung recht heftig! BA verklagt ein Reisebüro welches Flüge für Kunden bucht, die Ihr letztes Leg verfallen haben lassen:
Our EX-EU Horror story - FlyerTalk Forums

Vielleicht ist ein es ein eigener Thread Wert. Mods, dann bitte gerne entsprechend verschieben. Danke

Dies scheint wohl die erste Antwort seitens BA an die Maximierer zu sein.
Ich meine mich zu erinnern, dass LH auch schon mal an Reisebüros gegangen ist und nachfakturiert hat (Oder es zumindest versucht hat) bei nicht geflogenem letztem Segment und nicht EU Start/Ziel-Destinationen.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Genauso wenig sollte es einen Unterschied machen, ob ich jetzt über ein deutsches oder über ein italienisches Reisebüro buche, das ja ohnehin nur Vermittler ist.

Denke ich nicht. Dein erster Geschäftspartner ist erstmals das Reisebüro, sei es ein "echtes" Reisebüro oder eine Webseite.

Persönlich finde ich, welche Segmente ich nutze oder (weil zum Beispiel ein Aufenthalt länger dauert) nicht nutze, das geht die Airline genau gar nichts an.

Wenn man dann auch so konsequent ist und sich das Ticket neu berechnen lässt, dann kann ich dir nur zustimmen.

Wenn man das ganze hingegen nur macht um faktisch zu bescheißen und die Airline dies auch noch dulden muss, schießt man sich auf lange Sicht nur selbst ins Knie: Airlines werden die Preise ab MXP,CPH, etc... zu Nachteil der dortigen Kundschaft erhöhen entsprechend erhöhen.