Kompensation bei Umleitung zu anderem Airport?

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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.058
447
VIE
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Als ich damals in EWR statt JFK ankam, gab es die vollen 600 €, aber erst nach EUGH Androhung durch den Anwalt. Grund war bei mir...dass ich nicht am gebuchten Endflughafen angekommen bin.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Als ich damals in EWR statt JFK ankam, gab es die vollen 600 €, aber erst nach EUGH Androhung durch den Anwalt. Grund war bei mir...dass ich nicht am gebuchten Endflughafen angekommen bin.
Das glaube ich dir gerne; zeigt aber nur die Auswüchse und Perversion unseres Rechtssystems. Bist pünktlich in deinem Hotel und kannst trotzdem kassieren.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

NEIN, es gibt keine Zahlung, da ganz offenbar Verspätung wegen höherer Gewalt (Schneefall).

Alle anderen Argumente spielen da keine Rolle mehr.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.255
849
Als ich damals in EWR statt JFK ankam, gab es die vollen 600 €, aber erst nach EUGH Androhung durch den Anwalt. Grund war bei mir...dass ich nicht am gebuchten Endflughafen angekommen bin.
Wg. Fluganulierung? Oder weil sie dich nicht mit Taxi nach JFK gebracht haben?
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
bei der Entfernung der beiden Flughäfen konnten ja mit Bus durchaus 3h Verspätung rauskommen
wie auch immer
ich schätze mal, ich hätte vor etwa 4 oder 5 Jahren auch theoretisch Anspruch auf Entschädigung gehabt in folgendem Fall:
mein Rückflug aus BVC war 2 Tage lang wegen Saharasand in der Luft nicht möglich
am 3. Tag natürlich ein unglaubliches Chaos wegen dem Passagierstau und mein Rückflug war umorganisiert nach CGN statt HAM, wo das Auto stand, was wir aber erst direkt am Checkinschalter erfuhren, als man uns einen Bahnfahrplan in die Hand drückte
(leider war die Bahnfahrt für uns dann richtig strapaziös, weil wir mit und wegen dem sperrigen Surfgepäck unterwegs aus dem ICE "geworfen" wurden und etliche Stunden auf einem Bahnhof (im McD.) auf einen Zug mit Fahrradabteil warten mußten)
klar: die Abreiseverzögerung war keine Schuld der TUI, aber wegen der Effektivität uns auf einen anderen Flieger zu buchen dann schon?
(ärgerlich war dann, daß ich sogar den Kosten fürs Bahnticket hinterher"laufen" mußte, nachdem ich die zusätzlichen Übernachtungskosten von Sonderpreis insgesamt 25,- gar nicht erwähnt und erstattet haben wollte)
 
Zuletzt bearbeitet:

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
ich glaube mich zu erinnern, daß mein Flug damals nicht auftauchte bei einem der einschlägigen Einforderungs-Dienstleistern
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.910
4.401
Bei einer Verspätung greift die Verordnung, bei einer Annullierung nicht? Haha, geile Logik...

Selbst wenn Du anderer Meinung bist, ist dass kein Grund mich in diesem und dem vorigen Beitrag unsachlich anzugehen. Ich habe mich doch bisher auch um Sachlichkeit bemüht.
 
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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.058
447
VIE
Wg. Fluganulierung? Oder weil sie dich nicht mit Taxi nach JFK gebracht haben?

Ooops anders rum...bin in jfk statt ewr gelandet. Flug wurde in der nacht davor gecancelled und deren maske ging nicht zum flug auswählen, also kam ich auf den nächsten was eine uralt 747 war....
Hab die dann angeschreiben, und sie gaben gleich beim ersten mal zu dass ich 600€ bekomme, was sie sich dann irgendwie überlegt hatten und am nächsten tag ne neue email mit 300€ kam da man mich ja nach nyc gebracht hat.

Meine argumentation war: Verspätung, falscher Bundesstaat, falscher Flughafen, falscher Flug -> Anwalt
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Verspätung, falscher Bundesstaat, falscher Flughafen, falscher Flug -> Anwalt

Ist aber immer noch ein anderer Fall als "Flug A wird im Flug umgeleitet". Prinzipiell dürfte man die Leistungen einfordern. Allerdings vergessen viele hier in ihrer Sehnsucht nach Entschädigung, dass Airlines nicht zum Spaß umleiten und die Umleitung eines Fluges meist durch höhere Gewalt begründet ist (also kranker oder toter Passagier, gewalttätiger Passagier, Bombendrohung, Witterung, etc... ).
 
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daukind

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03.02.2012
2.219
905
Selbst wenn Du anderer Meinung bist, ist dass kein Grund mich in diesem und dem vorigen Beitrag unsachlich anzugehen. Ich habe mich doch bisher auch um Sachlichkeit bemüht.

Mr. Hard war stets bemüht...

Jetzt lass das Kind doch ...

Genau. Der will doch nur spielen.

Ernsthaft. Ich habe, mit Quellen, dargelegt, dass ein Alternativflughafen als Annullierung zu werten ist, eine Busfahrt keine adäquate Ersatzbeförderung darstellt und man somit - sofern die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind - Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat. Von euch kommt nur "glaub ich nicht" und "waren doch keine drei Stunden". Es geht hier nicht um Meinungen. Du kannst zwar der Meinung sein, dass 2 und 2 5 ergibt, macht aber trotzdem keinen Sinn.
 
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Anonym38428

Guest
Ernsthaft. Ich habe, mit Quellen, dargelegt, dass ein Alternativflughafen als Annullierung zu werten ist, eine Busfahrt keine adäquate Ersatzbeförderung darstellt und man somit - sofern die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind - Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat. Von euch kommt nur "glaub ich nicht" und "waren doch keine drei Stunden". Es geht hier nicht um Meinungen. Du kannst zwar der Meinung sein, dass 2 und 2 5 ergibt, macht aber trotzdem keinen Sinn.

Kind, du bist immer noch einen Schritt zu weit. Bevor wir über 3 Stunden, anderer Airport und Busfahrten sprechen, steht die Frage nach dem Grund der Umleitung im Raum.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.910
4.401
Da der zuletzt beschriebene Fall ja offenbar auf Schneefall und somit höhere Gewalt zurückzuführen ist, ist der Fall ja geklärt.

Wir könnte und jetzt sachlich um das Thema Annullierung streiten.
Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?
 
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Anonym38428

Guest
Wir könnte und jetzt sachlich um das Thema Annullierung streiten.
Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?

Ja, da der ursprüngliche Flugplan aufgegeben wurde.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Kind, du bist immer noch einen Schritt zu weit. Bevor wir über 3 Stunden, anderer Airport und Busfahrten sprechen, steht die Frage nach dem Grund der Umleitung im Raum.

Selektives Lesen ist nun wahrlich nicht die feine Art. Ich habe mehrfach erwähnt, dass die "grundlegenden Voraussetzungen" natürlich gegeben sein müssen. Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, gibt es natürlich keine Ausgleichszahlung. Das stand hier, zumindest in meinen Beiträgen, nie zur Debatte. Warum also die Erwähnung?

Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?

Ja.

Nur, wird diese Annullierung natürlich oftmals auf Umstände zurückzuführen sein, welche die Airline nicht zu vertreten hat.
 
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Anonym38428

Guest
Selektives Lesen ist nun wahrlich nicht die feine Art. Ich habe mehrfach erwähnt, dass die "grundlegenden Voraussetzungen" natürlich gegeben sein müssen. Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, gibt es natürlich keine Ausgleichszahlung. Das stand hier, zumindest in meinen Beiträgen, nie zur Debatte. Warum also die Erwähnung?

Kind, mehrfach schonmal gar nicht und nacheditieren von Beiträgen ist nun auch nicht die feine englische Art. Zwischen dem was du glaubtest zu schreiben und dem Was du geschrieben hast, mag es natürlich eine Differenz geben.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
.... steht die Frage nach dem Grund der Umleitung im Raum.

Ich habe mir gerade nochmal auf fr24 den Replay des Fluges angesehen.

Der Flieger war um 18:45 (local) am Punkt des Endanfluges des planmäßigen Zielflughafens (NYO). Geplante Ankunftszeit 19:15, also soweit pünktlich.

Er ist dann von 18:45 bis 19:11 in den Hold gegangen und hat dann den Anflug auf den Ausweichflughafen (NRK) eingeleitet, wo er dann um 19:27 gelandet ist.

Laut dem TO herrschte am planmäßigen Flughafen Schneefall.

Wenn die Verspätung (ich sträube mich innerlich immer noch, so etwas als Annullierung zu benennen) somit keine "höhere Gewalt" war, fresse ich einen Besen.

Edit: Eine technische Störung am Flieger würde ich auch ausschließen, da er nach nur kurzem Aufenthalt von NRK aus wieder gestartet ist.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Kind, mehrfach schonmal gar nicht und nacheditieren von Beiträgen ist nun auch nicht die feine englische Art. Zwischen dem was du glaubtest zu schreiben und dem Was du geschrieben hast, mag es natürlich eine Differenz geben.

Das mit dem selektiven Lesen scheint schlimmer zu sein als gedacht. Oder hast Du einfach nur eine Leseschwäche?

a) Ich habe es mehr als einmal geschrieben, ergo mehrfach
b) Ich habe einen der erwähnten Beiträge editiert, innerhalb von Sekunden (sieht man auch daran, dass es keine automatische Meldung des Forums gab), meinen Edit dennoch kenntlich gemacht und dies lange bevor irgendjemand Bezug auf diesen Beitrag genommen hat.

Deine Kommentare sind einfach nur deplatziert.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Deine Kommentare sind einfach nur deplatziert.

Deine Kommentare übrigens auch. Ihr beide benehmt euch gerade wie kleine Kinder die sich gegenseitig mit Matsch bewerfen. Zumindest von Tosc hätte ich mir das nicht erwarten. Beendet doch einfach eure Debatte. Ist nicht schön und trägt nur wenig zum Thema bei.

Um wieder etwas zurück zu Thema zu kommen: Mir fallen eigentlich kaum Umleitungen von Flugzeugen ein, welche durch die Airline gewollt sind. Jede Umleitung führt zu Annullierungen und Verspätungen auf den darauffolgenden Flügen.
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
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Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?

Auch der BGH darf und wird meiner Meinung nach die deutsche Sprache nicht vergewaltigen.

Wenn (analog dem aktuellen Fall) mal der Frankfurter Flughafen geschlossen würde und 100 Flieger nach München umgeleitet würden, dann ist das sprachlich eine Umleitung und keine Annullierung des Fluges.

Falls die Richter das mal anders bezeichnen sollten, entfremden sie sich von der deutschen Sprache.