Dummes polemisches Geschwätz.
Das glaube ich dir gerne; zeigt aber nur die Auswüchse und Perversion unseres Rechtssystems. Bist pünktlich in deinem Hotel und kannst trotzdem kassieren.Als ich damals in EWR statt JFK ankam, gab es die vollen 600 €, aber erst nach EUGH Androhung durch den Anwalt. Grund war bei mir...dass ich nicht am gebuchten Endflughafen angekommen bin.
Wg. Fluganulierung? Oder weil sie dich nicht mit Taxi nach JFK gebracht haben?Als ich damals in EWR statt JFK ankam, gab es die vollen 600 €, aber erst nach EUGH Androhung durch den Anwalt. Grund war bei mir...dass ich nicht am gebuchten Endflughafen angekommen bin.
Bei einer Verspätung greift die Verordnung, bei einer Annullierung nicht? Haha, geile Logik...
Selbst wenn Du anderer Meinung bist, ist dass kein Grund mich in diesem und dem vorigen Beitrag unsachlich anzugehen. Ich habe mich doch bisher auch um Sachlichkeit bemüht.
Wg. Fluganulierung? Oder weil sie dich nicht mit Taxi nach JFK gebracht haben?
Verspätung, falscher Bundesstaat, falscher Flughafen, falscher Flug -> Anwalt
Selbst wenn Du anderer Meinung bist, ist dass kein Grund mich in diesem und dem vorigen Beitrag unsachlich anzugehen. Ich habe mich doch bisher auch um Sachlichkeit bemüht.
Jetzt lass das Kind doch ...
Jetzt lass das Kind doch ...
Ernsthaft. Ich habe, mit Quellen, dargelegt, dass ein Alternativflughafen als Annullierung zu werten ist, eine Busfahrt keine adäquate Ersatzbeförderung darstellt und man somit - sofern die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind - Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat. Von euch kommt nur "glaub ich nicht" und "waren doch keine drei Stunden". Es geht hier nicht um Meinungen. Du kannst zwar der Meinung sein, dass 2 und 2 5 ergibt, macht aber trotzdem keinen Sinn.
Wir könnte und jetzt sachlich um das Thema Annullierung streiten.
Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?
Kind, du bist immer noch einen Schritt zu weit. Bevor wir über 3 Stunden, anderer Airport und Busfahrten sprechen, steht die Frage nach dem Grund der Umleitung im Raum.
Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?
Selektives Lesen ist nun wahrlich nicht die feine Art. Ich habe mehrfach erwähnt, dass die "grundlegenden Voraussetzungen" natürlich gegeben sein müssen. Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, gibt es natürlich keine Ausgleichszahlung. Das stand hier, zumindest in meinen Beiträgen, nie zur Debatte. Warum also die Erwähnung?
.... steht die Frage nach dem Grund der Umleitung im Raum.
Kind, mehrfach schonmal gar nicht und nacheditieren von Beiträgen ist nun auch nicht die feine englische Art. Zwischen dem was du glaubtest zu schreiben und dem Was du geschrieben hast, mag es natürlich eine Differenz geben.
Deine Kommentare sind einfach nur deplatziert.
Dazu meine Frage: handelt es sich auch um eine Annullierung, wenn die Änderung des Zielflughafens erst während des Fluges beschlossen wird?