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Disclaimer: Es geht nicht um Maximieren, Schummeln oder Steuerbetrug sondern nur um den korrekten/ehrlichen Ansatz!
Ich habe seit 2011 einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz im Inland, den ich ganz normal ohne AG-Zuschuss o.ä. aus dem monatlichen Nettoeinkommen bezahle und an dem ich übernachte, wenn ich unter der Woche im Büro bin.
Die Miete/Nebenkosten etc. setze ich ganz normal bei der Steuer an und aufgrund der gegebenen Verhältnismäßigkeit Größe/Preis der Zweitwohnung ist das auch seit 2011 ohne Probleme immer im Rahmen der Ansetzbarkeit durchgegangen.
Auch meine Heimfahrten mit dem Firmenwagen haben gerade erst letztes Jahr eine Betriebsprüfung sauber überstanden. Unsere Personalabteilung ist sehr präzise (andere würden sagen übereifrig) und zusätzliche Heimfahrten unter der Woche (die also über die eine kostenlose Wochenendheimfahrt hinausgehen) werden versteuert.
Also derzeit alles in Ordnung und das soll auch so bleiben.
Meine Frage dreht sich um den Verpflegungsmehraufwand. 2011 hat mir mein Finanzamt gesagt, die steurliche Absetzbarkeit des Zweitwohnsitzes ginge nur für Miete/Nebenkosten, einen Verpflegungsmehraufwand könne man nur absetzen, wenn man auf Reise sei (und der AG nicht erstattet - tut er bei mir) und nicht, wenn man am Zweitwohnsitz ist/isst.
Von einem Bekannten, der eine ähnliche Situation aber ein anderes "Heimat-Finanzamt" hat, höre ich nun, dass er den Verpflegungsmehraufwand (für die Tage, an denen er nicht auf Reise sondern am Zweitwohnsitz war) anerkannt bekommen hat. Das wären bei mir durchschnittlich 2 Nächte in der Woche, die ich im Büro bin und das würde sich durchaus lohnen.
Hat jemand von Euch Erfahrung mit einem beruflichen Zweitwohnsitz und, falls ja, wie macht Ihr das?
Danke!!!
Ich habe seit 2011 einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz im Inland, den ich ganz normal ohne AG-Zuschuss o.ä. aus dem monatlichen Nettoeinkommen bezahle und an dem ich übernachte, wenn ich unter der Woche im Büro bin.
Die Miete/Nebenkosten etc. setze ich ganz normal bei der Steuer an und aufgrund der gegebenen Verhältnismäßigkeit Größe/Preis der Zweitwohnung ist das auch seit 2011 ohne Probleme immer im Rahmen der Ansetzbarkeit durchgegangen.
Auch meine Heimfahrten mit dem Firmenwagen haben gerade erst letztes Jahr eine Betriebsprüfung sauber überstanden. Unsere Personalabteilung ist sehr präzise (andere würden sagen übereifrig) und zusätzliche Heimfahrten unter der Woche (die also über die eine kostenlose Wochenendheimfahrt hinausgehen) werden versteuert.
Also derzeit alles in Ordnung und das soll auch so bleiben.
Meine Frage dreht sich um den Verpflegungsmehraufwand. 2011 hat mir mein Finanzamt gesagt, die steurliche Absetzbarkeit des Zweitwohnsitzes ginge nur für Miete/Nebenkosten, einen Verpflegungsmehraufwand könne man nur absetzen, wenn man auf Reise sei (und der AG nicht erstattet - tut er bei mir) und nicht, wenn man am Zweitwohnsitz ist/isst.
Von einem Bekannten, der eine ähnliche Situation aber ein anderes "Heimat-Finanzamt" hat, höre ich nun, dass er den Verpflegungsmehraufwand (für die Tage, an denen er nicht auf Reise sondern am Zweitwohnsitz war) anerkannt bekommen hat. Das wären bei mir durchschnittlich 2 Nächte in der Woche, die ich im Büro bin und das würde sich durchaus lohnen.
Hat jemand von Euch Erfahrung mit einem beruflichen Zweitwohnsitz und, falls ja, wie macht Ihr das?
Danke!!!