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Hallo zusammen,
mich würde als "Wenigflieger" (wäre die 2. Flugreise gewesen) Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:
- Andalusien-Rundreise als Pauschalreise gebucht, Flug wäre 29.05. 17:05 Stuttgart -> Malaga gewesen (air berlin)
- ca. 18:40 (nachdem alle schon ca 1h im Flugzeug saßen), kam die Durchsage "Flug kann nicht durchgeführt werden, wenden Sie sich an den air-berlin-Schalter"
- der "Schalter" bekam auch keine Auskunft von air berlin
- Grund für die Flugstreichung wurde nicht genannt; Wetter ist aber m.E. unwahrscheinlich, da in dem Zeitfenster andere Flüge gestartet sind
- gegen 21:00 kam dann die Ansage: "air berlin hat sich immer noch nicht geäußert, wahrscheinlich gibt es morgen irgendwann einen Ersatzflug, wer kein Hotel braucht, soll am besten heimgehen und morgen früh mal anrufen"
- ich bin dann 22:00 mit dem Zug auf eigene Kosten wieder heimgefahren, da immer noch keine Auskunft kam und mir es irgendwo auch zu blöd war (ich hätte wohl aber grundsätzlich Anspruch auf ein Hotel gehabt, da > 80km)
- am nächsten Morgen habe ich dann erfahren, dass 11:35 der Ersatzflug wäre, allerdings hat es mir da zeitlich schon nicht mehr gereicht, rechtzeitig mit dem Zug zum Flughafen zu kommen
- Der Reiseveranstalter hat mir dann telefonisch eine Umbuchung der Reise auf Ende August angeboten, worauf ich dann eingegangen bin (gegen 60€ Aufpreis, ein Alternativtermin ohne Aufpreis wäre Anfang Oktober gewesen)
Grundsätzlich bin ich mit der Umbuchung zufrieden, da es bei einer Rundreise auch irgendwie "doof" ist, wenn der erste Tag fehlt.
Jetzt die Frage: Habe ich hier irgendwelche Entschädigungsansprüche? Gegen wen?
Wenn ich den Flug selber gebucht hätte, wäre es nach dem, was ich gelesen habe, recht klar, dass ich auf air berlin zugehen (bzw. mit ihnen rumstreiten) muss und auch Ansprüche habe.
Wie ist es aber hier in der Konstellation "Pauschalreise"?
Für Eure Meinungen/Erfahrungen schonmal vielen Dank!
mich würde als "Wenigflieger" (wäre die 2. Flugreise gewesen) Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:
- Andalusien-Rundreise als Pauschalreise gebucht, Flug wäre 29.05. 17:05 Stuttgart -> Malaga gewesen (air berlin)
- ca. 18:40 (nachdem alle schon ca 1h im Flugzeug saßen), kam die Durchsage "Flug kann nicht durchgeführt werden, wenden Sie sich an den air-berlin-Schalter"
- der "Schalter" bekam auch keine Auskunft von air berlin
- Grund für die Flugstreichung wurde nicht genannt; Wetter ist aber m.E. unwahrscheinlich, da in dem Zeitfenster andere Flüge gestartet sind
- gegen 21:00 kam dann die Ansage: "air berlin hat sich immer noch nicht geäußert, wahrscheinlich gibt es morgen irgendwann einen Ersatzflug, wer kein Hotel braucht, soll am besten heimgehen und morgen früh mal anrufen"
- ich bin dann 22:00 mit dem Zug auf eigene Kosten wieder heimgefahren, da immer noch keine Auskunft kam und mir es irgendwo auch zu blöd war (ich hätte wohl aber grundsätzlich Anspruch auf ein Hotel gehabt, da > 80km)
- am nächsten Morgen habe ich dann erfahren, dass 11:35 der Ersatzflug wäre, allerdings hat es mir da zeitlich schon nicht mehr gereicht, rechtzeitig mit dem Zug zum Flughafen zu kommen
- Der Reiseveranstalter hat mir dann telefonisch eine Umbuchung der Reise auf Ende August angeboten, worauf ich dann eingegangen bin (gegen 60€ Aufpreis, ein Alternativtermin ohne Aufpreis wäre Anfang Oktober gewesen)
Grundsätzlich bin ich mit der Umbuchung zufrieden, da es bei einer Rundreise auch irgendwie "doof" ist, wenn der erste Tag fehlt.
Jetzt die Frage: Habe ich hier irgendwelche Entschädigungsansprüche? Gegen wen?
Wenn ich den Flug selber gebucht hätte, wäre es nach dem, was ich gelesen habe, recht klar, dass ich auf air berlin zugehen (bzw. mit ihnen rumstreiten) muss und auch Ansprüche habe.
Wie ist es aber hier in der Konstellation "Pauschalreise"?
Für Eure Meinungen/Erfahrungen schonmal vielen Dank!