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War ein technischer Fehler, wurde so auch per Mail kommuniziert. Tür war wohl defekt.
Finde es allerdings bedauerlich, auch heute noch sowas lesen zu müssen. Die Rechtslage zu technischen Defekten ist inzwischen so eindeutig, dass das mindestens in den Randbereich der strafrechtlich relevanten Täuschung fällt.
Und wirst du versuchen, dagegen vorzugehen?Wo kein Kläger da kein Richter. Bisher sind sie damit offensichtlich noch nicht an kexbox oder dich geraten... und wenn nur die Hälfte den Bullshit glaubt, hat sich das ausformulieren des Textbausteins schon lange gerechnet
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Und wirst du versuchen, dagegen vorzugehen?
ich habe für 2 Freunden in den USA einen Flug von Tampa nach Zürich (return) geschenkt. Der Hinflug (LX 8005 ist ein Edelweiss codeshare) ging wegen eines technischen Defekts erst einen Tag verzögert los und die beiden kamen daher 22 Stunden verspätet in Zürich an. Hotel wurde in Tampa von Swiss Air/Edelweiss übernommen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. gibt es dafür einen Entschädigungsanspruch?
2. habe ich diesen als Bezahler der Reise oder die beiden als Teilnehmer der Reise?
3. gelten für die Entschädigung EU-, US oder Schweizer Richtlinien?
4. hat jemand einen Link auf einen Musterbrief, um diese bei Swiss (oder Edelweiss?) geltend zu machen?
1. Korrekt.
- Ausgleichszahlung in Höhe von 250 € wegen Annullierung müsste hier meiner Meinung nach unstreitig sein. Fehlende Crew ist im Organisationsbereich der Airline, damit kein aussergewöhnlicher Grund. Anspruch auf Zahlung besteht damit, oder?
- Muss das erste Aufforderungsschreiben (inkl. Fristsetzung 2 Wochen) an LX oder Helvetic geschickt werden? LH sollte ja raus sein, auch wenn über sie gebucht wurde. Am Flughafen wurde zwar gesagt an LX richten, aber ich dachte es geht um die ausführende Airline.
- Ist die Taxifahrt (ca. 40 €) ebenfalls zu erstatten? Meiner Meinung nach ja. S-Bahn wäre ja bei Durchführung des Fluges noch gefahren und Notwendigkeit des Taxis hängt kausal mit der Streichung und Ersatzbeförderung zusammen.
- Hypothetisch für die Zukunft. Hätte +1 auch auf Umbuchung auf den ersten Flug heute inkl. Übernahme Hotelkosten pochen können bzw. auf Erstattung der Kosten im Nachhinein? Oder wäre dieser Anspruch ausgeschlossen, weil die Beförderung nach STR noch per Bus ermöglicht wurde?
Viel Spaß beim Durchsetzen des Storno
Finde es allerdings bedauerlich, auch heute noch sowas lesen zu müssen. Die Rechtslage zu technischen Defekten ist inzwischen so eindeutig, dass das mindestens in den Randbereich der strafrechtlich relevanten Täuschung fällt.
Der Meinung bin ich schon lange und werde, wenn ich das irgendwo sage, immer angeguckt, als kaeme ich vom Mond.Versuch, es bei Wingsdings einzutreiben. Es gibt ja noch andere Anspruchsgrundlagen ausser 261/04 - z.B. stinknormaler Schadensersatz aus der Verletzung des Befoerderungsvertrages.
Eigentlich sollte es am Samstag im A330 von SXF nach CGN gehen... nun kam die Mail, dass der Flug 55 Minuten früher startet. Und wie befürchtet ist es nun kein Eurowings A330, sondern stattdessen Germanwings A319 operated by Sun Express.
Flugnummer hat sich von EWxxxx auf 4Uxx geändert.
Ist doch wie eine Flugstreichung zu sehen, oder?
4U op by Sunexpress im A319 ?
ist wohl eher eine B737.
