M&M businesscard -Privatnutzer

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Lucjan

Neues Mitglied
11.08.2016
3
0
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Ich habe die Milles and More Gold Card Businesscard im July 2016 privat genutzt und einen Unfall mit dem Leihwagen gehabt. Wie steht es mit den Versicherungsschutz?
 

Lucjan

Neues Mitglied
11.08.2016
3
0
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe das Geld von der Versicherung bekommen, aber jetzt soll ich meine Selbstständigkeit nachweisen. Ich war selbstständig, aber jetzt bin ich Rentner
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe das Geld von der Versicherung bekommen, aber jetzt soll ich meine Selbstständigkeit nachweisen. Ich war selbstständig, aber jetzt bin ich Rentner
Entscheidend ist ja, ob Du zum Zeitpunkt des Einsatzes rechtmässiger Nutzer, sprich selbständig, warst.
Wenn Du nicht mehr selbständig bist, musst Du halt auf die private Variante umstellen.
 

hajopaio

Erfahrenes Mitglied
14.04.2010
801
333
CGN
Irgendwie komische Reihenfolge von der Versicherung. Erst zahlen und dann Nachweis verlangen. Hätte ich andersherum erwartet.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
In Bezug auf den Versicherungsfall wohl eher "hättest umgestellt haben müssen" ;)
Sicher, aber offensichtlich haben die ja schon geleistet.
Ähnlich wie bei dem oben von mir verlinkten Fall, wo trotz fälschlicher Nutzung geleistet wurde, danach aber der Kunde gezwungen wurde auf die private Variante umzustellen.
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.995
2.713
MUC
Sicher, aber offensichtlich haben die ja schon geleistet.

Prinzipiell könnte ich mir auch vorstellen, dass sie unter dem Vorbehalt, dass der geschäftliche Charakter der Anmietung nachgewiesen werden kann, geleistet haben und - sofern dieser Nachweis scheitert - ihre Leistung zurückfordern. Möglicherweise geht man bei der Versicherung nicht grundsätzlich von Maximierern aus ;)
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Prinzipiell könnte ich mir auch vorstellen, dass sie unter dem Vorbehalt, dass der geschäftliche Charakter der Anmietung nachgewiesen werden kann, geleistet haben und - sofern dieser Nachweis scheitert - ihre Leistung zurückfordern. Möglicherweise geht man bei der Versicherung nicht grundsätzlich von Maximierern aus ;)
Ob die Versicherung nur unter Vorbehalt geleistet hat wird wohl nur der OP beantworten können. :)
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.134
21
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Ich hatte eine privaten Schaden vor der AGB-Änderung der über die Versicherung erst jetzt reguliert wurde.

Auf dem Schreiben ist jetzt unten deutlich er Hinweis, dass ohne eine Umstellung der CC private Schäden ab Dezember 2015 mit meiner Kreditkarte nicht mehr versichert sind.