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N26

Finde ich auch. Bei N26 geht immer mal wieder was aus irgendeinem Grund daneben, z.B. Überweisungen, die einfach so zurückkommen. Es dauert auch länger als bei Fidor.
 
Als Fidor Bank arbeiten wir täglich daran unser Angebot für Sie zu verbessern, so werden wir z.B. in Kürze ein Update zu unseren Fidor Bank Mobile Banking Apps bereitstellen, mit der Sie alle grundlegenden Bankinganwendungen des Alltags auch wirklich mobile durchführen können.

Das ist ein Auszug aus einer Mail vom Fidor-Kundenservice. Ich hoffe sie ziehen bald nach in Sachen Banking apps.
 
Früher gingen französische Personalausweise bei PostIdent, da steht ja sogar die Adresse hinten drauf wie bei deutschen. Mal bei einem anderen Postler versucht?

Die Adresse steht sogar im französischen Reisepass.

Das Postident damit nicht mehr funktioniert, wäre mir neu... Wie rmol bereits schrieb, vor einiger Zeit ging das auf jedem Fall.
 
Die Adresse steht sogar im französischen Reisepass.
Das stimmt, aber der messen die Postler und/oder Banker in DE gern weniger Bedeutung bei als der Adresse laut Personalausweis... bei Vorlage des Reisepasses wird schon mal zusätzlich eine Meldebescheinigung verlangt.

Edit: es gibt aber eventuell ein zusätzliches Problem bei französischen Personalausweisen - per Regierungsverordnung sind die nun offiziell 15 Jahre gültig und werden auch nicht ersetzt, wenn sie laut aufgedruckter alter Gültigkeit von nur 10 Jahren wie abgelaufen aussehen. Das wissen inzwischen wohl die offiziellen Stellen in FR, nicht aber in DE.
Man kann dann zwar dieses auch deutschsprachige Dokument vorlegen, aber das ist nicht mal abgestempelt und wirkt nicht wirklich offiziell.
Im Fall eines laut Aufdruck abgelaufenen französischen Personalausweises ist der Reisepass mit richtigem Gültigkeitsdatum besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus den PostIdent-FAQ:

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POSTIDENT durch Postfiliale, POSTIDENT durch Postboten und POSTIDENT durch Postboten Individuell:

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente ein Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Um insbesondere eine rechtlich angreifbare Diskriminierung zu vermeiden, hat der Auftraggeber zu identifizierenden natürlichen Personen, die nur über ein von der Deutschen Post nicht akzeptiertes Ausweisdokument verfügen, eine andere Möglichkeit zur Identifizierung anzubieten (beispielsweise durch persönliche Vorsprache in einer Filiale des Auftraggebers).

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
Soweit in Ausweisdokumenten Angaben zur Anschrift ausnahmsweise fehlen, werden diese bei der Identifizierung in den Filialen vom Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post, bei der zu identifizierenden Person, erfragt und dies entsprechend auf dem Formular vermerkt.

POSTIDENT durch Videochat:

Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise, ausländische, dem deutschen Personalausweis entsprechende, amtliche Identitätskarten sowie Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale und ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post für die Identifizierung akzeptiert werden. Um insbesondere eine rechtlich angreifbare Diskriminierung zu vermeiden, hat der Auftraggeber den zu identifizierenden natürlichen Personen, die nur über ein nicht akzeptiertes Ausweisdokument verfügen, eine andere Möglichkeit für die Identifizierung anzubieten, beispielsweise durch persönliche Vorsprache in einer Filiale der Deutschen Post im Rahmen von POSTIDENT durch Postfiliale.

Auf einem zulässigen Ausweisdokument müssen die Angaben zu den auf dem POSTIDENT Formular vorgesehenen Pflichtfeldern vorhanden sein und für den Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post lesbar (also mindestens in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern) und entzifferbar sein.
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Der französische PA enthält keine holografischen Sicherheitselemente, vermutlich wird er deshalb im Video-Ident auch bei N26 nicht akzeptiert.
 
Kommt sicher auf den Auftraggeber an - die Info ist ja von der Post-Seite, also wird es das Produkt auch geben. Aber relativ neu scheint es in der Tat zu sein.
 
bei Vorlage des Reisepasses wird schon mal zusätzlich eine Meldebescheinigung verlangt
PostIdent ist mit Reisepass OHNE Adressnachweis möglich (siehe oben auch der Hinweis von rmol). Wenn's ohne Meldebescheinigung abgelehnt wird, reklamieren.

Der muss gehen. Ist eine EU-ID.
Spielt keine Rolle. PostIdent hat eigene Regeln. Die dürfen vielleicht nicht nach EU-Nationalität "diskriminieren" (nehme ich an?). Aber eben nach den "Features" des Ausweisdokuments. Siehe ebenfalls der Hinweis von rmol, Angaben zu den vorgesehenen Pflichtfeldern müssen vorhanden sein. Vermutlich ein Beispiel dafür, wo die EU in der Theorie toll ist, aber in der Praxis nicht immer alles so einfach ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir soweit bekannt, aber N26 beauftragt die Post nicht dafür, sondern IDNow
Mag sein, aber es liegt doch nahe, dass die Sicherheitsanforderungen die gleichen sind. Oben hat jemand eine Seite verlinkt, wonach N26 keine französischen Personalausweise für Video-Ident akzeptiert. Ich wollte nur aufzeigen, warum das vermutlich so ist.
 
PostIdent ist mit Reisepass OHNE Adressnachweis möglich (siehe oben auch der Hinweis von rmol). Wenn's ohne Meldebescheinigung abgelehnt wird, reklamieren..
Die Frage nach einer Meldebescheinigung bei PostIdent mit Reisepass kommt eher von der betroffenen Bank als von der Post, ist aber unterschiedlich.

@gowest: wie oben schon geschrieben, probiere es bei anderem Postler.
Manche verfahren nach dem Motto "was der Bauer nicht kennt, das ..."
 
Ist ja für einen Freund der dringend ein Konto braucht und keinen Reisepass im Moment hat. Er bekommt Ende des Monats Gehalt und weiß nicht wohin.
 
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Spielt keine Rolle. PostIdent hat eigene Regeln. Die dürfen vielleicht nicht nach EU-Nationalität "diskriminieren" (nehme ich an?). Aber eben nach den "Features" des Ausweisdokuments.
Korrekt,Postident empfiehlt deshalb dem Auftraggeber in solchen Fällen eine persönliche Begutachtung, um Diskriminierung auszuschließen.
 
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