Terror - Ihr Urteil.

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Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
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der Fall Daschner war lediglich angedrohte Folter
da dürfte man schon noch einen Unterschied sehen oder?

Wenn man die Androhung von Folter erlauben würde, aber dann nicht tatsächlich Foltern darf, dann nützt die Drohung eher wenig. Im Übrigen gibt es viele Studien die sagen, dass die Androhung von Folter bzw. die psychische Folter schlimmer ist als die körperliche Folter.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Ich kenne den Beamten nicht. Und habe deswegen keinen Grund, ihm als Person etwas zu unterstellen.

Ich erwarte von jemandem in seiner Position, dass er sich an Recht und Gesetz hält. Genau für solche Fälle ist das Gesetz gemacht. Wegen eines Fahrraddiebstahls braucht kein Polizist in Versuchung kommen, die Menschenwürde eines Beschuldigten zu verletzen.

Leider gerät zunehmend in Vergessenheit (so jedenfalls mein Eindruck), dass wir mit diesem Rechtsgrudsatz UNS schützen. Nicht den Täter.


Na ja, darum heißt es ja auch übergesetzlicher Notstand. Weil es halt nicht im Gesetz steht.

Ungeachtet dessen war der Film bei anwaltlicher Betrachtung schlecht. Der Film Vermischte die Fragen von Rechtswidrigkeit und Schuld. Dass der Abschluss rechtswidrig war, steht für mich außer Frage. Einen Rechtfertigungsgrund gibt es dafür meines Erachtens nicht. Die Frage ist jedoch, ob es einen Entschuldigungsgrund gibt. Diese Frage wurde in der Urteilsbegründung auch angesprochen, ohne sie jedoch richtig zu verorten.

Ein weiteres fehlte mir in der schuldig-Fassung. Wenn ich nicht irgend etwas ganz versäumt habe, war die Aussage alleine, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt wird. Die Rechtsfolge wurde jedoch nicht ausgesprochen. Es fehlte meines erachtens der Satz, er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Warum es im übrigen Mord und nicht Totsclag war, wurde meines Erachtens im Urteil auch nicht ausgeführt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
In den USA gibt es Bücher und Filme über Scharfschützen die 100+X Menschen ausgeschaltet haben. In Deutschland wird sowas nicht öffentlich. In den USA hero, hier wohl Massenmörder.

Ach. Ich habe gar nicht mitbekommen, dass der Herr Klein als Moerder verurteilt wurde. Mitbekommen habe ich indes eine Gehaltserhoehung (von A 16 auf B 3) und eine Befoerderung (vom Obersten/B 3) zum Brigadegeneral (B 6).

Klingt fuer mich auch eher nach "hero".
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Bin erstaunt, dass hier tatsächlich Folter und sogar die Todesstrafe befürwortet wird und dann argumentiert wird, ja, aber nur wenn der gefolterte sicher schuldig ist. Also dann ohne Gerichtsverfahren? Wer entscheidet? Hat jeder dann sein Strafgesetzbuch dabei und geht kurz die Tatbestände durch und entscheidet dann, ob jemand schuldig ist oder nicht? Es ist schon ein bisschen komplizierter.


Ich finde es bedenklich und unglaublich. Wir mussten hart daran arbeiten einen funktionierenden Rechtsstaat zu bekommen und hier soll auf Verfassung, Verfahrensgrundsätze, Gewaltenteilung etc. einfach wieder verzichtet werden. Zugegeben, in Einzelfällen mag unser Rechtsstaat manchmal nicht gerecht wirken, aber es funktioniert eben nur mit Regeln. Ich auf jeden Fall bin froh, dass ich in einem Land lebe in dem Verfahrensrechte garantiert werden und ich nicht einfach gefoltert oder verhauen werde von der Polizei. Dass man sich eine Diktatur und eine Willkür herbeiwünscht verstehe ich nicht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Er muss mit sich vereinbaren, ob er einen Befehl ausführen, das Gesetz befolgen kann, ja.

Aber die Entscheidung, ob er ein Flugzeug abschießen, einen Erpresser foltern darf etc., ist seine nicht. Die Strafbarkeit seiner Handlung kann nicht davon abhängen, ob er sein Gewissen befragt und in einem bestimmten philosophischen Sinne "richtig" gehandelt hat. Kann ein Beamter es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, sich an Recht und Gesetz zu halten, muss er sich im Anschluss eben als Massenmörder oder Folterer behandeln lassen.

Den übergesetzlichen Notstand haben sich mal Juristen ausgedacht, um Nazi-Mörder nicht verurteilen zu müssen. Das zeigt das ganze Dilemma: Es gibt den Willen, etwas zu entschuldigen, das rechtlich nicht zu entschuldigen ist.

Du hast die oben mehrfach zitierte "Weichen-Problematik" offensichtlich nicht verstanden.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Ein reines Strafsystem schreckt aber, siehe USA, nicht ab. Das ist längst bewiesen. .

Und "keine Strafen" würde dann abschrecken?
Daß die Strafen in den USA nicht abschrecken, liegt ja nicht an den Strafen, sondern an der Art ihrer Implementation. Anderswo schrecken Strafen sehr wohl ab.

Unabhängig davon gibt es zweifelsohne Möglichkeiten, wie man Wiederholungstäter massiv reduziert. Sie im Gefängnis einfach sich selbst zu überlassen, gehört sicher nicht dazu.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
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Ungeachtet dessen war der Film bei anwaltlicher Betrachtung schlecht. Der Film Vermischte die Fragen von Rechtswidrigkeit und Schuld. Dass der Abschluss rechtswidrig war, steht für mich außer Frage. Einen Rechtfertigungsgrund gibt es dafür meines Erachtens nicht. Die Frage ist jedoch, ob es einen Entschuldigungsgrund gibt.

So auch Fischer, Prantl und Airsicknessbag ;) Mensch, da haben sich ja vier Koryphaeen gefunden ;)

Die Rechtsfolge wurde jedoch nicht ausgesprochen. Es fehlte meines erachtens der Satz, er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Warum es im übrigen Mord und nicht Totsclag war, wurde meines Erachtens im Urteil auch nicht ausgeführt.

Jep, wo ist das Mordmerkmal? Gemeingefaehrliche Mittel? Kann sein, muss nicht, wenn man es "richtig" macht.

Und schon sind wir beim Totschlag in einem minder schweren Fall, den wir ueber die irrige Annahme eines entschuldigenden Notstandes auf einen Strafrahmen von drei Monaten bis siebeneinhalb Jahre bringen, finden fuer die Strafzumessung ein paar nicht vertypte Milderungsgruende (z.B. dass der K einfach so fesch aussieht in der Uniform und auch sonst, Stichwort "Piloten ist nichts verboten") und verurteilen nach 47 zu neunzig Tagessaetzen Geldstrafe.
 
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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
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-60
FRA/SXF/MUC
Jep, wo ist das Mordmerkmal? Gemeingefaehrliche Mittel? Kann sein, muss nicht, wenn man es "richtig" macht.

Und schon sind wir beim Totschlag in einem minder schweren Fall, den wir ueber die irrige Annahme eines entschuldigenden Notstandes auf einen Strafrahmen von drei Monaten bis siebeneinhalb Jahre bringen, finden fuer die Strafzumessung ein paar nicht vertypte Milderungsgruende (z.B. dass der K einfach so fesch aussieht in der Uniform und auch sonst, Stichwort "Piloten ist nichts verboten") und verurteilen nach 47 zu dreissig Tagessaetzen Geldstrafe.

Ich bin sicher, hätten diese Optionen zur Wahl gestanden, wäre der Prozentanteil der Schöffen für Nicht schuldig auch weit geringer gewesen.

Aber wenn ich nur darüber zu richten habe ob Mord oder nicht, komme ich eben zu der Entscheidung kein Mord.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Super, du bist der ideale Programmierer für den Autopiloten der Tesla-Autos


Ahne ja, worauf du hinaus willst. Aber deine Analogie ist unstimmig.

Im Übrigen sollte man auch mal anmerken, dass der Typ im Cockpit am wenigsten geeignet ist, um die Entscheidung über Tod oder Leben der Zivil-Paxe zu treffen. Auch so ein Ding, was mich an dem verfilmten Theater-Stück gestört hat.

Der verfolgt da eine gefühlte Ewigkeit die Maschine und ging (letztlich zutreffend) davon aus, die A-Arena werde nicht geräumt. Danach hat er aber weder gefragt noch wurde ihm das irgendwie übermittelt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ungeachtet dessen war der Film bei anwaltlicher Betrachtung schlecht. Der Film Vermischte die Fragen von Rechtswidrigkeit und Schuld. Dass der Abschluss rechtswidrig war, steht für mich außer Frage. Einen Rechtfertigungsgrund gibt es dafür meines Erachtens nicht. Die Frage ist jedoch, ob es einen Entschuldigungsgrund gibt. Diese Frage wurde in der Urteilsbegründung auch angesprochen, ohne sie jedoch richtig zu verorten.

Ein weiteres fehlte mir in der schuldig-Fassung. Wenn ich nicht irgend etwas ganz versäumt habe, war die Aussage alleine, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt wird. Die Rechtsfolge wurde jedoch nicht ausgesprochen. Es fehlte meines erachtens der Satz, er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Warum es im übrigen Mord und nicht Totsclag war, wurde meines Erachtens im Urteil auch nicht ausgeführt.

Meine, dass sich in der Anklageschrift auf das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels bezogen wurde. Den Schuldspruch habe ich gar nicht gesehen.

War eben ein Theaterstück. Stimmig im Sinne einer Doku war daran praktisch gar nichts.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Entscheidend ist glaube ich der Kommentar in der nachfolgenden "Hart aber fair" Sendung:

Seit dem Urteil des Verfassungsgerichtes im Jahr 2005 hat die Politik die Entscheider allein gelassen und scheut selber eine Stellungnahme in dieser Grundsatzfrage.

Mit dem Theaterstück, auch wenn das natürlich keine Doku ist, sollte die Politik aufgeweckt werden, hier eine politische Richtlinie zu erstellen und die Soldaten und Polizisten nicht alleine zu lassen.

Wenn die Politik das nicht tut, dann kann die Bundeswehr auch ihre gesamtes Waffenarsenal einmotten und die Flieger unbewaffnet fliegen lassen.
Die Waffen werden dann erst wieder mit dem Ausrufen des Kriegszustandes in D benötigt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Wenn die Politik das nicht tut, dann kann die Bundeswehr auch ihre gesamtes Waffenarsenal einmotten und die Flieger unbewaffnet fliegen lassen.
Die Waffen werden dann erst wieder mit dem Ausrufen des Kriegszustandes in D benötigt.

Dagegen spricht rein gar nichts. Konsequenterweise könnte man die Bundeswehr auch gänzlich auflösen. Aber das ist ein anderes Thema.
 
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Kokosnuss

Reguläres Mitglied
30.12.2011
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Bin erstaunt, dass hier tatsächlich Folter und sogar die Todesstrafe befürwortet wird und dann argumentiert wird, ja, aber nur wenn der gefolterte sicher schuldig ist. Also dann ohne Gerichtsverfahren? Wer entscheidet? Hat jeder dann sein Strafgesetzbuch dabei und geht kurz die Tatbestände durch und entscheidet dann, ob jemand schuldig ist oder nicht? Es ist schon ein bisschen komplizierter.

Ist zwar ein Vielfliegerforum, aber trotzdem die Frage: in wie vielen Ländern hast Du gelebt bzw. besucht in denen a) Folter zumindest inoffiziell toleriert wird und b) formal die Todesstrafe existiert und c) Du Geschäfte machst.

Ich nenne das in gewissem Umfang Doppelmoral.

Und was mich angeht, ich habe nichts von Diktatur geschrieben. Ich ziehe Demokratische Länder vor, nur lässt sich Steuergeldverschwendung in vielen Fällen eben unkompliziert ausschliessen in dem Straftäter erst gar nicht lebendig in der Wache ankommen. Und jetzt erzähl mir nichts von Menschenrechten. Was ich in Westafrika mitbekommen habe ist dass zu 99,9% keinerlei unschuldige auch nur ansatzweise in solche Situationen kommen. Solange Du nicht klaust, Menschen ausraubst oder ermordest ist alles gut. Der Punkt ist, dass im Gegensatz zu Deutschland erhebliche Zivilcourage vorherrscht und Diebe, Räuber und andere Angreifer einfach von der Bevölkerung während oder auf der Flucht kassiert werden. Daher Verwechslungen ausgeschlossen.



Ich finde es bedenklich und unglaublich. Wir mussten hart daran arbeiten einen funktionierenden Rechtsstaat zu bekommen und hier soll auf Verfassung, Verfahrensgrundsätze, Gewaltenteilung etc. einfach wieder verzichtet werden. Zugegeben, in Einzelfällen mag unser Rechtsstaat manchmal nicht gerecht wirken, aber es funktioniert eben nur mit Regeln. Ich auf jeden Fall bin froh, dass ich in einem Land lebe in dem Verfahrensrechte garantiert werden und ich nicht einfach gefoltert oder verhauen werde von der Polizei. Dass man sich eine Diktatur und eine Willkür herbeiwünscht verstehe ich nicht.

Falls Du auf Deutschland anspielst. Magst Du glauben, trifft auch auf fast alle Bereiche in Deutschland zu. Trotzdem ziehe ich es vor wenn Straftäter angemessen behandelt werden. Bei uns bekommt ein Ladendieb der eine Jacke geklaut hat..... Probier das mal außerhalb der Hauptstadt in fast allen Westafrikanischen Ländern. Solltest Du die Nummer überleben und nicht gelyncht werden, freu Dich auf 10-20 Jahre Gefängnis.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.590
129
HAJ
Zum ersten,... schlampige Ermittlungsarbeit, Erfolgsdruck und manipulierte Geschworene....... das läuft andernorts besser.

Zu dem letzteren. Definitiv gute Idee, aber in Deutschlsand wohl mit der Menschenwürde unvereinbar.... wie ich oben geschrieben habe. Jede Region hat Ihre Grundsätze.

Wenn ein Land seine Gesetze nach der Religion auslegt, dann läuft einiges gewaltig schief in diesem Land.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
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Ich bin sicher, hätten diese Optionen zur Wahl gestanden, wäre der Prozentanteil der Schöffen für Nicht schuldig auch weit geringer gewesen.

Aber wenn ich nur darüber zu richten habe ob Mord oder nicht, komme ich eben zu der Entscheidung kein Mord.

Das haette ich von vorne herein gesagt, kein Mord, sondern Totschlag. Klingt aber nicht so cool und der Laie versteht es im Regelfall sowieso nicht.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und was mich angeht, ich habe nichts von Diktatur geschrieben. Ich ziehe Demokratische Länder vor, nur lässt sich Steuergeldverschwendung in vielen Fällen eben unkompliziert ausschliessen in dem Straftäter erst gar nicht lebendig in der Wache ankommen. Und jetzt erzähl mir nichts von Menschenrechten.


Nichts gegen die Meinungsfreiheit, aber mit einer solchen Aussage disqualifiziert man sich eigentlich selbst dafür, am demokratischen Diskurs teilzunehmen.

Dass das in anderen Ländern anders gehandhabt wird, ist ja richtig. Aber wir leisten uns eben einen in der Tat nicht ganz günstigen Rechtsstaat, wofür wir in anderen Teilen der Welt beneidet werden. Und selbst wenn es darauf gar nicht primär ankommt, dürfte sogar die Kosten-Nutzen-Rechnung aufgehen.

Im Übrigen führst du dich auch selbst ad absurdum, da nach deiner Definition Pilot Koch wohl kaum lebendig in der Wache ankäme, liegt seine "Schuld" doch auf der Hand.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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ziehe ich es vor wenn Straftäter angemessen behandelt werden. Bei uns bekommt ein Ladendieb der eine Jacke geklaut hat..... Probier das mal außerhalb der Hauptstadt in fast allen Westafrikanischen Ländern. Solltest Du die Nummer überleben und nicht gelyncht werden, freu Dich auf 10-20 Jahre Gefängnis.

Und ganz offensichtlich scheint diese Art der Abschreckung mittels drakonischer Strafen (hart aber fair, sozusagen) zu funktionieren. Schliesslich sind die Laender Westafrikas sicher, es gibt praktisch keine Kriminalitaet, und man kann froehlich mit seinem Sonnenschirmchen durch die Avenuen der Hauptstaedte flanieren, ohne Angst, ueberfallen zu werden. Kein Vergleich mit den Verbrechenshochburgen Europas, in denen man sich zu jeder Tages- und Nachtzeit nur noch mit bewaffneter Eskorte aus seiner Gated Community heraustraut.

Oh, wait...
 
Zuletzt bearbeitet:

Kokosnuss

Reguläres Mitglied
30.12.2011
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Im Übrigen führst du dich auch selbst ad absurdum, da nach deiner Definition Pilot Koch wohl kaum lebendig in der Wache ankäme, liegt seine "Schuld" doch auf der Hand.

Wenn aber vernünftige rechtlich regeln existieren stellt sich diese Frage überhaupt nicht. Wäre vorgesehen dass der Präsident, Verteidigungsminister oder sonstwer solch einen Abschußbefehl erteilen kann,....

Und ganz offensichtlich scheint diese Art der Abschreckung mittels drakonischer Strafen (hart aber fair, sozusagen) zu funktionieren. Schliesslich sind die Laender Westafrikas sicher, es gibt praktisch keine Kriminalitaet, und man kann froehlich mit seinem Sonnenschirmchen durch die Avenuen der Hauptstaedte flanieren, ohne Angst, ueberfallen zu werden. Kein Vergleich mit den Verbrechenshochburgen Europas, in denen man zu jeder Tages- und Nachtzeit, in denen man sich nur noch mit bewaffneter Eskorte aus seiner Gated Community heraustraut.

Oh, wait...

Stimmt! Ich wurde in meinem Leben genau einmal überfallen, oh, moment, war ja gar nicht in Afrika, falscher Kontinent. War auf den Philipines.... nd da war ich insgesamt keine 3 Wochen. Vs. ca 4 Jahre in Westafrika.
 

Kokosnuss

Reguläres Mitglied
30.12.2011
67
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Nichts gegen die Meinungsfreiheit, aber mit einer solchen Aussage disqualifiziert man sich eigentlich selbst dafür, am demokratischen Diskurs teilzunehmen.

Dass das in anderen Ländern anders gehandhabt wird, ist ja richtig. Aber wir leisten uns eben einen in der Tat nicht ganz günstigen Rechtsstaat, wofür wir in anderen Teilen der Welt beneidet werden. Und selbst wenn es darauf gar nicht primär ankommt, dürfte sogar die Kosten-Nutzen-Rechnung aufgehen.

Das müsste man persönlich bei nem Kaffee ausdiskutieren. Der Punkt ist dass ich aus vielen Gründen daran zweifle. Dafür kenne ich zu viele Geschichten hier die mir gewaltig gegen den Strich gehen. Polizei erwischt Ladendieb, ein paar Stunden später den gleichen in einem anderen Geschäft. Haftbefehl? Fehlanzeige. Glaubt irgendwer dass sowas ernstgenommen wird? Irgendwo in Deutschland hat doch laut Zeitung ein Ladenbesitzer wohl über Jahre Ladendiebe verprügelt. Ein Dieb hatte den Ladenbesitzer wohl angezeigt. ( In Afrika hätte der das Weite gesucht und wäre nie zur Polizei, da hätte er nämlich noch mehr abbekommen).

M.M.n. muss Deutschland aufpassen dass die Bevölkerung nicht zur Selbstjustiz kehrt eben weil das Rechtssystem so ist, wie es ist. Ich bleibe dabei, Samthandschuhe funktioniert nicht.
 
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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
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kurz vor BER, ♂
Und schon sind wir beim Totschlag in einem minder schweren Fall, den wir ueber die irrige Annahme eines entschuldigenden Notstandes auf einen Strafrahmen von drei Monaten bis siebeneinhalb Jahre bringen, finden fuer die Strafzumessung ein paar nicht vertypte Milderungsgruende (z.B. dass der K einfach so fesch aussieht in der Uniform und auch sonst, Stichwort "Piloten ist nichts verboten") und verurteilen nach 47 zu neunzig Tagessaetzen Geldstrafe.

Sehr gut argumentiert, aber : wir verurteilen ihn zu 3 Monaten, die Untersuchungshaft wird angerechnet und Herr Baum kann seine restlichen Tage ruhig schlafen.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Ist zwar ein Vielfliegerforum, aber trotzdem die Frage: in wie vielen Ländern hast Du gelebt bzw. besucht in denen a) Folter zumindest inoffiziell toleriert wird und b) formal die Todesstrafe existiert und c) Du Geschäfte machst.

Ich nenne das in gewissem Umfang Doppelmoral.

Und was mich angeht, ich habe nichts von Diktatur geschrieben. Ich ziehe Demokratische Länder vor, nur lässt sich Steuergeldverschwendung in vielen Fällen eben unkompliziert ausschliessen in dem Straftäter erst gar nicht lebendig in der Wache ankommen. Und jetzt erzähl mir nichts von Menschenrechten. Was ich in Westafrika mitbekommen habe ist dass zu 99,9% keinerlei unschuldige auch nur ansatzweise in solche Situationen kommen. Solange Du nicht klaust, Menschen ausraubst oder ermordest ist alles gut. Der Punkt ist, dass im Gegensatz zu Deutschland erhebliche Zivilcourage vorherrscht und Diebe, Räuber und andere Angreifer einfach von der Bevölkerung während oder auf der Flucht kassiert werden. Daher Verwechslungen ausgeschlossen.





Falls Du auf Deutschland anspielst. Magst Du glauben, trifft auch auf fast alle Bereiche in Deutschland zu. Trotzdem ziehe ich es vor wenn Straftäter angemessen behandelt werden. Bei uns bekommt ein Ladendieb der eine Jacke geklaut hat..... Probier das mal außerhalb der Hauptstadt in fast allen Westafrikanischen Ländern. Solltest Du die Nummer überleben und nicht gelyncht werden, freu Dich auf 10-20 Jahre Gefängnis.

Sehe da keine Doppelmoral. Wir haben uns für unser Rechtsystem und unsere Grundsätze entschieden, andere Länder sehen das eben anders. Nur muss ich Rechtsysteme, die sich von unserem Unterscheiden nicht gut finden. Ich muss mich aber entsprechend an die Gepflogenheiten und Gesetze in den jeweiligen Ländern anpassen, wenn ich dort bin. Ist etwas kleinkarriert die Ansicht, dass nur wenn ich Folter und Todesstrafe ablehne nicht mehr in Länder reisen darf, wo dies zugelassen ist. Es gibt x-Beispiele, bei denen du wohl auch nicht einverstanden bist mit den Ansichten von Ländern in die du reist, trotzdem reist du dorthin. Es gibt übrigens auch in diesen Ländern Menschen, die gegen Folter und Todesstrafen sind. Doppelmoral wäre, wenn ich dagegen bin aber Fabrikant von Giftspritzen für diesen Zweck wäre.

Du findest also, dass ein Ladendieb der eine Jacke geklaut hat von einem Mob gelyncht werden sollte oder, wenn er es dann doch überlebt, 10-20 Jahre ins Gefängnis gehen soll? Mit Verlaub, aber das ist doch absurd. Und der Mob entscheidet, ob jemand schuldig oder unschuldig ist? Absurd. Nur um das nochmals klar zu sagen, der Pilot wäre nach Deutschem Recht schuldig (zumindest der Tatbestand der Rechtswidrigkeit ist sicherlich erfüllt, die Schuld aber wahrscheinlich auch, da er sich ja intensiv mit der Frage auseinandergesetzt hat und ihm bewusst war, dass er etwas Unrechtes macht). Proportional zum Ladendieb mit der Jacke müsste der 164-fache Mörder oder Totschläger dann konsequenterweise mehrmals gelyncht werden oder mindestens für 500 Jahre ins Gefängnis. Ach ja, ich hab vergessen, über die Schuldfrage wird ja gar nicht gerichtlich entschieden. Der Mob weiss, dass er schuldig ist, er hat doch gegen geltendes Recht verstossen, die Schuldfrage wird nicht gerichtlich geprüft (beim Ladendieb auch nicht), somit hätte man ihn gleich nach der Landung lynchen sollen. Du siehst, es ist doch wirklich absurd deine Argumentation.
 
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Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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Wenn aber vernünftige rechtlich regeln existieren stellt sich diese Frage überhaupt nicht. Wäre vorgesehen dass der Präsident, Verteidigungsminister oder sonstwer solch einen Abschußbefehl erteilen kann,....



Stimmt! Ich wurde in meinem Leben genau einmal überfallen, oh, moment, war ja gar nicht in Afrika, falscher Kontinent. War auf den Philipines.... nd da war ich insgesamt keine 3 Wochen. Vs. ca 4 Jahre in Westafrika.

Ähm, wie schon geschrieben. Die Bundesregierung darf gemäss Bundesverfassungsgericht einen Abschussbefehl erteilen. Aber eben nur die Bundesregierung und nicht der Pilot oder der Verteidigungsminister.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
[...] Und was mich angeht, ich habe nichts von Diktatur geschrieben. Ich ziehe Demokratische Länder vor, nur lässt sich Steuergeldverschwendung in vielen Fällen eben unkompliziert ausschliessen in dem Straftäter erst gar nicht lebendig in der Wache ankommen. Und jetzt erzähl mir nichts von Menschenrechten. Was ich in Westafrika mitbekommen habe ist dass zu 99,9% keinerlei unschuldige auch nur ansatzweise in solche Situationen kommen. Solange Du nicht klaust, Menschen ausraubst oder ermordest ist alles gut. Der Punkt ist, dass im Gegensatz zu Deutschland erhebliche Zivilcourage vorherrscht und Diebe, Räuber und andere Angreifer einfach von der Bevölkerung während oder auf der Flucht kassiert werden. Daher Verwechslungen ausgeschlossen. [...]

Also über den Begriff Zivilcourage könnte man hier schon noch diskutieren. Mir erscheint es, dass jemand Zivilcourage beweist, wenn er beispielsweise einen Verbrecher stellt. Dieser wird dann aber natürlich der Polizei übergeben und in einem Gerichtsverfahren wird über ihn geurteilt. Zivilcourage bedeutet m.E. nicht, das Recht selber in die Hand zu nehmen und Selbstjustiz durchzuführen.