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Hallo zusammen,
meine Freundin hat eine Flug mit AB am 23.12. von NUE nach HAM direkt gebucht. Nun hat sie vor einigen Tagen zwei emails erhalten, wonach sich die Flugdaten geändert haben. Erst nur eine kurze Verschiebung, dann aber plötzlich eine Verlegung auf vormittags und noch dazu über DUS!
Das bedeutet für sie aber einen Tag mehr Urlaub nehmen (was u.U. auf grund von Terminen gar nicht geht), plus natürlich deutlich mehr Zeitaufwand (soweit ich mich erinnere ca. 4h im Vergleich zu sonst 1h).
Hat sie hier irgendwelche Rechte auf Entschädigung oder außerordentlichen Rücktritt oder ähnliches?
Ich habe dazu diesen Artikel gefunden, allerdings ist der schon ein bisschen älter. Demnach sehe ich aber die Vorraussetzungen für eine Entschädigung gegeben, da ja AGB Klauseln laut dem Artikel bzw. den zitierten urteilen unzulässig sind.
Kennt sich da jemand aus?
Danke und Grüße
meine Freundin hat eine Flug mit AB am 23.12. von NUE nach HAM direkt gebucht. Nun hat sie vor einigen Tagen zwei emails erhalten, wonach sich die Flugdaten geändert haben. Erst nur eine kurze Verschiebung, dann aber plötzlich eine Verlegung auf vormittags und noch dazu über DUS!
Das bedeutet für sie aber einen Tag mehr Urlaub nehmen (was u.U. auf grund von Terminen gar nicht geht), plus natürlich deutlich mehr Zeitaufwand (soweit ich mich erinnere ca. 4h im Vergleich zu sonst 1h).
Hat sie hier irgendwelche Rechte auf Entschädigung oder außerordentlichen Rücktritt oder ähnliches?
Ich habe dazu diesen Artikel gefunden, allerdings ist der schon ein bisschen älter. Demnach sehe ich aber die Vorraussetzungen für eine Entschädigung gegeben, da ja AGB Klauseln laut dem Artikel bzw. den zitierten urteilen unzulässig sind.
Kennt sich da jemand aus?
Danke und Grüße