Diskussionen zu den LH-Pilotenstreiks

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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.357
14.609
IAH & HAM
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Reaktionen: Anne und Anonym-36803

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.470
412
Die Ausübung eines für alle Berufsgruppen verbrieften Grundrechtes, hier in Form des rechtsmäßigen Arbeitskampfes*) **), derart zu beschreiben vermag nur, wer
- Art. 9 III Grundgesetz,
- Art. 11 Ziff. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
- Art. 22 I des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zuletzt
- Art. 12 I Abs. 1 und Art. 28 der EU-Grundrechtecharta
schlicht ignoriert. Traurig, dass unsere Schulen diese Grundsätze nicht mehr ausreichend vermitteln.


*) Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 18 Ga 152/16), Urteil v. 22.11.2016
**) Hessisches Landesarbeitsgericht (Az.: 16 SaGa 1459/16), Urteil v. 22.11.2016


Ja, ich finde es auch sehr traurig, daß nicht verbeamtete Lehrer nicht ständig streiken - und ihren Schülern sagen: das machen wir nur, um euch das GG vor Augen zu führen.
:sleep:
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.357
14.609
IAH & HAM
Die Ausübung eines für alle Berufsgruppen verbrieften Grundrechtes, hier in Form des rechtsmäßigen Arbeitskampfes*) **), derart zu beschreiben vermag nur, wer
- Art. 9 III Grundgesetz,
- Art. 11 Ziff. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
- Art. 22 I des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zuletzt
- Art. 12 I Abs. 1 und Art. 28 der EU-Grundrechtecharta
schlicht ignoriert. Traurig, dass unsere Schulen diese Grundsätze nicht mehr ausreichend vermitteln.


*) Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 18 Ga 152/16), Urteil v. 22.11.2016
**) Hessisches Landesarbeitsgericht (Az.: 16 SaGa 1459/16), Urteil v. 22.11.2016
Nicht alles was rechtens ist, ist auch richtig....
 

Chris_AC

Reguläres Mitglied
20.07.2016
53
1
Wenn es soo einfach wäre - LH muss sich mit VC einigen - es gibt im Moment keinen anderen gangbaren Weg.

Oh Mann, das ist keine Computersimulation - und eine Marke wie Lufthansa mal eben so "sterben" zu lassen, ist mit die dämlichste (teuerste) Idee, die bisher hier gepostet wurde

1) Ich schrieb "ultima ratio". 2) Ich bin anderer Meinung: 2 Dax-Konzerne haben das gerade ziemlich geräuschlos und recht erfolgreich hinter sich gebracht: RWE und E.ON. Diese wurden durch die Politik zu der Maßnahme gedrängt (Atom-Ausstieg), es können auch Teil des Personals sein. Im Übrigen sind Markenwerte heute in Zeiten der sehr guten Information und geringer "Markentreue" von Kunden ohnehin nicht mehr so relevant wie früher. Kann man sich letztendlich lang drüber streiten, aber Belege für deine Aussage ("am teuersten") hast du auch nicht, weil es nur sehr schwer quantifizierbar ist.
Fakt ist jedenfalls, dass die Probleme der LH in ihrem Kernsegment seit Jahren nicht kleiner werden, sondern größer und der Spruch "wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen" früher oder später für jeden gilt.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.192
Ne das wird auf den Tage genau abgerechnet. AG zahlt nicht dafür gibt es Streikgeld von der Gewerkschaft. Kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Ich denk kaum das es bei der LH oder der VC anders ist.

Aussperrung ist wenn der AG seinereits Arbeitswillige nicht arbeiten lässt und kein Gehalt zahlt, während eines Tarifskonfliktes.
AFAIR zahlt VC erst nach 2 oder 3 Tagen, steht so in deren Satzung.
 

SkyIsTheLimit

Erfahrenes Mitglied
10.01.2013
1.022
52
BER
Dann sollte man entweder den KTV kündigen oder als ultima ratio die Marke Lufthansa langsam sterben lassen und gleichzeitig eine neue Marke aufbauen.

Bin kein Betroffener des aktuellen oder vorheriger Streiks, aber auch als Außenstehender kann man da nur mit dem Kopf schütteln, was das Verhalten der Piloten angeht.

Was denkst du was mit EW gerade passiert. LH ist die einzige Konzernairline, die 2016 nicht gewachsen ist. Angebotene Sitzkilometer LX: +8%, OS +4,4%, EW +24,4 %. LH: +0,8 %.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Ausübung eines für alle Berufsgruppen verbrieften Grundrechtes, hier in Form des rechtsmäßigen Arbeitskampfes*) **), derart zu beschreiben vermag nur, wer
- Art. 9 III Grundgesetz,
- Art. 11 Ziff. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
- Art. 22 I des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zuletzt
- Art. 12 I Abs. 1 und Art. 28 der EU-Grundrechtecharta
schlicht ignoriert. Traurig, dass unsere Schulen diese Grundsätze nicht mehr ausreichend vermitteln.


*) Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 18 Ga 152/16), Urteil v. 22.11.2016
**) Hessisches Landesarbeitsgericht (Az.: 16 SaGa 1459/16), Urteil v. 22.11.2016

De facto ist es doch so, dass das Streikrecht nur für Leute gilt, die ein gesichertes gutes Einkommen haben und etabliert sind. Und dieses durch kollektiven Druck noch weiter verbessern. Und deren Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber (de facto) unkündbar ist, trotz entsprechender Vertragsklausel.

Keine Anwendung findet es für die Ärmsten der Armen, Obdachlose, Arbeitslose, alleinstehende Mütter, Ich-AG, andere Selbständige, Rentner, Schlechtverdiener. Ja, de facto auch Mitarbeiter in Kleinunternehmen - die werden dann einfach ersetzt. Und die ganzen Zulieferer in der dritten Welt. Und Beamte.

Es verbleiben einzig die Angestellten von Großunternehmen. Ob das im Sinne des Erfinders ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Die letzte Aussperrung insgesamt liegt schon über zwei Jahrzehnten zurück. ;)

Wann war die denn?:confused:


Aussperrungen in diesem Segment machen doch kaum Sinn - woher soll die Hansa denn so fix 2-300 Piloten rekrutieren?


Selbst, wenn LH das gelänge: nach dem Streik besitzen die eigenen Piloten Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz.
 
F

feb

Guest
Ja, ich finde es auch sehr traurig, daß nicht verbeamtete Lehrer nicht ständig streiken - und ihren Schülern sagen: das machen wir nur, um euch das GG vor Augen zu führen. :sleep:

Bei dir ist es ja noch schlimmer als bei Anne! Grundrechte bestehen, egal ob ich sie aktuell ausübe oder auch nicht, daher ist dein Lehrerbeispiel völlig verquer. Du und ich genießen Freizügigkeit (Art. 11 I GG) und Reisefreiheit (Art. 13 Ziff.2 UN- Menschenrechtscharta), auch wenn wir gerade vor dem PC sitzen und posten.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.470
412
Ich denke, die LH sollte den Piloten folgendes Angebot machen:

Beibehaltung der jetzigen Vergütung für weitere 2 Jahre, wenn der Streik ab Montag beendet wird

-

für jeden weiteren Streiktag sinkt die Vergütung um 1%


Und dann wird gepokert.

Bei 90 % kommen die ersten Piloten zurück
-
und bei 80 % die meisten anderen.

Den Rest ist man dauerhaft los.

Der streikt bis zu Rente.
 
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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.725
503
STR
Die Rache des kleinen Passagiers:
Und ich werde weiterhin an jedem Streiktag Flüge buchen, die ihr dann absagt. Ich werde mir dann alles erstatten lassen und damit eure Buchhaltung überlasten. Ich werde Eure Hotline anrufen und stundenlang blockieren. Ich werde mit Wonne die „complimentary“ Bonusmeilen für ausgefallene Flüge einstreichen. Und ich werde weiterhin meine Bordkarte von einem Mitarbeiter ausdrucken lassen und von keinem Automaten! Rache ist süß! Ich werde Euch Geld kosten. An jedem verdammten Streiktag!

Liebe Lufthansa, bitte streikt weiter, damit ich mich rächen kann! - Ich glaube, es hackt!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ich denke, die LH sollte den Piloten folgendes Angebot machen:

Beibehaltung der jetzigen Vergütung für weitere 2 Jahre, wenn der Streik ab Montag beendet wird

-

für jeden weiteren Streiktag sinkt die Vergütung um 1%


Und dann wird gepokert.

Bei 90 % kommen die ersten Piloten zurück
-
und bei 80 % die meisten anderen.

Den Rest ist man dauerhaft los.

Der streikt bis zu Rente.

Und wenn man nicht nachgibt dann wirkt der alte Tarifvertrag nach - und alles bleibt beim alten:kiss:
 
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F

feb

Guest
(...) Aussperrungen in diesem Segment machen doch kaum Sinn - woher soll die Hansa denn so fix 2-300 Piloten rekrutieren? (...)

Im Arbeitskampfrecht bist du wirklich blank. Die LH könnte - auch dies ist durch art. 9 III GG geschützt - bestimmte Mitarbeitergruppen, aber auch ALLE Mitarbeiter aussperren (also Verwaltung, Cockpit, Kabine, Boden etc - tw. Generalaussperrung genannt). Ein Berufsverband der Luftfahrtunternehmen könnte ALLE Mitarbeiter ALLER gebundener Luftfahrtunternehmen aussperren. Ziel einer solchen Aussperrung läge dann u.a. in der Überlastung der Streikkassen der Gewerkschaften. Freilich: Seit glaublich 1984 hat es in D keine Aussperrung mehr gegeben. Aber vielleicht überrascht uns der LH Vorstand noch:D.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.470
412
Und wenn man nicht nachgibt dann wirkt der alte Tarifvertrag nach - und alles bleibt beim alten:kiss:

Welcher der TV?

Ach der von LH.
Aber die stellt doch nach und nach ihre Tätigkeit ein.
Und die neue FanHansa übernimmt.
Statt des Kranichs gibt es einen Reiher (reimt sich auf Geier); damit wissen alle, warum und weswegen diese Umgründung notwendig war.
Und die alter KTVler streiken bis zur Rente.

Also im Ernst: wenn es ohne Abwicklung der alten LH wegen der Piloten nicht gehen sollte, dann eben mit.
 
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F

feb

Guest
(...) Keine Anwendung findet es für die Ärmsten der Armen, Obdachlose, Arbeitslose, alleinstehende Mütter, Ich-AG, andere Selbständige, Rentner, Schlechtverdiener. Ja, de facto auch Mitarbeiter in Kleinunternehmen - die werden dann einfach ersetzt. Und die ganzen Zulieferer in der dritten Welt. Und Beamte.

Es verbleiben einzig die Angestellten von Großunternehmen. Ob das im Sinne des Erfinders ist?

Da liegt ein Verständnisproblem vor; du wirfst eventuell Firmentarifverträge (z.B. LH) und die weit verbreiteten Flächentarifverträge (auch Branchentarifvertrag genannt) in einen Topf. Beim Flächentarifvertrag können und werden selbstverständlich die gewerkschaftlichen Streikziele auch von den Mitarbeitern von Kleinunternehmen verfolgt. Eine Formel wie etwa "das Streikrecht ist nur für Mitarbeiter von Großunternehmen da" wäre nicht richtig.