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Hallo in die Runde,
mich würde interessieren ob jemand von Euch steuerliche Erfahrungen/Rat mit einer vergleichbaren Situation hat:
Ich habe ein Jobangebot nach Singapur erhalten. Freut mich, da dies eine Rolle mit asiatischer Zuständigkeit wäre sowie Führungsverantwortung, in Singapur habe ich auch schonmal gearbeitet. Aber: für +1 kommt ein Wechsel nach SIN nicht in Frage, da nicht kompatibel mit dem Job. Sind daher am überlegen ob wir getrennt leben, wenn wir den Zeitraum auf zwei Jahre begrenzen (ist nicht unbedingt ein Dealkiller und wir können den "impact" auf die Beziehung gut einschätzen - braucht hier kein Thema sein). Das "package" muss natürlich stimmen, damit wir die deutsche Wohnung behalten können.
Soweit das „Vorgeplänkel“.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Steuersituation. Ich weiss, das es "gefährlich" werden kann, wenn man weiterhin (trotz Meldebehördlicher Abmeldung) Zugriff auf einen Wohnsitz in Deutschland hat und +1 hier bleibt (Stichwort unbeschränkte Steuerpflicht). Zumal wir durch Steuerklasse 3/5 ohnehin mindestens im Entsendejahr gemeinsam veranlagt werden müssen (+1 hat z.zt. geringes Einkommen). Das würde ich dann so verstehen, dass wir dann im Entsendejahr in Deutschland voll nach deutschem Steuerrecht veranlagt würden, abzüglich der Steuer, die ich in Sin zahle (?) - das wäre natürlich ein Dealbreaker!
Nun gibt es ja aber ein gar nicht so altes Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur (link). Darunter fällt nun auch die Einkommensteuer und es zieht die 183-Tage-Regelung. Wenn man das SO interpretiert wäre ich - wenn ich länger als 183 Tage in Singapur bin - für das KOMPLETTE Jahr in Singapur steuerpflichtig - theoretische könnte ich mir also meine deutsche Einkommensteuer wieder holen. Das wäre dann ja schon eher sehr attraktiv.
Daher die Frage - gibt's hier jemanden, der in einer vergleichbaren Situation war/ ist und in die richtige Richtung weisen kann?
mich würde interessieren ob jemand von Euch steuerliche Erfahrungen/Rat mit einer vergleichbaren Situation hat:
Ich habe ein Jobangebot nach Singapur erhalten. Freut mich, da dies eine Rolle mit asiatischer Zuständigkeit wäre sowie Führungsverantwortung, in Singapur habe ich auch schonmal gearbeitet. Aber: für +1 kommt ein Wechsel nach SIN nicht in Frage, da nicht kompatibel mit dem Job. Sind daher am überlegen ob wir getrennt leben, wenn wir den Zeitraum auf zwei Jahre begrenzen (ist nicht unbedingt ein Dealkiller und wir können den "impact" auf die Beziehung gut einschätzen - braucht hier kein Thema sein). Das "package" muss natürlich stimmen, damit wir die deutsche Wohnung behalten können.
Soweit das „Vorgeplänkel“.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Steuersituation. Ich weiss, das es "gefährlich" werden kann, wenn man weiterhin (trotz Meldebehördlicher Abmeldung) Zugriff auf einen Wohnsitz in Deutschland hat und +1 hier bleibt (Stichwort unbeschränkte Steuerpflicht). Zumal wir durch Steuerklasse 3/5 ohnehin mindestens im Entsendejahr gemeinsam veranlagt werden müssen (+1 hat z.zt. geringes Einkommen). Das würde ich dann so verstehen, dass wir dann im Entsendejahr in Deutschland voll nach deutschem Steuerrecht veranlagt würden, abzüglich der Steuer, die ich in Sin zahle (?) - das wäre natürlich ein Dealbreaker!
Nun gibt es ja aber ein gar nicht so altes Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur (link). Darunter fällt nun auch die Einkommensteuer und es zieht die 183-Tage-Regelung. Wenn man das SO interpretiert wäre ich - wenn ich länger als 183 Tage in Singapur bin - für das KOMPLETTE Jahr in Singapur steuerpflichtig - theoretische könnte ich mir also meine deutsche Einkommensteuer wieder holen. Das wäre dann ja schon eher sehr attraktiv.
Daher die Frage - gibt's hier jemanden, der in einer vergleichbaren Situation war/ ist und in die richtige Richtung weisen kann?
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