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Wie verhält sich das bei "Entschädigungsflügen", sprich bei Freiflügen, die die Airline anbietet (Free flight vouchers), wenn es Verspätungen gab, z.B. wie es eben bei Aegean häufig der Fall ist und wo nur die Tax bezahlt werden müssen?
Das habe ich mich im April gefragt, als wegen des eingeschränkten Flughafenbetriebs nach den Anschlägen mein mit derartigem A3-Gutschein gebuchter Abendflug BRU-ATH gestrichen wurde. Tatsache ist, dass Biz dort in Buchungsklasse R bucht (also nicht I wie Awards), und irgendwo stand da glaube ich in der Buchung was von "non revenue".
Angebot von A3 war Umbuchung auf die (stattfindende) Vormittagsverbindung von A3 oder auf ein anderes Datum bis Ende Mai (wobei aber fast während des ganzen Zeitraums nur der für mich zeitlich nutzlose Vormittagsflug stattfand) oder Storno mit Rückerstattung der Gebühren und erneuter Freigabe des Vouchers für eine beliebige andere Buchung innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums.
Habe mich damals auch gefragt, ob für diese Tickets eigentlich grundsätzlich die EU-VO gelten würde (also auch das Recht auf Ersatzbeförderung mit anderer Airline). Hatte aber keine Lust, mich lange rumzustreiten (zumal da es bei A3 grundsätzlich schwierig ist, Umbuchung auf andere Airlines durchzusetzen), und daher selber die LH-Abendverbindung via FRA gebucht und den A3-Flug storniert. Das mit der erneuten Freigabe des Gutscheins empfand ich eigentlich auch als faire Alternative.
