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Das kann man - wenn man es nicht in großem Stil macht - nicht wirtschaftlich machen.
vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.
Gern veranlassen wir die gewünschte Überweisung des avisierten Betrages.
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC-Code, Name der Bank, Kontoinhaber) über unser Online Formular unter www.airberlin.com/ Beschwerde.
Hierfür nutzen Sie bitte über unser Online Formular unter www.airberlin.com/Beschwerde die Funktion: „Sie haben bereits eine Beschwerde eingereicht. Jetzt möchten Sie Ergänzungen vornehmen und/oder haben Rückfragen zu Ihrer Beschwerde.“
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bearbeitungszeichen einzugeben und die Unterlagen hochzuladen.
Da es sich vorliegend um personenbezogene Ansprüche handelt, benötigen wir für die Überweisung des Gesamtbetrages auf Ihr Konto noch die schriftliche und unterschriebene Einverständniserklärung von Herrn xy.
Wir bedauern nochmals die entstandenen Unannehmlichkeiten und würden uns freuen, wenn wir Sie zukünftig wieder an Bord von airberlin begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hi zusammen,
die Anfrage hätte ich mir sparen könnenAbgesehen davon, dass AirBerlin mich noch eine Runde drehen lässt wegen Daten, die die eigentlich schon haben bekomme ich das Geld ausbezahlt.
Nun hats mich (naja meine Frau) auch mal wieder erwischt.
Gebucht auf EW von MUC nach BSL (ein ow, ein rt im Mai bzw. Juni). Nun hat EW die Verbindung bevor es überhaupt losging gestrichen.
Das Callcenter weigert sich stante pede, trotz Verweis auf EU 261/04 Art. 8 Abs. 1c, eine Umbuchung auf einen anderen Carrier (sinnvollerweise eigentlich nur LH als Option verfügbar) zu übernehmen. Zu allem Überfluss hat man meiner Frau den Oneway unter'm Hintern wegstorniert als sie angerufen hat um sich bezüglich der Umbuchungen zu erkundigen.
Was ist nun der sinnvollste Weg? EW eine Aufforderung mit Fristsetzung zustellen? Selbst buchen und EW die Kosten in Rechnung stellen?
Hallo zusammen,
muss hier die Frage nochmal stellen, da sich hier die ganzen "Experten" tummeln, sorry dafür in voraus.
Meine Frau und ich haben einen Flug von CDG (Paris)- JFK (New York) und weiter nach CVG (Cincinnati) gebucht gehabt, alles auf einem Ticket. Leider hatte der Anschlussflug nach CVG unangenehme 3:29h Verspätung, wegen technischem Defekt am doch recht alten Fluggerät der Delta, gehabt.
Besteht hier ein Anspruch auf Entschädigung?
Danke für die Hilfe!
Sorry, ich nochmal.
EW hat meiner Frau, wie oben beschrieben, einen Flug annulliert (Route eingestellt - geschah mehrere Monate vor dem Flug). Als sie angerufen und explizit um eine Umbuchung gebeten hat, wurde das abgelehnt. Dummerweise wusste sie nicht, dass ihr diese zusteht, also hat sie einer Stornierung zugestimmt (hat auch geklappt).
Jetzt geht es natürlich um eine eigene Buchung von Flügen auf LH, u.a. auch wegen einer weiteren Buchung auf der selben Strecke (da habe ich das dann in die Hand genommen, gleiches Ergebnis aber kein Storno, weil explizit widersprochen).
Mir stellt sich nun die Frage:
Heilt die Zustimmung meiner Frau das Verwehren der Umbuchung seitens EWs, zumal meine Frau ja explizit um eine Umbuchung gebeten hat?
Vielen Dank für die Unterstützung
Wie ist es eigentlich bei Flügen, die wegen eines Streiks gestrichen werden, aber nicht direkt in die Streikzeit fallen?
Konkret geht es um TXL-FRA am Samstag, 11.03. um 6:45 Uhr (LH173). Der Flug wurde schon am Donnerstag gecancelt.
Das Bodenpersonal streikte am Freitag, jedoch war der Streik am Samstag um 5 Uhr vorbei. Andere Airlines haben zu diesem Zeitpunkt wieder Flüge durchgeführt, aber Lufthansa hat die ersten drei Flüge nach Frankfurt gestrichen, da die Maschinen nicht in TXL standen. Die späteren Flüge nach FRA waren bis abends alle ausgebucht, die Umbuchung auf einen 4U Direktflug in BEST wurde verweigert. Ein Zug Voucher konnte wegen "technischer Probleme" nicht ausgestellt werden. Da ich nicht umgebucht werden konnte, habe ich das Ticket sofort storniert.
Interessant ist, dass der gleiche Flug morgen früh durchgeführt wird, trotz heutigem Streik in TXL. Also eigentlich exakt die gleiche Situation, was beweist, dass der Flug hätte durchgeführt werden können.
Müsste Lufthansa eine Entschädigung zahlen?
Weiß jetzt nicht, um welche Strecke es geht. Aber angenommen, dass die EU-VO 261/2004 gilt: nein. Und selbst wenn man annehmen würde, sie habe ihr Wahlrecht unanfechtbar ausgeübt, hätte sie einen Anspruch auf Schadensersatz in derselben Höhe, da ihr erstens eine Umbuchung offenbar rechtswidrig verweigert und sie zweitens schuldhaft nicht über ihre Ansprüche aufgeklärt wurde.
Prozessual könnten sich allerdings Probleme mit der Beweislast ergeben.
Wie gehe ich jetzt am besten vor, Opodo anrufen und um Umbuchung auf LH bitten, oder direkt über TK?
Wie gehe ich jetzt am besten vor, Opodo anrufen und um Umbuchung auf LH bitten, oder direkt über TK?