EuGH-Urteil zu Vogelschlag

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blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Scheint noch keinen Thread dazu zu geben (wenn doch, dann bitte verschieben oder löschen):
Der EuGH hat geurteilt, dass es bei Verspätung wegen Vogelschlag keine Kompensation gibt:
EuGH-Urteil zu Flugverspätungen: Keine Entschädigung bei Vogelschlag | tagesschau.de

Nehme an, dass die Verspätungen wegen Vogelschlag dramatisch zunehmen werden. ;)

Es gibt nur diesen klitzekleinen, ganz neuen Thread dazu: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ggastrechte-annullierung-144.html#post2301280

Und die prognostizierte Zunahme wird es sicherlich auch nicht geben, denn die Frage ist schon seit Jahren vom BGH geklärt und der Vogelschlag selbst natürlich von der Fluggesellschaft zu beweisen.
 

blackbeauty

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Es gibt nur diesen klitzekleinen, ganz neuen Thread dazu: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ggastrechte-annullierung-144.html#post2301280

Und die prognostizierte Zunahme wird es sicherlich auch nicht geben, denn die Frage ist schon seit Jahren vom BGH geklärt und der Vogelschlag selbst natürlich von der Fluggesellschaft zu beweisen.

In dem genanten Thread werden ja eher Einzelfälle diskutiert. Wegen mir kann es aber auch da hin, deshalb die Bitte um Verschiebung, falls es nicht passt.

Dein Optimismus in allen Ehren, aie Airlines werden sicher nicht seltener die Gründe angeben, die laut Gericht als außergewöhnlicher Umstand zählen. ;)

In dem Fall ging es ja wohl um die nochmalige Überprüfung des Flugzeugs nach einem möglichen Vogelschlag auf einem vorherigen Flug und obwohl das Flugzeug angeblich nach einer ersten Überprüfung bereits für flugtauglich erklärt war. Ganz so glasklar ist das alles nicht.
 

pimpcoltd

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In dem genanten Thread werden ja eher Einzelfälle diskutiert. Wegen mir kann es aber auch da hin, deshalb die Bitte um Verschiebung, falls es nicht passt.

Dein Optimismus in allen Ehren, aie Airlines werden sicher nicht seltener die Gründe angeben, die laut Gericht als außergewöhnlicher Umstand zählen. ;)

In dem Fall ging es ja wohl um die nochmalige Überprüfung des Flugzeugs nach einem möglichen Vogelschlag auf einem vorherigen Flug und obwohl das Flugzeug angeblich nach einer ersten Überprüfung bereits für flugtauglich erklärt war. Ganz so glasklar ist das alles nicht.

In dem Master-Thread werden keineswegs bloß Einzelfälle diskutiert, sondern auch viele generelle Fragen, darunter schon zigfach die Vogelschlag-Problematik. Wie der werte Kollege Umsteiger dort zurecht geschrieben hat, bringt das EuGH-Urteil aus deutscher Sicht nichts Neues. Vielleicht für die Tschechen, aber nicht für uns.
 
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