UA: UA Flug überbucht, Polizei führt Passagier aus Flugzeug ab

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Bergmann

Guest
Auch da gebe ich Luftikus recht. Doch welche Rolle hat der Pilot gespielt. Ist er nicht der eigentliche "Schuldige"? Man weiss es nicht.
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
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Und die von Luftikus erwähnten vier Dienstreisenden waren nicht einmal United-Angestellte, sondern Angestellte einer anderen Airline. Das alles kommt erst jetzt schrittweise ans Tageslicht.

Gut, das United nun den geschädigten Passagier so schnell ausbezahlt hat. Das beruhigt jetzt die Sache etwas und wird weiteren Schaden von United abwenden. Ich denke sogar, dass der geschädigte Passagier eine hohe Summe erhalten hat. Sie könnte vielleicht so hoch sein, dass er sich über seinen Ruhestand nicht mehr viel Gedanken machen muss - zumindest keine finanzielle mehr (jetzt könnte er zocken, pokern und auch Haschisch kaufen - all das hatte man ihm ja sehr schnell nachgesagt).

Der geschädigte Passagier bekommt nun sein Geld: Ich übrigens hätte nicht gedacht, dass United so schnell und so unbürokratisch reagiert. Sie hat - so liesst man - sogar die Schuld auf sich genommen, obwohl der eigentliche "Schuldige" - der Sicherheitsmann - vom Airport Chicago kam und kein United-Mitarbeiter oder Polizist war.

Ich bin nun gespannt, ob United und andere Airlines tatsächlich 10.000 Dollar anbieten, wenn einmal ein Flug überbucht ist. Vielmehr bin ich aber auch gespannt, ob die Airlines nun wirklich etwas Geld ausgeben, um das Personal zu schulen - nicht nur das Personal am Gate oder die Flugbegleiter, sondern auch die Piloten. Denn meiner Meinung nach hat der Pilot mit seiner Entscheidungskompetenz den grössten Fehler gemacht: Er hat den Polizei-Einsatz und das weitere Vorgehen erlaubt und damit entschieden.

1. Die werden keine 10k zahlen und hätten das auch nicht gemusst, weil unter 1-2000 die ersten Touristen schwach werden, WENN sie endlich anfangen, Cash bzw. Prepaidkarte auszugeben.

2. Als Pilot würde ich mich ehrlich gesagt aus solchen komerziellen Streitigkeiten auch raushalten, der Chef auf diesem Flug hatte vielleicht etwas mehr Hirn als diese Pseudomanager, die jemanden wegen eigener Fehler aus der Maschiene prügeln lassen.
 

tony_fcb

Erfahrenes Mitglied
04.07.2015
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Und die von Luftikus erwähnten vier Dienstreisenden waren nicht einmal United-Angestellte, sondern Angestellte einer anderen Airline. Das alles kommt erst jetzt schrittweise ans Tageslicht.

ganz ruhig mit der Empörung.
es waren Angestellte von Republic Airline, die im Auftrag von United als United Express Flüge durchführen.
das kam nicht jetzt ans Licht sondern ist seit Tag1 bekannt.
auch Flug 3411 war United Express operated by Republic Airline
 
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Luftikus

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08.01.2010
22.104
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irdisch
Die Abfertigung hat dagegen United selbst gemacht.

Bei Überbuchung, die es hier bekanntlich nicht war, sind übrigens auch nur die Ansprüche von zahlenden Passagieren untereinander geregelt, nicht die von nicht zahlenden Passagieren, wie Dienstreisenden, gegenüber zahlenden Fluggästen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Es war nicht überbucht, nur ausgebucht. Und voll besetzt geboarded. Und dann fiel United nachträglich ein, dass noch vier Dienstreisende mit sollten.

Na dann brauchen sie auch nichts an der "Überbuchungsproblematik" ändern. Herrlich dieser schnelle, aber vorgetäuschte Aktionismus um die Medien und Massen zu beruhigen.
 

Luftikus

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08.01.2010
22.104
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irdisch
Fairerweise muss man sagen: Sie haben schon die Checkin-Frist für Dienstreisende verlängert. Dadurch dürfte so ein unerwartetes Auftauchen erst nach dem Boarding nicht mehr passieren können.
 
B

Bergmann

Guest
ganz ruhig mit der Empörung. es waren Angestellte von Republic Airline, die im Auftrag von United als United Express Flüge durchführen. das kam nicht jetzt ans Licht sondern ist seit Tag1 bekannt. auch Flug 3411 war United Express operated by Republic Airline

Wo habe ich mich "empört"?

Und in meinen Informationsquellen (von der SZ bis zum Handelsblatt) stand am Tag danach nichts von Republic Airlines drin. Davon habe ich erst viel später gelesen. Sorry.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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ganz ruhig mit der Empörung.
es waren Angestellte von Republic Airline, die im Auftrag von United als United Express Flüge durchführen.
das kam nicht jetzt ans Licht sondern ist seit Tag1 bekannt.
auch Flug 3411 war United Express operated by Republic Airline

Das ist zwar technisch richtig aber trotzdem war United der Vertragspartner. Es war ein united Ticket, das die Airline den Flug outsourced spielt dabei keine Rolle. Auch bei uns in Europa nicht. Und die Mitarbeiter traten ja im Auftrag von United auf.
Die Konsequenzen aus diesem Fall gehen viel weiter als jemals gedacht. Zunächst haben ( zuerst DL !) und jetzt United die maximal angebotenen Kompensationszahlungen drastisch erhöht, bis eben zum maximum $ 10.000 was aber eher bei internationalen "C" Fliegern angedacht sein dürfte, nicht bei USA domestic tickets. Mit sicherheit wird AA noch folgen.
Dan hat zuerst das Chicago PD ( in deren Zuständigkeitsbereich fiel ja der "Polizist" ), jetzt das DHS ( welche die Oberaufsicht über Flughafensicherheit hat ) eine Richtlinie erlassen wonach sich Law Enforcement Officers nicht mehr einmischen sollen wenn eine Airline wie in diesem Fall ein rein kommerzielles Problem hat. Die Polizei greift nur noch ein wenn ein echtes Sicherheitsproblem vorliegt. Im vorliegendem Fall wurde das Problem ja erst durch die Airline bzw. das Eingeifen der Cops verursacht. In Zukunft würde in Cop in einen solchen Fall wie bei Dr. Dao wohl maximal dessen Papiere kontrollieren, den Boardingpass checken ( richtiger Flug, richtiger Sitzplatz ) und ihm dann einen "guten Flug" wünschen. Und beim rausgehen aus der Maschine dem Kapitän ein herzliches "what the f..." zurufen. Als in etwa so wie der Vorfall bei uns abgelaufen wäre. Ich kann mir nicht vorstellen das ein deutscher Bundespolizist in irgendeiner Weise gegen den Passagier vorgegasngen wäre.
 
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11.01.2010
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Ich kann mir nicht vorstellen das ein deutscher Bundespolizist in irgendeiner Weise gegen den Passagier vorgegasngen wäre.

Doch, klar. Bei ueberfuellten Zuegen ist es Alltag, dass die Bundespolizei (rechtswidrigerweise) Passagiere entfernt, warum sollte das bei ueberfuellten Flugzeugen anders sein?
 
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Bergmann

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Ist die Situation vergleichbar? Beim United-Flug hatten alle Passagiere eine gültige Bordkarte mit Sitzplatz-Zuteilung. Stehplätze gibt es nicht und sind auch nicht erlaubt. Die Deutschen Bahn hat ein ganz anderes System: Es dürfen auch Fahrgäste zusteigen, die keine Sitzplatz-Reservierung haben. Stehplätze sind erlaubt, solange nicht die erlaubte Anzahl überschritten wird.

Und: Hat die Bundespolizei jemals einen oder mehrere Fahrgäste aus dem Zug gezogen, die sich bei einer solchen Aktion die Nase dann gebrochen haben, zusätzlich noch zwei Zähne verlieren und mit blutigem Gesicht dann wieder in den Zug zurückkehren können. Nein: So etwas würde kein Bundespolizist machen. Da bin ich mir sicher. Und wenn ein Polizist es dann doch macht, dann würden zur Recht von der Bild bis zur Süddeutschen Zeitung alle Medien sehr detailliert darüber berichten.
 
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11.01.2010
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Ist die Situation vergleichbar?

Ja, denn:

Beim United-Flug hatten alle Passagiere eine gültige Bordkarte mit Sitzplatz-Zuteilung. Stehplätze gibt es nicht und sind auch nicht erlaubt. Die Deutschen Bahn hat ein ganz anderes System: Es dürfen auch Fahrgäste zusteigen, die keine Sitzplatz-Reservierung haben. Stehplätze sind erlaubt, solange nicht die erlaubte Anzahl überschritten wird.

Der Bahnfahrgast mit fuer den Zug gueltiger Fahrkarte und Stehplatz hat exakt den selben Befoerderungsanspruch wie der Flugpassagier mit Bordkarte.

Und: Hat die Bundespolizei jemals einen oder mehrere Fahrgäste aus dem Zug gezogen, die sich bei einer solchen Aktion die Nase dann gebrochen haben, zusätzlich noch zwei Zähne verlieren und mit blutigem Gesicht dann wieder in den Zug zurückkehren können. Nein: So etwas würde kein Bundespolizist machen.

Es wurden auch schon Fahrgaeste aus Zuegen getragen, ja. (Theoretisch gebuehrenpflichtig, allerdings sind mir keine solchen Bescheide bekannt.) Das ist der selbe unmittelbare Zwang wie bei United, der einzige Unterschied ist graduell.

Insofern ist die Situation absolut vergleichbar: Polizei entfernt auf Betreiben des Befoerderers rechtswidrigerweise einen Passagier mit vertraglichem Befoerderungsanspruch mittels unmittelbaren Zwangs aus dem ueberfuellten Verkehrsmittel.
 
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Bergmann

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@Airsicknessbag: Wäre ich ein Anwalt, dann würde ich ähnlich wie Du argumentieren. Und Du hast schon Recht: Auch als "Stehplatz-Fahrgast" hat man einen Beförderungsanspruch, auch bei der Deutschen Bahn. Aber das ein deutscher (Bundes-)Polizist bei einem vollen Zug so durchgreift, wie im United-Flugzeug in Chicago, ist für mich nicht denkbar. Ich kenne auch keinen Fall.
 

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Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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Ja, denn:

Der Bahnfahrgast mit fuer den Zug gueltiger Fahrkarte und Stehplatz hat exakt den selben Befoerderungsanspruch wie der Flugpassagier mit Bordkarte.

Es wurden auch schon Fahrgaeste aus Zuegen getragen, ja. (Theoretisch gebuehrenpflichtig, allerdings sind mir keine solchen Bescheide bekannt.) Das ist der selbe unmittelbare Zwang wie bei United, der einzige Unterschied ist graduell.

Insofern ist die Situation absolut vergleichbar: Polizei entfernt auf Betreiben des Befoerderers rechtswidrigerweise einen Passagier mit vertraglichem Befoerderungsanspruch mittels unmittelbaren Zwangs aus dem ueberfuellten Verkehrsmittel.

Absoluter Blödsinn, die Situationen sind in keinster Weise vergleichbar. Kein Bahngast ohne Platzkarte hat irgend einen Anspruch darauf in einem überfüllten Zug mitfahren zu dürfen, der aus Sicherheitsgründen und auch im öffentlichen Interesse teilgeräumt wird. Und rechtswidrig ist daran schon überhaupt nichts.

Wie man man auf solche wirren Gedanken kommen kann ist mir rätselhaft. :rolleyes:
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Dito. Aber so langsam wird es so off topic, dass ich das hier nicht weiter fortfuehre. Du kannst bei Interesse gerne einen entsprechenden Thread im Sonstige-Verkehrsmittel-Unterforum eroeffnen, dann erklaere ich es dort.
 

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Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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Du kannst nicht erklären was erwiesen (Eisenbahn-Verkehrsordnung § 8) anders ist. Bahnräumungen sind Sicherheitsrelevant, der diskutierte Fall nicht, basta.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Du kannst dann sicher so 4-5 beliebige Beispiele sagen wir aus dieser Woche nennen?.

Ich habe nicht gesagt, dass Zugueberfuellungen der Normalfall sind. Ich habe gesagt, dass es bei Zugueberfuellungen der Normalfall ist, die Passagiere nicht aus dem Zug herauszukaufen (analog VDB-/IDB-Entschaedigung), sondern sie herauszutragen.

Du kannst nicht erklären was erwiesen (Eisenbahn-Verkehrsordnung § 8) anders ist. Bahnräumungen sind Sicherheitsrelevant, der diskutierte Fall nicht, basta.

Oscar, bist Du es? Passagiere mit vertraglichem Anspruch werden, wenn sie vertragswidrigen Anordnungen nicht folgen, zu einer Gefahr fuer die Betriebssicherheit?
Ahem, thanks, but, no, thanks.

Ach, und, bevor ich es vergesse: Basta :p
 

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Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
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Oscar, bist Du es? Passagiere mit vertraglichem Anspruch werden, wenn sie vertragswidrigen Anordnungen nicht folgen, zu einer Gefahr fuer die Betriebssicherheit?
Ahem, thanks, but, no, thanks.

Ach, und, bevor ich es vergesse: Basta :p

Stellst du dich nur so blöd?

Wenn ein Zug überladen ist darf er nicht fahren, das sagt nicht nur die Bahn weil sie lustig ist, sondern der Gesetzgeber. Und selbstverständlich ist die Anordnung für jene Passagiere die zu viel sind den Zug zu verlassen zu befolgen und weder vertrags- noch rechtswidrig sondern sogar Pflicht des Bahnbetreibers. Und selbstverständlich ist die Exekutive dazu da um die Einhaltung entsprechender Rechtsvorschriften einzuhalten.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Insofern ist die Situation absolut vergleichbar: Polizei entfernt auf Betreiben des Befoerderers rechtswidrigerweise einen Passagier mit vertraglichem Befoerderungsanspruch mittels unmittelbaren Zwangs aus dem ueberfuellten Verkehrsmittel.

Aus reiner Neugier: da es eine technische und praktische Beschraenkung gibt (spaetestens wenn die Tueren nicht mehr zu gehen), ist der allgemeingueltige Rechtsanspruch auf Befoerderung mit gueltiger Fahrkarte rein theoretischer Natur.

Dies sicherzustellen, wuerde erfordern, Zugtickets nur noch mit Zugbindung zu verkaufen. Da es keine andere Moeglichkeit gibt eine Ueberbestzung zu verhindern. Kombiniert mit Zuggangskontrollen, bzw. der Pflicht im Besitz einer gueltigen Fahrkarte zu sein.

Wollen wir das?
 
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