UA: UA Flug überbucht, Polizei führt Passagier aus Flugzeug ab

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
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Ähm doch. Wie würdest Du als Teil der Exekutive entscheiden, wen Du rausträgst?

Genau so wie es in der Realität gemacht wird. Zuerst wird ersucht freiwillig auszusteigen, dann jene die am nähesten zu den Türen stehen ausladen. Jene sind auch höchstwahrscheinlich als letzte zugestiegen und haben die Überfüllung verursacht.

Ist halt so
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Um die geht es hier nicht. Ich fürchte aber auch, jetzt sind wir endgültig OT.

Ist nichts anderes, oder glaubst du ernsthaft, dass mit Zügen nur Menschen fahren, die exakt auf einem bestimmten Zug gebucht sind?

Ich schrieb bereits, mit reserviertem Sitzplatz sieht es anders aus. Aber die werden auch nicht aus den Zügen getragen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.946
11.209
wuerde erfordern, Zugtickets nur noch mit Zugbindung zu verkaufen. Da es keine andere Moeglichkeit gibt eine Ueberbestzung zu verhindern. Kombiniert mit Zuggangskontrollen, bzw. der Pflicht im Besitz einer gueltigen Fahrkarte zu sein.

Wollen wir das?

Natuerlich nicht. Auch die Bahn will das nicht, sie verdient ja gut mit Stehplaetzen.

Allein, es gibt sehr wohl andere Moeglichkeiten: Wieder eine Analogie zur Luftfahrt allgemein und diesem Fall speziell. Schmeisst die Leute mit Geld zu. Fuer 100 EUR Reisegutschein ist die Ueberfuellung in fuenf Minuten erledigt.


Wenn ein Zug überladen ist darf er nicht fahren, das sagt nicht nur die Bahn weil sie lustig ist, sondern der Gesetzgeber. Und selbstverständlich ist die Anordnung für jene Passagiere die zu viel sind den Zug zu verlassen zu befolgen und weder vertrags- noch rechtswidrig sondern sogar Pflicht des Bahnbetreibers. Und selbstverständlich ist die Exekutive dazu da um die Einhaltung entsprechender Rechtsvorschriften einzuhalten.

Die wenigsten "ueberfuellenden" Fahrgaeste springen waehrend der Fahrt durch das Fenster in den Zug. Die ueberwaeltigende Mehrheit betritt den an einem Bahnsteig stehenden Zug durch die Tuer. Der im Bahnhof stehende Zug stellt trotz Ueberladung keine Gefahr dar. Es gibt keinerlei Raum fuer ein oeffentlich-rechtliches (Eisenbahnrecht [Gewicht, Zuladung, Zulassung...], Gefahrenabwehr...) Eingreifen. Das ist ein rein privatrechtliches Problem zwischen einem Transportdienstleister, der ueber seine Kapazitaet verkauft (vulgo: ueberbucht) hat, und seinem Kunden.

Exakt wie im UA-Fall.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.145
2.886
Natuerlich nicht. Auch die Bahn will das nicht, sie verdient ja gut mit Stehplaetzen.

Allein, es gibt sehr wohl andere Moeglichkeiten: Wieder eine Analogie zur Luftfahrt allgemein und diesem Fall speziell. Schmeisst die Leute mit Geld zu. Fuer 100 EUR Reisegutschein ist die Ueberfuellung in fuenf Minuten erledigt.

Bevor die Bahn zahlt, dass man wegen Ueberfuellung aussteigt wird vorher die Zugbindungspflicht eingefuehrt. Im Grunde faehrt ein Betreiber mit Zugbindungspflicht besser (alleine schon, weil man sich die Flexibilitaet extra bezahlen lassen kann). Und die BC50 auf Felxpreis damit aus Bahnsicht 'endlich' abgeschafft werden kann.
Du hast recht, ein knall voller ICE mit 100 Prozent Ueberbesetzung bringt gut Geld ein. Aber im Durchschnitt sind in Deutschland die flexiblen Fahrkarten im internationalen Vergleich recht guenstig, da waere also mehr zu holen.

Daher waere jede Regulierung in dieser Hinsicht ein Pyrrhussieg, da dies mit steigenden Preisen fuer flexible Tickets einhergehen wuerde.

Ich denke, da sollte man den Ball flach halten.
 
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Reaktionen: FREDatNET

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.916
7.443
irdisch
Beim Thalys (auch TGV) darf man nur mit Reservierung einsteigen. Das ginge bei mir nicht. Ich muss kurzfristig erscheinen dürfen. Notfalls stehe sich eben. Aber ich komme mit.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Natuerlich nicht. Auch die Bahn will das nicht, sie verdient ja gut mit Stehplaetzen.

Allein, es gibt sehr wohl andere Moeglichkeiten: Wieder eine Analogie zur Luftfahrt allgemein und diesem Fall speziell. Schmeisst die Leute mit Geld zu. Fuer 100 EUR Reisegutschein ist die Ueberfuellung in fuenf Minuten erledigt.




Die wenigsten "ueberfuellenden" Fahrgaeste springen waehrend der Fahrt durch das Fenster in den Zug. Die ueberwaeltigende Mehrheit betritt den an einem Bahnsteig stehenden Zug durch die Tuer. Der im Bahnhof stehende Zug stellt trotz Ueberladung keine Gefahr dar. Es gibt keinerlei Raum fuer ein oeffentlich-rechtliches (Eisenbahnrecht [Gewicht, Zuladung, Zulassung...], Gefahrenabwehr...) Eingreifen. Das ist ein rein privatrechtliches Problem zwischen einem Transportdienstleister, der ueber seine Kapazitaet verkauft (vulgo: ueberbucht) hat, und seinem Kunden.

Exakt wie im UA-Fall.

Du kapierst es scheinbar wirklich nicht was der gravierende Unterschied von einem überbuchten Flug zu den Grundprinzipien des Bahnverkehrs ist.

Das Erliegen des "öffentlichen" Verkehrs ist Problem des Staates, und das unterbindet er natürlich.

Die Bahn verkauft eben nicht nur Fixplätze und die meisten (du offensichtlich nicht) Kunden wissen das auch und unterwerfen sich auch bewusst den Beförderungsbedingungen.
IMG_2022.JPG
Kommen in einer gewissen Konstellation zu viele Passagiere auf einen Zug fordert die Bahn jene die zuletzt zugestiegen sind auf diesen wieder zu verlassen. Dazu haben sie lt Gesetz das Recht und auch die Pflicht. Leisten die Passagiere nicht folge verlieren Sie lt EVO den Beförderungsanspruch. Und dann ist es selbstverständlich dass die Exekutive absolut rechtskonform eingreifen kann. Das ist eben so und nicht meine Erfindung. Wäre das wirklich so wie du meinst gäbe es schon jede Menge Klagen, denn bei der Bahn geht es meist um große Gruppen die sich organisieren könnten und nicht nur um Einzelschicksale wie jenes des Dr. Dao
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.792
5.536
Die wenigsten "ueberfuellenden" Fahrgaeste springen waehrend der Fahrt durch das Fenster in den Zug. Die ueberwaeltigende Mehrheit betritt den an einem Bahnsteig stehenden Zug durch die Tuer. Der im Bahnhof stehende Zug stellt trotz Ueberladung keine Gefahr dar. Es gibt keinerlei Raum fuer ein oeffentlich-rechtliches (Eisenbahnrecht [Gewicht, Zuladung, Zulassung...], Gefahrenabwehr...) Eingreifen. Das ist ein rein privatrechtliches Problem zwischen einem Transportdienstleister, der ueber seine Kapazitaet verkauft (vulgo: ueberbucht) hat, und seinem Kunden.

Wie räumt man denn dann Deiner Vorstellung nach einen überladenen Personenzug, der in einem Bahnhof ein Gleis für anderen Zugverkehr blockiert?

Im übrigen darf die Bundespolizei in Ausnahmefällen auch zum Schutz privater Rechte tätig werden, vgl. § 1 Abs. 4 BPolG. In den Polizeigesetzen der Länder ist es ähnlich geregelt.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Wie räumt man denn dann Deiner Vorstellung nach einen überladenen Personenzug, der in einem Bahnhof ein Gleis für anderen Zugverkehr blockiert?

Im übrigen darf die Bundespolizei in Ausnahmefällen auch zum Schutz privater Rechte tätig werden, vgl. § 1 Abs. 4 BPolG. In den Polizeigesetzen der Länder ist es ähnlich geregelt.

Nicht nur das, es geht ja auch um die öffentliche Ordnung. Ein nicht-Eingreifen der Polizei würde ja geradezu provozieren dass das in die Hose geht. Soll man warten bis sich die Fahrgäste gegenseitig aus dem Zug prügeln? Gerade bei einem überfüllten Zug der nicht mehr weiter fährt stelle ich mir das Aggressionspotential spannend vor.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.562
7.634
Trans Balkan Express
Ist nichts anderes, ...

Mit dem Verweis auf die Tokioter U-Bahn schwächst Du Deine eigene Argumentationskette. Zum einen geht es um Befugnisse der Bundespolizei zur "Räumung" von Verkehrsmitteln. In Tokio hat die Bundespolizei nichts zu suchen (und auch keine Eingriffsbefugnisse). Zum anderen ist es in Tokio ja so, dass die Leute noch in den Zug geschoben werden und die Züge überfüllt fahren.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Mit dem Verweis auf die Tokioter U-Bahn schwächst Du Deine eigene Argumentationskette. Zum einen geht es um Befugnisse der Bundespolizei zur "Räumung" von Verkehrsmitteln. In Tokio hat die Bundespolizei nichts zu suchen (und auch keine Eingriffsbefugnisse). Zum anderen ist es in Tokio ja so, dass die Leute noch in den Zug geschoben werden und die Züge überfüllt fahren.

Im Gegenteil, meine Position wird dadurch gestützt. Es ging bei dem Beispiel rein ums Prinzip, dass Überfüllung eben möglich ist und wenn ein Zug voll ist dann ist er voll (in Tokio halt wenn die Türen nicht mehr zu gehen) und dann nützt es nichts Rumpelstilzchen zu spielen. Weil hier einige immer von recht auf Beförderung faseln. Das Recht erlischt eben in dem Moment in dem die erlaubten Grenzen überschritten sind. Ich kenne die Grenzen in Tokio nicht und das ist auch irrelevant. Die Grenze ist dort eben anders definiert und ein einschreiten der Polizei im Normalfall gar kein Thema, weil es den Fall gar nicht gibt dass wer wegen Überfüllung entfernt werden muss...
 
H

HGFan

Guest
Ein nicht-Eingreifen der Polizei würde ja geradezu provozieren dass das in die Hose geht. Soll man warten bis sich die Fahrgäste gegenseitig aus dem Zug prügeln? Gerade bei einem überfüllten Zug der nicht mehr weiter fährt stelle ich mir das Aggressionspotential spannend vor.
In Österreich kommt das hin und wieder vor das sich Leute gegenseitig aus den Zügen Prügeln das dieser abfahren kann.
Ich möchte eine entspannte Bus Reise machen die auch spannend wird ob der Fahrer den Zustieg verwehr weil es sich dabei um einen "Werksverkehr" handelt der aber mit einer öffentlichen Linie (als Linien No, Fahrplan, Haltestellen,...) handelt. Ticket kann man dafür bei der ÖBB Online kaufen (ins Firmen Gelände hinein).
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
1.754
2.232
Du kapierst es scheinbar wirklich nicht was der gravierende Unterschied von einem überbuchten Flug zu den Grundprinzipien des Bahnverkehrs ist.

Das Erliegen des "öffentlichen" Verkehrs ist Problem des Staates, und das unterbindet er natürlich.

Die Bahn verkauft eben nicht nur Fixplätze und die meisten (du offensichtlich nicht) Kunden wissen das auch und unterwerfen sich auch bewusst den Beförderungsbedingungen.
Anhang anzeigen 98022
Kommen in einer gewissen Konstellation zu viele Passagiere auf einen Zug fordert die Bahn jene die zuletzt zugestiegen sind auf diesen wieder zu verlassen. Dazu haben sie lt Gesetz das Recht und auch die Pflicht. Leisten die Passagiere nicht folge verlieren Sie lt EVO den Beförderungsanspruch. Und dann ist es selbstverständlich dass die Exekutive absolut rechtskonform eingreifen kann. Das ist eben so und nicht meine Erfindung. Wäre das wirklich so wie du meinst gäbe es schon jede Menge Klagen, denn bei der Bahn geht es meist um große Gruppen die sich organisieren könnten und nicht nur um Einzelschicksale wie jenes des Dr. Dao
Und warum kann ich mich als Flugzeugbetreiber nicht genau darauf auch berufen? Im Zweifelsfall mit entsprechenden Hinweisen in den AGB?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.847
2.821
ZRH / MUC / VIE
Absoluter Blödsinn, die Situationen sind in keinster Weise vergleichbar. Kein Bahngast ohne Platzkarte hat irgend einen Anspruch darauf in einem überfüllten Zug mitfahren zu dürfen, der aus Sicherheitsgründen und auch im öffentlichen Interesse teilgeräumt wird. Und rechtswidrig ist daran schon überhaupt nichts.

Wobei mir bis heute - und ich arbeite ja in der Branche - nicht klar ist, ab wann ein Zug überfüllt ist.

In Deutschland habe ich das Gefühl: Falls der Zug weiss ist (Fernverkehr), ruft der Zugbegleiter die Bahnpolizei vielleicht. Falls der Zug rot ist (Nahverkehr), ist es scheissegal. Da habe ich schon Überfüllungsgrade gesehen, wo die Bahnsteigaufsichten in Tokio die Leute schon längst zurückgepfiffen hätten.
Genau so ist es in der Schweiz, mit anderen Farben: Bei einem Fernverkehrszug über den Gotthard mussten bis letztes Jahr alle Fluchtwege von Fahrrädern und Leuten frei sein. Das gab Diskussionen und Verspätungen. Heute fährt da ein Triebzug ohne Zugbegleitung, und es ist völlig wurscht, wo die Fahrräder sind, und der Zug fährt pünktlich.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.537
2.947
FRA

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.916
7.443
irdisch
Habe ich zuletzt im letzten Sommer erlebt, als bei vielen ICE die Klimaanlagen defekt waren und Züge ausfielen. Da wurde man auf dem Bahnsteig per Durchsage aufgefordert, ersatzweise einen anderen ICE zu nehmen und dann, dort an Bord und natürlich wurde es dann sehr voll, wütend per Lautsprecherdurchsage vom Schaffner bedroht, wenn man nicht sofort "freiwillig" wieder aussteigt, kommt die Bundespolizei und setzt einen um.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.996
2.537
Kloten, CH
Einfach nur geil, dass man doof immer noch doofer kann,
ist halt UA!

:LOL: oder :cry: ?
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Es ist in USA schon davon auszugehen das die Anwälte sie bereits versucht haben zu kontaktieren... zu hoffen wäre es .
 
A

Anonym38428

Guest
Sehe ich das richtig, dass sie erst beim Aussteigen überhaupt was gesagt hat? Really?
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
Naja, es ist ja den Anweisungen Folge zu leisten... Ich hatte auch mal Diskussionen bei KLM, weil mein einziges Carry on eingecheckt werden musste, obwohl C, weil alles angeblich so voll sei (und der bin bei mir dann leer war).

Ich wollte da noch die Powerbank rausnehmen. Haben mich nicht gelassen, obwohl ich deutlich gesagt habe, dass da Dinge drinnen sind, die im Cargo-hold nicht erlaubt sind. War denen egal und auf mein Beschwerdemail habe ich zurückbekommen, dass sie sich für das Lob und das positive Feedback bedanken und sich freuen, dass ich gerne KLM fliege...
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Naja, es ist ja den Anweisungen Folge zu leisten... Ich hatte auch mal Diskussionen bei KLM, weil mein einziges Carry on eingecheckt werden musste, obwohl C, weil alles angeblich so voll sei (und der bin bei mir dann leer war).

Ich wollte da noch die Powerbank rausnehmen. Haben mich nicht gelassen, obwohl ich deutlich gesagt habe, dass da Dinge drinnen sind, die im Cargo-hold nicht erlaubt sind. War denen egal und auf mein Beschwerdemail habe ich zurückbekommen, dass sie sich für das Lob und das positive Feedback bedanken und sich freuen, dass ich gerne KLM fliege...

Informier die mal über Deine Absicht, das (Safety) bei der Aufsichtsbehörde zu melden.. Das dürfte dann schon eine andere Reaktion auslösen.