wirkt die erwähnte EU-Verordnung da überhaupt?
In den ganzen externen Links die hier im Thread gepostet wurden wird immer von Lastschrift gesprochen. Also alle, die einen Lastschrifteinzug anbieten würden, müssten diesen von allen Konten im SEPA-Raum akzeptieren.
Heißt das nicht umgekehrt, solange ich keine Lastschrift anbiete kann ich den Kontokreis wie hier beim Referenzkonto einschränken?
Der Fokus auf Lastschrift ist rein technisch bedingt. Denn bei einer Lastschrift muss man als Zahler die eigene Kontonummer ja dem Empfänger angeben und dieser muss diese "akzeptieren". Zum Beispiel durch eine Formularvalidierung in einem Bestellvorgang. Bei einer (SEPA-) Überweisung hat der Zahlungsempfänger ja keine (Vorab-) Kontrolle darüber, aus welchem Land die Zahlung auf das SEPA-Konto kommt.
Die
EU-Verordnung ist da sehr klar, dass sie auch Überweisungen einschliesst:
"Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist (...)"
In Bezug auf Zahlungsverkehrskonto bei moneyou wurde hier auf Seite 6 diskutiert. Ich meine ich hätte in vielen Produktbeschreibungen/Bedingungen für TG-Konten gelesen dass das Konto nicht als Zahlungsverkehrskonto zugelassen ist. Ich denke dass die Banken bei "Zahlungsverkehr" darauf abzielen dass man keine Zahlungen an Fremde von diesem Konto leisten darf/kann und man auch von keinem fremden Zahlungen auf dem Konto empfangen kann/darf.
Genauso ist es wohl.
Nun schreibst du allerdings immer vom Zahlungs-"Verkehr".
So wie beim Sex der "Verkehr" ja auch immer mit jemand anderem stattfindet.
Die Verordnung allerdings bezieht sich auf Zahlungskonten, Zahlungen und Zahlungsvorgänge, letztere beispielsweise "bloss" definiert als
"den vom Zahler oder Zahlungsempfänger veranlassten Transfer eines Geldbetrags zwischen Zahlungskonten in der Union, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger".
Zumindest der Dienst der EU-Kommission sieht als Zahlungskonten WIMRE auch "Sparkonten" an, sofern man eben selbstständig eine Zahlung davon in Auftrag geben kann. Müsste jetzt wieder eine Weile suchen, aber es gab dazu mal eine FAQ/Klarstellung für Zahlungsdienstleister, die man irgendwo bei der EU-Kommission finden müsste.