EW: Eurowings ignoriert Anfrage bzgl Zahlung nach EU Fluggastrechten

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Raisender

Aktives Mitglied
15.05.2015
242
0
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Hallo zusammen,
hatte Anfang des Monats einen Flug mit Eurowings. Der Abflug hat sich mehrmals verzögert weshalb wir mit 3.10h Verspätung am Zielort ankamen ( Zeitpunkt Türöffnung ).
Ich hatte mittels eines Generators für solche Schreiben aus dem Netz einen Brief an Eurowings erstellt in welchem eine Frist 2 Wochen später ( das war fest im Generator hinterlegt ) gesetzt wurde.
Meiner Einschätzung nach müsste mein Anspruch valide sein ( War ein Eurowing Flug der von Air Berlin durchgeführt hätte werden sollen, die haben das irgendwie "verbockt" und musste dann kurzfristig eine Germanwings Maschine von einem anderen Flughafen anfordern...

Die Frist ist jetzt seit über einer Woche verstrichen und ich habe keinerlei Rückmeldung von Eurowings bekommen.
Weiß jetzt nicht so recht was ich machen soll. Entweder "Flightrights" einschalten, die Kanzlei die den Generator bereitgestellt hat beauftragen oder das selbst weiter verfolgen.
Eigentlich bin ich der Meinung das die Lage relativ klar sein müsste und folglich würde ich es am liebsten "selbst" klären.

Frage in die Runde. Was ist mein nächster Schritt? Hat evtl jemand selbst Erfahrung in dem Bereich mit Eurowings?

PS: Ist als Einschreiben mit Rückschein raus gegangen, ich weiß also das sie meinen Brief seit über 2 Wochen haben.

Danke schon mal für allen nützlichen Input
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Es gibt einige Anwaelte im Forum. Kexbox, Umsteiger, pimpcoltd[FONT=Tahoma, Calibri, Verdana, Geneva, sans-serif], wahrscheinlich noch mehr, aber bisher sind diese mir nicht aufgefallen (Entschuldigung)
Vielleicht schreibst du diese User einmal direkt an.
[/FONT]
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.959
München
Sicherlich wäre es schön, wenn die Fluggesellschaften zeitnah antworten würden, aber aufgrund des nicht ausreichenden Personals und des permanenten Bearbeitungsrückstandes ist es wohl kaum realistisch, hier innerhalb von 2 Wochen die Antwort zu erhalten - insbesondere nicht bei einer "Billigairline"...
 
A

Anonym38428

Guest
Sicherlich wäre es schön, wenn die Fluggesellschaften zeitnah antworten würden, aber aufgrund des nicht ausreichenden Personals und des permanenten Bearbeitungsrückstandes ist es wohl kaum realistisch, hier innerhalb von 2 Wochen die Antwort zu erhalten - insbesondere nicht bei einer "Billigairline"...

Also bitte, das schafft aktuell ja sogar Air Berlin :p
 
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Raisender

Aktives Mitglied
15.05.2015
242
0
Also einfach abwarten? Habe mir gedacht ob ich nicht einen weiteren Schritt machen sollte wenn “meine Frist“ bereits über eine Woche abgelaufen ist?

2 Wochen sind natürlich schon knapp und wenn das tatsächlich so schnell abgewickelt worden wäre, hätte es mich positiv verwundert...

Auf der anderen Seite wundert es mich schon ein bisschen das nach über 3 Wochen noch nicht mal was ala “danke für ihr Schreiben, wir sehen uns den Fall an...“
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.982
1.493
Air Berlin war ich letzten Herbst mit der großen Fluganulierung betroffen, binnen einer Woche war das geklärt.... und da war sicherlich richtig was los beim CS...
AB war bei mir bei Weitem nicht schnell eher Schneckentempo. Insgesamt mit dem Mahn- und Gerichtsverfahren eineinhalb Jahre...
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.982
1.493
Was EW betrifft habe ich mit Entschädigungen nur gute Erfahrungen bisher gemacht. Die maximale Wartezeit war 4 Wochen. Ich hatte aber auch das EW Kontaktformular auf deren Homepage verwendet. Nachdem ich das ausgefüllt und abgeschickt hatte erhielt ich eine Vorgangsnummer und eine voraussichtliche Bearbeitungszeit. Diese wurde meistens eingehalten oder unterboten.
 
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Farlighed

Aktives Mitglied
12.06.2012
153
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Bei mir hat es etwa fünf Monate gedauert, aber das Geld kam. Hatte zunächst das Kontaktformular auf der Homepage verwendet, nach vier Wochen telefonisch nachgehakt, zweii/drei Wochen später nochmal per Mail und nach guten fünf Monaten kam eine Antwort und das Geld. Hätte es vermutlich kurz später zu einem Anwalt gegeben, wenn sie nicht reagiert hätten, aber man hat ja Zeit ;)
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.831
113
Warte noch mal ein paar Wochen ab. Bis die Forderung verjährt ist es ja noch ein wenig hin. Wenn dann immer noch nix kommt, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Sicherlich wäre es schön, wenn die Fluggesellschaften zeitnah antworten würden, aber aufgrund des nicht ausreichenden Personals und des permanenten Bearbeitungsrückstandes ist es wohl kaum realistisch, hier innerhalb von 2 Wochen die Antwort zu erhalten - insbesondere nicht bei einer "Billigairline"...
Auch wenn EW ( oder andere Gesellschaften) alles wegrationalisiert hat, waere es doch wünschenswert, wenn geltendes Recht auch freiwillig anerkannt wird. Als Privatperson muss ich auch meinen Verpflichtungen nachkommen. Und wenn EW Leute wegrationalisiert, dann muss eben die Firma auch mit den Folgen leben.
Aber Recht haben ist nicht Recht bekommen.
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.944
492
Mahnbescheid beantragen ist ja nicht all zu schwierig, Risiko vergleichsweise überschaubar.

Mahnbescheid bringt nix, EW erhebt grundsätzlich dagegen Widerspruch ohne den Anspruch zu prüfen, so dass Du damit keinen Schritt vorwärts kommst. Entweder direkt einen Anwalt einschalten (und ggf. klagen) oder erst mal weiter warten, vier bis sechs Wochen wird es wohl bis zur ersten Antwort dauern.

Viele Grüße - Dirk
 
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HLX4U

Erfahrenes Mitglied
05.03.2012
3.350
1.932
Bisherige Erfahrungen zeigen das EW ohne Einschaltung eines Anwaltes zahlt.
Vllt auch nochmals den Vordruck verwenden!? wenn bis in 2-3 Wochen noch nix gekommen ist.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.534
3.680
Düsseldorf
www.drboese.de
Aktueller Statusbericht EW:

Flug am 19.03.2017
Aufforderung Mdt. am 20.03.2017 mit Frist 04.04.2017
05.04.2017 anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Frist 19.04.2017
20.04.2017 Klageerhebung
28.04.2017 Eingangsverfügung des Gerichts
09.05.2017 Eingang Zahlung

Also nicht einmal 2 Monate zwischen Flug und Zahlung inkl. aller möglichen Schritte.

Wenn es ein eindeutiger Fall ist, spricht doch nichts gegen eine Klage. Entweder über einen RA, oder selbst verfassen (das schafft man auch als mündiger Verbraucher)
 

STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
493
221
BSL
Wenn ein Anwalt beauftragt wird, trägt EW auch dann die Anwaltskosten, wenn nach Klageerhebung die geforderte Summe überwiesen wird? Oder bliebt der Verbraucher auf zusätzlichen Kosten sitzen, wenn dieser Weg gewählt wird?
 
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Toks

Aktives Mitglied
16.05.2017
121
0
Da ich auch der Kundenservice-Branche komme, würde ich einfach mal anrufen. Wenn du nicht in irgendeinem Callcenter ohne Berechtigungen landest, sollten die zumindest dein Schreiben und den Bearbeitungsstand einsehen können. Manchmal fehlen halt die Kapazitäten solche Sachen zeitnah zu bearbeiten.
 
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Tinchi

Neues Mitglied
15.05.2016
11
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Da ich auch der Kundenservice-Branche komme, würde ich einfach mal anrufen. Wenn du nicht in irgendeinem Callcenter ohne Berechtigungen landest, sollten die zumindest dein Schreiben und den Bearbeitungsstand einsehen können. Manchmal fehlen halt die Kapazitäten solche Sachen zeitnah zu bearbeiten.

Also ich persönlich bin bei EW noch mit keiner Sache telfonisch wirklich weiter gekommen, nur schriftlich.