Lieber GoldenEye, dann versuche ich doch noch einen konstruktiven Ansatz:
Was schlägst du vor, nach welchen Kriterien die ca. 80 - 100 Stauplätze für das Handgepäck, je nach genauer Größe, in einem A320 für die sagen wir mal 150 Passagiere vergeben wird?
Ich wage mal, wiewohl nicht direkt angesprochen eine Antwort.
Zunaechst ist zu konstatieren, dass "die Airlines" selbst schuld sind an der Situation, ja, diesen "perfekten Sturm" selbst zusammengebraut haben: Sie haben mehr oder weniger gleichzeitig Gepaeckgebuehren eingefuehrt und die Maschinen bis zum Anschlag mit Sitzen vollgepackt. A320 mit 180 Plaetzen waren frueher nur bei Ferienfliegern unterwegs, deren Publikum grosse Koffer aufgab und deren Handgepaeck aus einer Handtasche, einem kleinen Rucksack oder einem Sonnenhut bestand. Die Klientel, die mit Trolley und ohne Gepaeck unterwegs war, sass in einem A320 mit 144 Sitzen. Da passte dann auch der Platz in den Bins.
Das nur so als Vorrede und Erklaerung dafuer, dass ich relativ wenig Mitleid mit der Airline habe, auch und gerade, weil ich beim Ticketpreis weder von der Sitzplatzverdichtung noch von den aller "Zusatzleistungen" entkleideten Tarifen profitiere.
Mein konstruktiver Ansatz in Beantwortung der obigen Frage waere nun folgender:
1.: Kleines Gepaeck (= bis zur Trolley-/Handgepaeckgroesse) kann kostenlos als aufgegeben werden; Gewichtsgrenze zwischen Handgepaeck und Aufgabegepaeck, vielleicht 13 oder 15 kg.
2.: Keine Gewichtsgrenze fuer Handgepaeck. Striktes Umsetzen der Stueckgrenze bzw. zweite Stuecke Handgepaeck/"personal item" (aber auch nur diese!) unter den Sitz.
3.: Situationen, in denen regelgetreues Handgepaeck trotz 1. und 2. keinen Platz im Bin findet, werden wie Ueberbuchungen gehandhabt. Sprich, die Airline "erkauft" sich die Bereitschaft des Passagiers, sein Handgepaeck verladen zu lassen. Die Saetze sollten niedriger sein als bei Ueberbuchungen von Sitzen. Finden sich nicht genuegend Freiwillige bzw. ist ein Transport des Handgepaecks im Bin physisch unmoeglich, hat der Passagier die Wahl, ob er sich, mit allen auch und gerade finanziellen Rechtsfolgen, im Wege eines "denied boarding" abladen laesst.