Moment... Wir sollten das nicht zusammen schmeißen.
1. Was habe ich mit der Buchung zu tun? Ich habe weder die Buchung gemacht, noch lief die jemals auf meinem Namen... Ich bin somit kein Vertragspartner dieser Buchung. - Das einzige was ich tat, ist die Zahlung zu übernehmen... ABER, auch das nicht GEGENÜBER dem Hotel.. Lediglich gegenüber dem Kumpel.
Der Kumpel hat meine KK Nummer im Hotel angegeben um mein Geschenk einzulösen. Als das nicht ging, habe ich ihn diesen Betrag überwiesen. - Mein Kumpel hat dann aber wissentlich das überwiesene Geld eingesteckt und zusätzlich auf meine Kosten via Kreditkarte die Übernachtung genutzt.
Halten wir also fest, dass der Kumpel die Buchung beim Hotel unter Nutzung der KK-Karte mit dem damaligen Einverständnis des KK-Inhabers durchführte, insofern liegt *für diese Buchung* kein Kreditkartenmissbrauch vor.
Danach kam vom Hotel eine Antwort, die ich so interpretiere, dass das Hotel gerne noch weitere Angaben hätte. Nirgendwo ist allerdings die Rede davon, dass die Buchung nicht angenommen oder storniert worden sei.
Das Hotel erhielt diese Angaben nicht, entschied sich dann aber offenbar dazu, dennoch die Buchung mit der dabei angegebenen Kreditkarte weiter zu honorieren. Das ist das legitime Recht des Hotels und ändert an der Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Buchungsvorgangs nichts.
Der KK-Inhaber hatte jedoch Zweifel, ob die Buchung so geklappt hatte, oder zumindest erschien ihm, dass es Probleme bei der Buchung gegeben hätte. Daraufhin entschied er sich, seinem Kumpel die Summe entsprechend der Kosten für den Hotelaufenthalt auf anderem Wege zukommen zu lassen. Dieser Vorgang berührt natürlich in keinster Weise die Gültigkeit der zuvor beim Hotel zustandegekommenen Buchung und deren Bezahlung mit der KK.
Und nun hat der Kumpel beim Aufenthalt im Hotel angeblich dort in bar den Betrag für den Aufenthalt beglichen und das Hotel hat angeblich eine Erstattung des bereits (rechtmäßig) belasteten Betrages auf die KK zugesagt.
Wir wissen im Moment nicht, ob dies stimmt oder nicht, sprich oder der Kumpel das ihm zuvor zugekommene Geld einfach behalten hat oder ob er tatsächlich bar bezahlt hat und das Hotel die Ausführung seiner Rückzahlungszusage verbummelt hat (kann leicht passieren, da ja verschiedene Mitarbeiter in diesem Prozess involviert sein dürften).
So stellt sich dieser Sachverhalt für mich dar. In keinem Fall erfolgte die ursprüngliche Belastung der KK in Höhe des Preises für den Hotelaufenthalt unrechtmäßig. Für eine Rückforderung über die Kreditkarte sehe ich keine Grundlage.
Bleiben also zwei Fragen:
1. hat der Kumpel das später ihm zugeleitete Geld einfach eingesackt oder hat er damit tatsächlich im Hotel bezahlt und das Hotel hat sein Erstattungsversprechen bislang nicht umgesetzt? Dieser Punkt sollte sich durch Rechnungsbelege o.ä. klären lassen. Es ist aber nicht die Pflicht des Hotels, diese beizubringen. Das Hotel ist in diesem Punkt keinerlei Verpflichtung gegenüber dem KK-Inhaber eingegangen, da es nicht ihm eine Zusage gegeben hat (wenn es eine solche Zusage überhaupt tatsächlich gab).
2. Auf welche Grundlage kam die Belastung für die Kaffeemaschine zustande? Wurde bei Buchung eine entsprechende Verpflichtung eingegangen (z.B. via AGBs), dass die dann angegebene Kreditkarte auch zur Kompensation weiterer Kosten oder Schäden während des Aufenthalts durch das Hotel belastet werden darf? In letzterem Fall hätte das Hotel korrekt gehandelt (unter der Annahme, dass der Schaden tatsächlich so entstanden war, was aber hier nicht die primäre Frage darstellt). Ist dies nicht der Fall, war diese Belastung unrechtmäßig und kann natürlich via KK zurückgefordert werden.