Kreditkartenakzeptanz

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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.439
991
orientiert sich im Lebensmittel Einzelhandel an den Discountern und lokalen Konkurrenz Situation z. B. nach 21 teurer als tagsüber
Gibts das tatsächlich irgendwo? Wie wollen die das mit Kunden machen, die vor 21 Uhr die Ware aus dem Regal nehmen (und die Preise sehen), aber erst danach zur Kasse kommen?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Gibts das tatsächlich irgendwo? Wie wollen die das mit Kunden machen, die vor 21 Uhr die Ware aus dem Regal nehmen (und die Preise sehen), aber erst danach zur Kasse kommen?
Zivilrechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag eh nur an der Kasse zustande und die Preisschilder sind unverbindliche Information (zu der der Händler öffentlich-rechtlich verpflichtet sein mag, siehe PAngV, aber der einzelne Verbraucher an der Kasse hat wenig davon).

Das ist alles schon gerichtlich entschieden und ziemlich fest, im deutschen Recht (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007 - 6 W 23/07 = BeckRS 2007, 06952) wie etwa auch im englischen (Pharmaceutical Society v Boots Cash Chemists [1953] EWCA Civ 6).
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.546
3.744
HAM
Obwohl Rückerstattungen mache ich auch lieber bar, sonst werden mir ja noch Meilen abgezogen.... :D
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.418
2.010
Heute 18.98€ in Jurmala, Lettland mit NFC bezahlt. Die wollte doch tatsächlich eine Unterschrift. Dachte immer das sei hier absolut normal mit dem Dingens... War wohl ne Sommer Aushilfe "cashier shows signature" nach Diskussionen und meiner Weigerung "is the amount OK for you?".. Geht doch...
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Heute 18.98€ in Jurmala, Lettland mit NFC bezahlt. Die wollte doch tatsächlich eine Unterschrift. Dachte immer das sei hier absolut normal mit dem Dingens... War wohl ne Sommer Aushilfe "cashier shows signature" nach Diskussionen und meiner Weigerung "is the amount OK for you?".. Geht doch...
Welche Karte? Lettland hat IIRC 10€ CVM-Limit.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.439
991
Nein NFC unter 25€ sachte ich sei ohne PIN

Seuftz. Die 25€ Grenze gilt in D, in anderen Ländern gelten andere Grenzen. Wie eben in Lettland 10€. Daher war bei Deinem Einkauf Unterschrift oder PIN notwendig und die Kassiererin hatte völlig recht.

Das Problem mit unberechtigt geforderten Unterschriften gibt es eh nur in Deutschland wegen der verbreiteten ELV Zahlung. Im Ausland kann man davon ausgehen, daß eine von der Kasse gewünschte Unterschrift auch tatsächlich nötig ist.

Zudem kann es auch in Deutschland vorkommen, daß bei NFC Zahlungen unter 25€ zu recht die PIN oder eine Unterschrift (je nach Karte) nötig ist. Wenn zu viele Zahlungen ohne Verifikation nacheinander durchgeführt werden kann *die Bank* so was fordern. Dann steht die Unterschriftszeile vorne auf dem Bon und es ist auch nur die Zahlung (und kein langer Lastschrift- und Datenstripteasetext) zu unterschreiben.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.439
991
Gibts das tatsächlich irgendwo? Wie wollen die das mit Kunden machen, die vor 21 Uhr die Ware aus dem Regal nehmen (und die Preise sehen), aber erst danach zur Kasse kommen?
Zivilrechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag eh nur an der Kasse zustande und die Preisschilder sind unverbindliche Information
Das bedeutet aber nur das der Kunden den Händler nicht zwingen kann, zu einem fehlerhaften Preis (oder überhaupt) zu verkaufen. Der Händler kann den Kunden auch nicht zwingen, zu seinem aktuellen Wunschpreis zu kaufen. Im Zweifel bleibt der Krempel halt an der Kasse liegen.

Letztlich ärgert das beide Seiten und nützt niemandem. Daher die Frage ob es Preiserhöhungen im Tagesverlauf in Supermärkten irgendwo tatsächlich gibt.

Preissenkungen gibt es auch in der Praxis (z.B. bei Backwaren am Abend) und es ist mir tatsächlich schon passiert, das an der Kasse weniger berechnet wurde als ich gesehen hatte. Das stört ja nicht weiter :)
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Wenn zu viele Zahlungen ohne Verifikation nacheinander durchgeführt werden kann *die Bank* so was fordern
Welche Karten fordern das denn?

Bislang hatte ich es nur so, dass die Karte dann gesteckt werden möchte. Konzeptionell macht das für mich eigentlich auch am meisten Sinn, der Counter kann ja sonst nicht zurückgesetzt werden
 

nicki1997

Erfahrenes Mitglied
19.11.2015
2.138
151
Kunden der deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und der Commerzbank können nicht bei den jeweiligen Banken im Ausland kostenlos Geld abheben.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Kunden der deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und der Commerzbank können nicht bei den jeweiligen Banken im Ausland nicht kostenlos Geld abheben.
nicht nicht = sie können es?

Das ist alles schon gerichtlich entschieden und ziemlich fest, im deutschen Recht (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007 - 6 W 23/07 = BeckRS 2007, 06952) wie etwa auch im englischen (Pharmaceutical Society v Boots Cash Chemists [1953] EWCA Civ 6).

Interessantes Urteil. Durchaus clever auch die Gestaltung die Aktion einer Restaurantkette in Deutschland, die keinen Rabatt auf den Cocktail gewährt, sondern die gewürfelte Zahl als Europreis annimmt. Ob das im Gegensatz zum Urteil damit akzeptabel ist sei mal hingestellt.
Edit: Die Frage der Zulässigkeit dürfte sich mit BGH-Urteil vom 05.10.2010 (Aktenzeichen I ZR 4/06) erledigt haben, nvm.

In meiner Literatur die ich gerade zur Hand habe wird auch die Position vertreten, dass die Angebotsannahme mit Erfassen in der Kasse erfolgt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verbraucher sich hier bei angebrachten Kartenlogos ohne Hinweis auf Mindestbetrag in der selben Position wie dem Klassiker des Restaurants befindet? Kann er also im Prinzip auf Zahlung mit Karte bestehen?
 
Zuletzt bearbeitet:

nicki1997

Erfahrenes Mitglied
19.11.2015
2.138
151
nicht nicht = sie können es?



Interessantes Urteil. Durchaus clever auch die Gestaltung die Aktion einer Restaurantkette in Deutschland, die keinen Rabatt auf den Cocktail gewährt, sondern die gewürfelte Zahl als Europreis annimmt. Ob das im Gegensatz zum Urteil damit akzeptabel ist sei mal hingestellt.

In meiner Literatur die ich gerade zur Hand habe wird auch die Position vertreten, dass die Angebotsannahme mit Erfassen in der Kasse erfolgt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verbraucher sich hier bei angebrachten Kartenlogos ohne Hinweis auf Mindestbetrag in der selben Position wie dem Klassiker des Restaurants befindet? Kann er also im Prinzip auf Zahlung mit Karte bestehen?
Korrigiert
 

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Hans im Glück in Münster - KEIN Amex, obwohl bei Amex gelistet. Sehr merkwürdig. War das klassische Symptom bei fehlender Akzeptanz (Bitte Magnetstreifen benutzen, ... etc)
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
In meiner Literatur die ich gerade zur Hand habe wird auch die Position vertreten, dass die Angebotsannahme mit Erfassen in der Kasse erfolgt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verbraucher sich hier bei angebrachten Kartenlogos ohne Hinweis auf Mindestbetrag in der selben Position wie dem Klassiker des Restaurants befindet? Kann er also im Prinzip auf Zahlung mit Karte bestehen?
Wenn man das so deutet, dass das Präsentieren der ausgesuchten Ware der Antrag des Kunden ist und das Eingeben in die Kasse die Annahme durch den Händler (und, nur wenn die Kasse einen anderen Preis anzeigt als im Laden ausgeschildert, dann ein modifizierter Antrag durch den Händler, den der Kunde wiederum ablehnen könnte), dann wäre das rechtlich gesehen nur konsequent, dass der Kunde auch auf die Annahme einer ordnungsgemäß präsentierten Karte der beworbenen Marke bestehen kann.

Antrag des Kunden plus Annahme des Händlers - weil: der Händler hat schließlich auch ein Interesse daran, dass der Vertrag schnell zustandekommt mit gesteigerten Rücksichts- und Schadensersatzpflichten zwischen Händler und Kunde. Gerade bei kühlpflichtiger Ware, oder Waren, die ansonsten nicht mehr verkäuflich sind (z.B. Wurst von der Bedientheke).

Das gilt halt für den Supermarkt, anders könnte der Parteiwille im Souvenirshop sein.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.152
760
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Wenn man darauf bestehen will:

Spätestens nach Nennen des Gesamtbetrags ("Zehn EURO einundachtzig bitte") und expliziter Annahme ("Ich nehme ihr Angebot an...") sollte es eigentlich keine Zweifel am Vertragsschluss mehr geben ("...und zahle mit Karte").
 
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