Gibts das tatsächlich irgendwo? Wie wollen die das mit Kunden machen, die vor 21 Uhr die Ware aus dem Regal nehmen (und die Preise sehen), aber erst danach zur Kasse kommen?orientiert sich im Lebensmittel Einzelhandel an den Discountern und lokalen Konkurrenz Situation z. B. nach 21 teurer als tagsüber
Zivilrechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag eh nur an der Kasse zustande und die Preisschilder sind unverbindliche Information (zu der der Händler öffentlich-rechtlich verpflichtet sein mag, siehe PAngV, aber der einzelne Verbraucher an der Kasse hat wenig davon).Gibts das tatsächlich irgendwo? Wie wollen die das mit Kunden machen, die vor 21 Uhr die Ware aus dem Regal nehmen (und die Preise sehen), aber erst danach zur Kasse kommen?
Also ich habe heute meine Eintrittskarte für eine GFL Spiel mit Kreditkarte bezahlt.
Welche Karte? Lettland hat IIRC 10€ CVM-Limit.Heute 18.98€ in Jurmala, Lettland mit NFC bezahlt. Die wollte doch tatsächlich eine Unterschrift. Dachte immer das sei hier absolut normal mit dem Dingens... War wohl ne Sommer Aushilfe "cashier shows signature" nach Diskussionen und meiner Weigerung "is the amount OK for you?".. Geht doch...
2 Flaschen Riga Balsam18,98 EUR.
Gab's was zu feiern?
Zuerst Mastercard ging nicht, dann Visa aber 18.98 ist über 10€Welche Karte? Lettland hat IIRC 10€ CVM-Limit.
Welche Visa? Ich tippe mal auf Barclaycard und damit auf richtiges Vorgehen des Kassierers.Zuerst Mastercard ging nicht, dann Visa aber 18.98 ist über 10€
Nein NFC unter 25€ sachte ich sei ohne PINAlso hast du die PIN eingegeben?
Nein NFC unter 25€ sachte ich sei ohne PIN
Gibts das tatsächlich irgendwo? Wie wollen die das mit Kunden machen, die vor 21 Uhr die Ware aus dem Regal nehmen (und die Preise sehen), aber erst danach zur Kasse kommen?
Das bedeutet aber nur das der Kunden den Händler nicht zwingen kann, zu einem fehlerhaften Preis (oder überhaupt) zu verkaufen. Der Händler kann den Kunden auch nicht zwingen, zu seinem aktuellen Wunschpreis zu kaufen. Im Zweifel bleibt der Krempel halt an der Kasse liegen.Zivilrechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag eh nur an der Kasse zustande und die Preisschilder sind unverbindliche Information
Welche Karten fordern das denn?Wenn zu viele Zahlungen ohne Verifikation nacheinander durchgeführt werden kann *die Bank* so was fordern
nicht nicht = sie können es?Kunden der deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und der Commerzbank können nicht bei den jeweiligen Banken im Ausland nicht kostenlos Geld abheben.
Das ist alles schon gerichtlich entschieden und ziemlich fest, im deutschen Recht (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2007 - 6 W 23/07 = BeckRS 2007, 06952) wie etwa auch im englischen (Pharmaceutical Society v Boots Cash Chemists [1953] EWCA Civ 6).
Korrigiertnicht nicht = sie können es?
Interessantes Urteil. Durchaus clever auch die Gestaltung die Aktion einer Restaurantkette in Deutschland, die keinen Rabatt auf den Cocktail gewährt, sondern die gewürfelte Zahl als Europreis annimmt. Ob das im Gegensatz zum Urteil damit akzeptabel ist sei mal hingestellt.
In meiner Literatur die ich gerade zur Hand habe wird auch die Position vertreten, dass die Angebotsannahme mit Erfassen in der Kasse erfolgt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verbraucher sich hier bei angebrachten Kartenlogos ohne Hinweis auf Mindestbetrag in der selben Position wie dem Klassiker des Restaurants befindet? Kann er also im Prinzip auf Zahlung mit Karte bestehen?
Hans im Glück in Münster - KEIN Amex, obwohl bei Amex gelistet. Sehr merkwürdig. War das klassische Symptom bei fehlender Akzeptanz (Bitte Magnetstreifen benutzen, ... etc)
Wenn man das so deutet, dass das Präsentieren der ausgesuchten Ware der Antrag des Kunden ist und das Eingeben in die Kasse die Annahme durch den Händler (und, nur wenn die Kasse einen anderen Preis anzeigt als im Laden ausgeschildert, dann ein modifizierter Antrag durch den Händler, den der Kunde wiederum ablehnen könnte), dann wäre das rechtlich gesehen nur konsequent, dass der Kunde auch auf die Annahme einer ordnungsgemäß präsentierten Karte der beworbenen Marke bestehen kann.In meiner Literatur die ich gerade zur Hand habe wird auch die Position vertreten, dass die Angebotsannahme mit Erfassen in der Kasse erfolgt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verbraucher sich hier bei angebrachten Kartenlogos ohne Hinweis auf Mindestbetrag in der selben Position wie dem Klassiker des Restaurants befindet? Kann er also im Prinzip auf Zahlung mit Karte bestehen?