Darf man ein Flex Ticket stornieren nachdem man schon die Lounge besucht hat?

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Philipp.Kissmann

Reguläres Mitglied
08.08.2017
34
1
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Mal angenommen jemand hat ein Business Flex Ticket, ist schon eingecheckt und in der Lounge.
Kurz vor Abflug überlegt er es sich anders, checkt aus und storniert das Ticket.

Darf man das? Möglich ist es jedenfalls (online auschecken und stornieren).
Aber schuldet man dann der LH etwas? Man hat ja schon einen Teil der Dienstleistung in Anspruch genommen?

Danke
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.375
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GRQ + LID
Ja, das geht prima, siehe auch diesen Artikel.

Ob man es darf oder jemandem etwas verschuldigt ist, ist eine typisch deutsche Frage. Die Frage sollte lauten: wie wird man dabei nicht erwischt bzw. wer hat denn bloss die Zeit dazu?
 
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Philipp.Kissmann

Reguläres Mitglied
08.08.2017
34
1
Also hat in so einem Fall die LH keine zivilrechtlichen Ansprüche?
Aber ich nehme an wenn man es übertreibt - so wie der Fall aus dem Artikel - ist das ein guter Weg um auf eine NO FLY list zu kommen
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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GRQ + LID

Philipp.Kissmann

Reguläres Mitglied
08.08.2017
34
1
Zieht es jetzt bitte nicht ins Lächerliche - ich rede nicht davon das man die Airline abzockt, sonder für den ehrlichen Fall, dass es einmal passiert.
 
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ChristianL

Neues Mitglied
31.08.2017
21
0
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Weder stellt es einen Betrug dar, noch schließt Lufthansa in deren AGB eine Stornierung nach Loungebenutzung aus.

LH hat also keine zivilrechtlichen Ansprüche in diesem Fall und des Betruges hat man sich auch nicht strafbar gemacht.
Realistisch gesehen: es wird nichts passieren wenn man es 1 mal macht.
Das schlimmste was passieren kann ist, dass LH dich nicht mehr als Kunden haben will (nachdem du es oft gemacht hast) - also du praktisch auf deren No Fly list kommst.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.912
5.610
Z´Sdugärd
Ich frage mich aus welchem GRUND man soetwas machen sollte? Wen ich ein Ticket buche will ich doch fliegen. Wen ich besoffen sein will bestell ich mir ja auch n Gin Tonic und keinen Bronchentee?!
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Mach ich dauernd so und bestelle mir dann einen Trollinger in der Lounge. :yes:
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.132
237
FRA
Ich frage mich aus welchem GRUND man soetwas machen sollte? Wen ich ein Ticket buche will ich doch fliegen. Wen ich besoffen sein will bestell ich mir ja auch n Gin Tonic und keinen Bronchentee?!

Ich kauf dir ein "n" - wen [emoji6] du weisst, was ich meine [emoji849]
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Weder stellt es einen Betrug dar, noch schließt Lufthansa in deren AGB eine Stornierung nach Loungebenutzung aus.

LH hat also keine zivilrechtlichen Ansprüche in diesem Fall und des Betruges hat man sich auch nicht strafbar gemacht.
Realistisch gesehen: es wird nichts passieren wenn man es 1 mal macht.
Das schlimmste was passieren kann ist, dass LH dich nicht mehr als Kunden haben will (nachdem du es oft gemacht hast) - also du praktisch auf deren No Fly list kommst.

Wer nie die Absicht hatte zu fliegen, der betrügt durchaus. :rolleyes:
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.424
14.704
IAH & HAM
Don't feed the Troll...... Das Taschengeld reicht doch niemals fuer ein Business Flex Ticket. Oder will der OP das aufg Papa's Amex Chargen.....
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Denk auch an die Sicherheitskontrolle - du betrügst nicht nur Lufthansa, sondern nimmst auch noch Leistungen des Staates/Flughafens in Anspruch ohne dafür zu zahlen. :eek:
 

ChristianL

Neues Mitglied
31.08.2017
21
0
Denk auch an die Sicherheitskontrolle - du betrügst nicht nur Lufthansa, sondern nimmst auch noch Leistungen des Staates/Flughafens in Anspruch ohne dafür zu zahlen. :eek:

Eigentlich nicht... Private Sicherheitsdienste sind für die Sicherheitskontrolle verantwortlich, nicht der Staat (anders in den USA seit 9/11)
 

ChristianL

Neues Mitglied
31.08.2017
21
0
Wer nie die Absicht hatte zu fliegen, der betrügt durchaus. :rolleyes:

Der OP redet aber von einem Hypothetischen Fall in dem 1 Mal umgebucht / storniert wird weil etwas unvorhergesehenes passiert ist.
Und genau dafür gibts ja flex tickets.

Ausserdem hat ja der Fall mit 36 mal umbuchen auch nur Zivilrechtliche Folgen gehabt

sondern der Airline ermöglichen, auch ihre vertragliche Leistung zu erbringen, das hieß in diesem Fall, die Beförderung von München nach Zürich.

... was wäre wenn er dann bei 37. mal nicht storniert sonder nach zrh gefolgen wäre?