Geld zurück bei Musterwechsel?

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plotz

Erfahrenes Mitglied
26.05.2015
1.106
324
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Bei Finnair wurde auf den A350 Routen letztes Jahr teilweise mit A330 oder sogar HiFly A340 aufgefüllt. Da wurde proaktiv eine kostenlose Umbuchung angeboten.
Die Frage des Threaderstellers geht m.E.n. daher mitnichten ins Leere: Der A350 wird hinsichtlich des Produktes, der Kabinenluft etc pp schon extra beworben. Da würde ich durch das Icon “A350“ in der Buchungsmaske auch die Vorzüge dieses Musters garantiert haben wollen. Wenn das Icon nicht wäre, so klein es ist, sähe ich das anders.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
12
above and below the clouds
Bei einem Wechsel auf ein Muster mit anderen Kabinenmerkmalen gibt es das durchaus. Bei der LH haben z.B. alle Langstreckenflieger die (praktisch) gleiche C und F, da glaube ich nicht, dass es leicht ist nur für die Röhre etwas zu bekommen. Bei der LX wurde mir hingegen die beworbene T7 (mit einer ebenfalls beworbenen neuen F) gegen einen A343 mit alter F getauscht, weil die T7 einen Winterurlaub in der Kälte gemacht hat. Da gab es dann freiwillig eine gewisse Kompensation, allerdings auf Kulanzbasis "ohne Anspruch für zukünftige Fälle". ;)
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.757
5.557
Schlechtes Beispiel, da LH nicht offensiv damit wirbt, dass ein Flug mit A319 oder A320 ausgeführt wird, der Hinweis auf den A350 dagegen explizit auf der Buchungsseite auftaucht.

Stimmt nicht so ganz: Wenn ich einen Flug auswähle (siehe Anhang), sehe ich, mit was der planmäßig ausgeführt wird.

Wenn man aus dem kleinen Symbol schließen will, dass es eine offensive Werbung ist, dann muss konsequenterweise auch der Hinweis auf das planmäßige Fluggerät im nächsten Schritt eine solche sein.
 

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mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
Wenn ich mich recht erinnere, dann hat Norwegian vor einigen Jahren proaktiv volle Erstattung angeboten, als die Lieferung der 787 sich um einige Monate verzögerte und sie zur Überbrückung andere Maschinen geleast haben (A340?? weiß nicht genau). Kjos hatte damit direkt Kunden angesprochen, die sich auf die Dreamliner-Erfahrung gefreut hätten.

Kommt also, wie immer, ein bisschen auf die Umstände an und die Gesinnung desjenigen, der was zu sagen hat.
Rechtlich hat man wohl eher wenig Chancen, aber wenn das kleine graue Kästchen bei der LH erscheint, würde ich zumindest auf Kulanz hoffen...
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.805
2.711
VIE
Stimmt nicht so ganz: Wenn ich einen Flug auswähle (siehe Anhang), sehe ich, mit was der planmäßig ausgeführt wird.

Wenn man aus dem kleinen Symbol schließen will, dass es eine offensive Werbung ist, dann muss konsequenterweise auch der Hinweis auf das planmäßige Fluggerät im nächsten Schritt eine solche sein.

Nach dem Auswählen steht es immer, egal welches Flugzeug.

Vor dem Auswählen steht es nicht immer, nur bei A350 & Co.

Natürlich ist ersteres "offensiver", sollte recht klar sein...
 
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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
Also ich würde mich selbst ja durchaus als Freund der LH-Gruppe bezeichnen (sonst holt mich ja an meinem Heimatflughafen auch keiner ab ;)).

Allerdings gibt es auch bei LH Themen, die mich absolut ärgern. Und das Bewerben einzelner Flugzeugmodelle gehört hier sicherlich zu den Top 5. Denn mit dieser Werbung zielt LH eben genau auch auf die Wenigflieger ab. Viele in meinem Bekanntenkreis, die zum ersten Mal interkontinental fliegen, wollen eben mit einem A380 oder einer B747 fliegen. Da helfen keine rationalen Argumente. Und wenn sie dann in der Liste der Buchungsmöglichkeiten dieses A380 Logo sehen, dann würden sie sicher ein paar Euro mehr zahlen. Wenn es dann aber ein A346 wird, dann sind die ersten zwei Urlaubstage schon mal aufgrund der Enttäuschung hinüber.
Das ist in meinen Augen einfach nicht die feine Art, auch wenn man natürlich rein rechtlich nur einen Beförderungsvertrag von A nach B hat.

Für mich ist ganz klar, dass wenn man EINZELNE Flugzeugtypen bewirbt, dann sollte man auch Alternativen oder ein kleines Goodie anbieten, wenn es zu einem Equipment Change kommt. Man muss dies ja nicht für jeden Kunden automatisch machen (denn vor allem den Vielfliegern ist es ja sowieso egal), sondern nur für jene, die aktiv werden.

Wenn man dies nicht will, dann sollte man einfach keine Flugzeugtypen hervorheben. Damit hätte sich die ganze Diskussion bezüglich Alternative und Goodies auch erledigt.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
8.053
10.936
EDWH
Viele in meinem Bekanntenkreis, die zum ersten Mal interkontinental fliegen, wollen eben mit einem A380 oder einer B747 fliegen. Da helfen keine rationalen Argumente. Und wenn sie dann in der Liste der Buchungsmöglichkeiten dieses A380 Logo sehen, dann würden sie sicher ein paar Euro mehr zahlen.
Kann ich so bestätigen. Mein erster großer Flug nach Asien fand 2010 nach Singapur statt. Mein Kumpel und ich haben lange überlegt wie wir fliegen, und am Ende ist es auf HAM-LHR-SIN hinausgelaufen. Den Umweg über LHR haben wir nur aufgrund des Nonstop-Fluges mit SQ im (damals neuen) A380 gemacht. Hat uns ~250€ mehr gekostet als der Flug mit LH von FRA aus (plus ein paar mehr Stunden Reisezeit), aber wir wollten unbedingt einmal in unserem Leben mit dem A380 fliegen. Wäre schon eine herbe Enttäuschung gewesen, wäre der Flug auf ein "normales" Flugzeug umgewandelt worden.
 

zachary

Aktives Mitglied
16.07.2016
131
1
GRZ HKT
Ich würde auch sagen, dass bei expliziter Werbung für gewissen Flugzeugtypen dies ein Vertragsmerkmal darstellt, jene Bedingungen bzw. Vertragsbrüche müssten aber ggf. die Gerichte klären, der Aufwand sei in Frage gestellt.

Auf eine gewisse Entschädigung auf Kullanz der Airline kann man wie Beiträge hier zeigen jedoch durchaus hoffen.
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
1.370
1.110
Ich würde auch sagen, dass bei expliziter Werbung für gewissen Flugzeugtypen dies ein Vertragsmerkmal darstellt, jene Bedingungen bzw. Vertragsbrüche müssten aber ggf. die Gerichte klären, der Aufwand sei in Frage gestellt.

Auf eine gewisse Entschädigung auf Kullanz der Airline kann man wie Beiträge hier zeigen jedoch durchaus hoffen.

Die Beförderungsbedingungen dazu sind eindeutig - es gibt somit nichts.

Reminder: Wenn aus einem A340 ein A320 wurde auf MUC-TLV o.ä. (was ja definitiv insbesondere in C eine Produktverschlechterung ist!) bzw. wenn ein Muster mit neuer C gegen alte C getauscht wurde (als es die noch gab) ging man ebenfalls leer aus.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.529
2.152
Die Fragestellung behandeln wir mittlerweile alle paar Monate: http://www.vielfliegertreff.de/luft...umbuchung-bei-aenderung-des-flugzeugtyps.html

Durch offensive Werbung mit einem bestimmten Muster zu fliegen kann sehr wohl eine vertragliche Hauptleistung entstehen, die zu einer kostenlosen Umbuchung oder Stornierung berechtigt so die Type gewechselt wird.
Genauso ist es. Das habe ich gerade gegen LH auch schon erfolgreich gerichtlich beim LG Köln durchgesetzt. Tenor war dabei: Wenn das hervorgehoben (also beworben) wird hat man auch einen Anspruch darauf und bei einer Änderung auch ein Rücktrittsrecht wenn man die Änderung des Flugzeugtyps nicht akzeptiert. Daraus leitet sich dann auch das Recht für eine Kompletterstattung ab.
 
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N

niemals_in_new_york

Guest
Lufthansa hat doch teilweise sogar Banner auf der Frontpage wie "Buchen Sie Ihren Flug mit der A380 jetzt hier" und dabei ein großes Bild von der A380 im Hintergrund, selbiges für die 747-800. Auch wenn es vielleicht schwierig ist, einen Anspruch durchzusetzen bzw. die Lufthansa das anders sieht: Aus meiner Sicht bucht man ganz klar ein bestimmtes Modell. Schließlich gibt es ja verschiedene Merkmale, die damit indirekt mitbeworben werden (Geräusche, Zustand der Kabine, Toiletten,...).
Warum Poster wie meilenfreund und mainz2013 so seltsam reagieren kann ich auch nicht verstehen - sie führen bestimmt nicht dazu, dass das Forum für andere Leser interessant wird, um sich hier zu beteiligen.

Und von reinem "suggerieren" kann ja eigentlich auch keine Rede sein: Es steht ja nicht dort "in der Vergangenheit wurde die Route oft von einem A380 bedient", sondern vielmehr steht an exakt diesem Tag das Logo "A380" und vielleicht sogar noch die angesprochene Werbung, auf die man eventuell geklickt hat.

Viele würden sich bestimmt aufregen, wenn es in First nur Economy Essen gibt (hier regen sich ja einige schon über die Art des Champagners auf) - doch dabei steht ja auch nur etwas wie "Snack/Mahlzeit" in der Buchung. Warum sollte also nicht für jemanden das Flugzeugmodell auch wichtig sein?
 
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wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.178
239
STR
Gleiches wie bei der A380 vor ein paar Jahren. Damals gab es einen Flugzeugwechsel und LH hat mich ohne Diskussion kostenlos Umgebucht. Entschädigung nein (da nur Beförderungsvertrag von A nach B), Umbuchung aus Kulanz ja.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
12
above and below the clouds
Reminder: Wenn aus einem A340 ein A320 wurde auf MUC-TLV o.ä. (was ja definitiv insbesondere in C eine Produktverschlechterung ist!) bzw. wenn ein Muster mit neuer C gegen alte C getauscht wurde (als es die noch gab) ging man ebenfalls leer aus.

In dem Fall gab es aber bei Beschwerde zumindest eine größere Anzahl Meilen oder irgendeine andere "Geste", natürlich mit Hinweis auf den fehlenden Rechtsanspruch. ;)
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.911
3.629
FRA
Bei der Buchung habe ich ein kleines graues Kästchen, dass darauf hinweißt, ob es ein A350, A380 oder eine 748 ist. Das ist aus meiner Sicht etwas anderes als der ganze Promotion-Zirkus, der bei Einführung des A380 aufgezogen wurde. Da ging es ja speziell um das neue Flugzeug.

Die Autovermieter zeigen auch ein Bildchen von einem Auto bei der Auswahl/Buchung. Trotzdem habe ich keinen Anspruch darauf, dass ich mit einem weißen Mercedes CLA mit 18 Zoll Felgen vom Hof fahre. Vielleicht ist es auch ein 1er BMW oder ein Audi A3.

Viel ärgerlicher finde ich die Änderungen des Fluggerätes bei den Airlines, die unterschiedlichste Produkte in ihren Flugzeugtypen anbieten. Ich denke da in TG, die noch Rutschen in der C in den älteren 777 sowie der 744 haben. Ebenso QR mit den stets auf den Bildern beworbenen Heringbone-Sitzen vs. der 2-2-2-Bestuhlung im A330. Ich kann zwar auch mit der anderen Bestuhlung leben, käme aber nie auf Idee da irgend einen Anspruch abzuleiten.
 

shifty

Aktives Mitglied
01.12.2014
216
49
FMO
Bei der Buchung habe ich ein kleines graues Kästchen, dass darauf hinweißt, ob es ein A350, A380 oder eine 748 ist. Das ist aus meiner Sicht etwas anderes als der ganze Promotion-Zirkus, der bei Einführung des A380 aufgezogen wurde. Da ging es ja speziell um das neue Flugzeug.

Die Autovermieter zeigen auch ein Bildchen von einem Auto bei der Auswahl/Buchung. Trotzdem habe ich keinen Anspruch darauf, dass ich mit einem weißen Mercedes CLA mit 18 Zoll Felgen vom Hof fahre. Vielleicht ist es auch ein 1er BMW oder ein Audi A3.

Viel ärgerlicher finde ich die Änderungen des Fluggerätes bei den Airlines, die unterschiedlichste Produkte in ihren Flugzeugtypen anbieten. Ich denke da in TG, die noch Rutschen in der C in den älteren 777 sowie der 744 haben. Ebenso QR mit den stets auf den Bildern beworbenen Heringbone-Sitzen vs. der 2-2-2-Bestuhlung im A330. Ich kann zwar auch mit der anderen Bestuhlung leben, käme aber nie auf Idee da irgend einen Anspruch abzuleiten.

Das ist so zwar richtig mit dem Beispielbild, jedoch steht bei den Münchnern zum Beispiel immer da das dies ein Auto der Klasse ist und kein verbindliches Modell. LH hingegen wirbt explizit mit der A350 auf der Buchungsseite, schließlich steht bei dem LX Flug nichts von A330 im grauen Kästchen und auch bei den A330 von Lufthansa steht sowas nie da. Also ist es ein Hinweis der mir sagt das dieses Modell da fliegt. und ein A330 ist kein A350, und auf der Seite steht auch nichts mit Sternchen hinter dem grauen Kästchen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.127
910
Bei Finnair wurde auf den A350 Routen letztes Jahr teilweise mit A330 oder sogar HiFly A340 aufgefüllt. Da wurde proaktiv eine kostenlose Umbuchung angeboten.
Die Frage des Threaderstellers geht m.E.n. daher mitnichten ins Leere: Der A350 wird hinsichtlich des Produktes, der Kabinenluft etc pp schon extra beworben. Da würde ich durch das Icon “A350“ in der Buchungsmaske auch die Vorzüge dieses Musters garantiert haben wollen. Wenn das Icon nicht wäre, so klein es ist, sähe ich das anders.

Wobei die A330 von AY ein deutliches Upgrade zum A 350 darstellt.

Ansonsten hat doch LH auch umgebucht als sie den A 380 auf bestimmten Strecken beworben haben und dann nicht fliegen konnten. Wenn der Flugzeugtyp auf der Buchungsseite beworben wird? Ich weiss nicht ob das tatsächlich als Werbung zu verstehen ist und nicht lediglich ein Produkthinweis ist.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.757
5.557
Das ist so zwar richtig mit dem Beispielbild, jedoch steht bei den Münchnern zum Beispiel immer da das dies ein Auto der Klasse ist und kein verbindliches Modell. LH hingegen wirbt explizit mit der A350 auf der Buchungsseite, schließlich steht bei dem LX Flug nichts von A330 im grauen Kästchen und auch bei den A330 von Lufthansa steht sowas nie da. Also ist es ein Hinweis der mir sagt das dieses Modell da fliegt. und ein A330 ist kein A350, und auf der Seite steht auch nichts mit Sternchen hinter dem grauen Kästchen.

Und was ist, wenn ich gar nicht auf der Buchungsseite gesucht/gebucht habe? Zeigt mir wirklich jeder OTA, der Lufthansa-Flüge verkauft, offensiv an, was fliegt?

Bewirbt der Hinweis "A319" im "gelben" dann den 319 auf FRA-AMS? Bildschirmfoto 2017-09-11 um 18.28.38.png
Kann ich dann bei kurzfristigem Wechsel auf 321 stornieren?
 

shifty

Aktives Mitglied
01.12.2014
216
49
FMO
Und was ist, wenn ich gar nicht auf der Buchungsseite gesucht/gebucht habe? Zeigt mir wirklich jeder OTA, der Lufthansa-Flüge verkauft, offensiv an, was fliegt?

Bewirbt der Hinweis "A319" im "gelben" dann den 319 auf FRA-AMS? Anhang anzeigen 104414
Kann ich dann bei kurzfristigem Wechsel auf 321 stornieren?

Nö es bewirbt nicht jeder, und genau darum geht es. Das eben nicht jeder darauf hinweist, Lufthansa selbst hingegen schon.

Und du hast mich anscheinend immer noch nicht verstanden. Es geht doch überhaupt nicht darum das irgendwo in der Buchungsmaske nach dem man die Details öffnet ein (geplantes) Muster steht. Es geht darum das Otto Normalverbraucher auf der LH-Buchungsübersicht direkt darauf hingewiesen wird !!!ACHTUNG hier fliegt ein A350/A380/747!!! Und genau das suggeriert mir dieses graue Kästchen. Und wenn ich im Reisebüro bin und die mir nen Flug verkaufen mit der Aussage Da fliegt der A380 dann würde ich denen aber auch Dampf machen wenn es nicht so ist. Ich weiß aber selbstverständlich auch das es auch mal zu kurzfristigen Ausfällen kommen kann.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.529
2.152
Gleiches wie bei der A380 vor ein paar Jahren. Damals gab es einen Flugzeugwechsel und LH hat mich ohne Diskussion kostenlos Umgebucht. Entschädigung nein (da nur Beförderungsvertrag von A nach B), Umbuchung aus Kulanz ja.
Genau das habe ich denen auch vorgeschlagen. Das wurde aber verweigert. Die Folge war dann nach Ablehnung durch den Kundenservice die Klageerhebung und die Verurteilung der LH den kompletten Buchungsbetrag zu erstatten und die Verfahrenskosten zu tragen.
 
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CGNFlyer

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23.05.2012
5.529
2.152
Wenn du den Hinweis bei der Buchung als Werbung verstehst siehst du es wahrscheinlich falsch
Nö, dass sieht er genau richtig. Nach Auffassung des LG Köln ist das bei namentlicher und hier sogar noch hervorgehobener Kennzeichnung eines bestimmten Flugzeugtyps Vertragsbestandteil. Das sah LH vor dem Verfahren zwar anders, aber verurteilt wurden sie trotzdem. Nach dem Urteil haben sie auch keinen Widerspruch dagegen eingelegt. Daraus entnehme ich, dass sie sich schon der Gefahr bewusst sind aber versuchen die Kunden, die sich beschweren, mit Textbausteinen abzuwimmeln.
 
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08.03.2009
257
744
Flugschneisse ZRH
Nö, dass sieht er genau richtig. Nach Auffassung des LG Köln ist das bei namentlicher und hier sogar noch hervorgehobener Kennzeichnung eines bestimmten Flugzeugtyps Vertragsbestandteil. Das sah LH vor dem Verfahren zwar anders, aber verurteilt wurden sie trotzdem. Nach dem Urteil haben sie auch keinen Widerspruch dagegen eingelegt. Daraus entnehme ich, dass sie sich schon der Gefahr bewusst sind aber versuchen die Kunden, die sich beschweren, mit Textbausteinen abzuwimmeln.

Oder sie werden dann diesen Hinweis in Zukunft komplet entfernen oder mit einem kleinen "*" sowie dem Hinweis "Flugzeugmuster kann nicht garantiert werden" im Kleingedruckten versehen. Dann sind sie wohl wieder fein raus, ausser ein Richter sieht das dann auch wieder anders, so wie bei deinem Fall der wohl auch völlig anders hätte ausgehen können wenn da jemand anderes im Raum sitzt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.127
910
Nö, dass sieht er genau richtig. Nach Auffassung des LG Köln ist das bei namentlicher und hier sogar noch hervorgehobener Kennzeichnung eines bestimmten Flugzeugtyps Vertragsbestandteil. Das sah LH vor dem Verfahren zwar anders, aber verurteilt wurden sie trotzdem. Nach dem Urteil haben sie auch keinen Widerspruch dagegen eingelegt. Daraus entnehme ich, dass sie sich schon der Gefahr bewusst sind aber versuchen die Kunden, die sich beschweren, mit Textbausteinen abzuwimmeln.

Bei dir ging es um den Wechsel A380 auf AXXX oder A320 auf A319. Dein einziges Argument vor Gericht war der Werbehinweis bei der Buchung?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.529
2.152
Oder sie werden dann diesen Hinweis in Zukunft komplet entfernen oder mit einem kleinen "*" sowie dem Hinweis "Flugzeugmuster kann nicht garantiert werden" im Kleingedruckten versehen. Dann sind sie wohl wieder fein raus, ausser ein Richter sieht das dann auch wieder anders, so wie bei deinem Fall der wohl auch völlig anders hätte ausgehen können wenn da jemand anderes im Raum sitzt.
Die Chance hatten Sie nach dem verlorenen Gerichtsverfahren. Sie kennzeichnen es aber weiterhin so, dass sie mit dem Risiko leben müssen, dass unzufriedene Kunden rechtlich dagegen vorgehen. Es steht der LH ja frei diesen Hinweis herauszulassen. Sie tun es aber und geben es hervorgehoben an und das ist dann ja ganz eindeutig deren Problem.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.529
2.152
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300x250
Bei dir ging es um den Wechsel A380 auf AXXX oder A320 auf A319. Dein einziges Argument vor Gericht war der Werbehinweis bei der Buchung?
Es war ein Wechsel von A380 (war auch deutlich als solcher gekennzeichnet) auf A330 bei einem Flug in die Staaten. Geändert wurde das etwa 2 Wochen vor Abflug. Eine Umbuchung auf ein anderes Datum, wo der A380 fliegt, wurde verweigert. Es war ein Ticket aus einer der A380 Werbeaktionen in denen suggeriert wurde, dass man dann auch das "Flugerlebnis des A380" geboten bekommt. Der Richter hat diese Klage laut seiner Aussage extra der grossen Kammer zur Entscheidung vorgelegt um auch ein Grundsatzurteil für ähnlich gelagerte Fälle zu haben und keine Weitergabe an diese Kammer das Verfahren noch mehr verzögert. Die Verfahrensdauer waren zwischen Klageerhebung und Urteil ohnehin etwa 6 Monate.
 
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