AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
In Verträgen findet sich sicherlich nichts zu Überarbeitung, zu viel Projekte, Zeitdruck, Überstunden die untergründig erwartet werden-obwohl sie nicht im Vertrag stehen, Erreichbarkeiten außerhalb der Arbeitszeit, Bearbeitung von E-Mails auch von unterwegs etc ... Ich brauche keinen Mitarbeiter, der seine 40 Stunden lt Vertrag absitzt. Wenn wenig zutun ist, kann man bei mir nach Hause gehen, egal ob die Stunden rum sind. Rumsitzen lassen muss ich niemanden. Erwarte im Gegenzug aber auch, dass bei temporärer Mehrarbeit - die ich aber versuche auch übersichtlich zu halten - es zumindest angekündigt auch entsprechende Bereitschaft gibt länger zu arbeiten. Und ich kann nicht ständig alles aus Mitarbeitern rauspressen. Derjenige schafft am meisten, der motiviert zur Arbeit kommt und Spass bei hat (und es gibt immer Arbeiten, die keinen Spass machen). Das mag am Fliessband anders sein - aber in meinem Beruf gehts meist um Kopfarbeit. Und genau funktioniert der MA mit Flexibilität und ner guten Work/Life-Balance am allerbesten und von dem habe ich am längsten was. Geld ist nicht alles und Geld rechtfertigt auch kein ausquetschen der Arbeitnehmer.

zurück jetzt on-topic?

Sorry ich kenne solche Unternehmen nur dem hören-sagen nach, ich kenne die 38 Stunden Woche, Freizeitausgleich bei Überstunden (kein Aufbau dieser), 26 - 30 Tage bezahlter Urlab (unbezahlter Urlaub auch kein Problem", Sabatical - gerne. Aus solch einem Umfeld kommen meine Erfahrungen. Das ganze aus Unternehmen in denen eher im klassischen Sinne gearbeitet wird. Also kein Start-Up, keine Beratung im weitesten Sinne.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.811
5.495
Z´Sdugärd
Bissle viel Mist...

Mal eine grundsätzliche Klärung:
Da AB Insolvenz beantragt hat, bekommen die Angestellten Insolvenzgeld.

VORLÄUFIGE INSOLVENZ! Das Insolvenzgeld vom Amt kommt wen es dumm läuft am 15. Januar auf einen Schlag. Bis dahin musst selbst schauen woher es warm kommt.

Dieses wird ev. bis auf die ursprüngliche Höhe aufgestockt.

MUHHHHAAAA! Alles ÜBER 5400€ brutto (also über der Bemesseungsgrenze) hast du gesehen und kann NUR von einem Gericht kurzfristig freigegeben werden. Der nette Effekt: "Normale" Leute die Überstunden aufgebaut haben auf Konto haben diese zum 15.8. verloren. Leute bei denen die Überstunden mit dem Endgeld abgedeckt sind (also die verdienen in der Regel über 5400€) haben dann keine Sorgen mehr!

Aber: Dadurch hat AB ausstehende Gehaltszahlung. Insolvenzgeld gilt nicht als Zahlung von AB.

Spielt auch keine Rolle. Von wem das Geld kommt. Du wirst für deine Arbeit bezahlt. Hat aber auch was nochmals mit der Sache zu tun?

Und dadurch kann jeder Mitarbeiter mit einer Kündigungsfrist von einem Werktag kündigen.

Quelle?

Klar versucht der Sachverwalter das Personal bis zum Ablauf vom Insolvenzgeld an Board zu halten, keinen Urlaub, der nicht genehmigt ist zu gewähren. Das Personal arbeitet quasi umsonst für ihn. Insolvenzgeld ist auch wenn vorrangig eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.

Ja klar, hinterher vom Arbeitsamt.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ansonsten ist es schon erschreckend das dieses Thema (was ja angeblich nicht politisch ist) immer wieder von Bundesministern kommentiert wird, das den Piloten sogar vorgeworfen wird "krankzufeiern".

... ABER - ein Arbeitnehmer der eine Krankmeldung vorlegt IST krank - alles andere ist dummerweise in D nicht anzunehmen. ...

ABER, wenn 200 Arbeitnehmer eines Unternehmens gleichzeitig gerichtsfest krank geschrieben sind, dann sollte sich die Politik unbedingt einmischen, denn es droht dann womöglich Seuchengefahr. :D

Ich würde sogar Quarantäne in Erwägung ziehen...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
ABER, wenn 200 Arbeitnehmer eines Unternehmens gleichzeitig gerichtsfest krank geschrieben sind, dann sollte sich die Politik unbedingt einmischen, denn es droht dann womöglich Seuchengefahr. :D

Ich würde sogar Quarantäne in Erwägung ziehen...

Yup, aber sich bitte an die Realitäten halten die für jeden AG vor Gericht gelten - Behauptungen in den Raum stellen hilft da nicht. Das sollte einen Politiker zum handeln bewegen, nicht zum schwätzen.


Als bei TUI sich schlagartig unwohl fühlten ging das ein paar Tage länger und ich kann mich nicht erinnern das sich ein Minister dazu geäussert hat.

Und auch damals haben die Gerichte das im Nachgang nicht als Streik gewertet.

http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-02/tuifly-entschaedigung-klage-flugausfall
 
Zuletzt bearbeitet:

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
ABER, wenn 200 Arbeitnehmer eines Unternehmens gleichzeitig gerichtsfest krank geschrieben sind, dann sollte sich die Politik unbedingt einmischen, denn es droht dann womöglich Seuchengefahr. :D Ich würde sogar Quarantäne in Erwägung ziehen...
Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Politik gehört zum ersteren. Maßnahmen die du vorschlägst, kommen aus dem zweiten Bereich...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.811
5.495
Z´Sdugärd
Man sollte sich auch mal vor Augen führen das in der Geschäftsleitung Jahrelang "nichts gearbeitet" wurde. Da kommts jetzt auf 3 Tage auch nicht auf die 200 Piloten an ;)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Yup, aber sich bitte an die Realitäten halten die für jeden AG vor Gericht gelten - Behauptungen in den Raum stellen hilft da nicht. Das sollte einen Politiker zum handeln bewegen, nicht zum schwätzen.

Ungeachtet der Politiker, die sich in Wahlkampfzeiten produzieren wollen/müssen, sollten wir aber festhalten, dass 200 gleichzeitige Krankmeldungen ein wilder Streik sind. Das hilft dem Verkaufsprozess bestimmt nicht und stößt auch bei den 8000 betroffenen Kunden und zig Tausend potentiellen Buchern in den nächsten Wochen auch nicht auf Verständnis.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ungeachtet der Politiker, die sich in Wahlkampfzeiten produzieren wollen/müssen, sollten wir aber festhalten, dass 200 gleichzeitige Krankmeldungen ein wilder Streik sind.

Wie gesagt, das wurde in Falle TUI von den Gerichten anders bewertet.

Gleichzeitig denke ich das AB seit Wochen alles macht um Vertrauen zu verlieren - die "Krankheitswelle" war da nur der Gipfel.
 

Pop77x

Reguläres Mitglied
14.02.2017
38
0
Bissle viel Mist...



VORLÄUFIGE INSOLVENZ! Das Insolvenzgeld vom Amt kommt wen es dumm läuft am 15. Januar auf einen Schlag. Bis dahin musst selbst schauen woher es warm kommt.

MUHHHHAAAA! Alles ÜBER 5400€ brutto (also über der Bemesseungsgrenze) hast du gesehen und kann NUR von einem Gericht kurzfristig freigegeben werden. Der nette Effekt: "Normale" Leute die Überstunden aufgebaut haben auf Konto haben diese zum 15.8. verloren. Leute bei denen die Überstunden mit dem Endgeld abgedeckt sind (also die verdienen in der Regel über 5400€) haben dann keine Sorgen mehr!



Spielt auch keine Rolle. Von wem das Geld kommt. Du wirst für deine Arbeit bezahlt. Hat aber auch was nochmals mit der Sache zu tun?



Quelle?



Ja klar, hinterher vom Arbeitsamt.


Nicht Richtig! Das Insolvenzgeld wird vom Sachverwalter vorgestreckt und aufgestockt, möglich da Eigenverwaltung! Für 5400,- Brutto kommt kein Pilot arbeiten...
Und es ist wohl wichtig woher das Geld kommt. Du bekommst Insolvenzgeld! Das ist eine Zahlung vom Arbeitsamt und kein Gehalt!

Glaube mir, kenne mich da ganz gut aus, war selber in einer Insolvenz...

Bei der Kündigung handelt es sich um eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Da gibt es keine Frist (oder einen Tag) und diese führt zu keiner Sperre beim Arbeitsamt...
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Wer ist hier aber jeweils AB?

Die Unternehmensleitung oder die Mitarbeiter?
"AB" ist keine natürliche Person.

Wer war für die Verspätungen und Streckenstreichungen in den letzten Wochen verantwortlich? Wahrscheinlich irgendwie "alle". Die negativen Meldungen in den letzten Monaten - Gepäckchaos usw. - waren sicher auch nicht vertrauensbildend.
 
B

Brain

Guest
Aha ein Arbeitgeber der auf Einhaltung der Verträge besteht ist ein schlechter Arbeitgeber - und dann ist man als guter Arbeitnehmer gezwungen "krankzufeiern"?

Sorry nach meinem Verständnis haben AN und AG ein Anrecht darauf das die Verträge eingehalten werden (wenn sich im Einzelfall eine andere Lösung finden lässt - gerne).

Aber einen Arbeitgeber pauschal als schlecht zu bezeichnen weil er z.B. noch einen Mitarbeiter für die Beendigung eines Projektes oder zur Einarbeitung des Nachfolgers benötig - das ist schon gewagt.

Projekte in denen 6 Monate lang kein Urlaubstag möglich ist, sind äußerst selten. Ich hatte zwar in den Monaten auch nie Urlaub, aber nur weil ich keinen brauchte, nicht weil's nicht geklappt hätte.

99% dieser radikalen Urlaubssperren waren im meinem Umfeld von Narzisten, Korinthenkackern oder völlig überforderten Managern durchgesetzt. Meist dann gepaart mit völligem Entsetzen, dass die betroffenen Mitarbeiter den ganzen Dezember weg sind, weil sie den Urlaub im Kalenderjahr verbrauchen müssen... :doh:
 

skywest

Aktives Mitglied
02.02.2016
131
1
Berlin
Im morgigen "stern" beschwert sich Hans Rudolf Wöhrl nicht nur über angebliche Absprachen von Lufthansa und Bundesregierung, sondern verkündet gleichzeitig seine hochtrabenden Pläne mit Air Berlin. Er will offenkundig den Sitzabstand vergrößern: "Menschen auf so kleinem Raum gefangen zu halten ist Körperverletzung. Das würde ich ändern." Wie sich das rechnen soll, sagt er nicht. Ausweichend sagt er nur: "Die Leute wollen heute was anderes. Nicht immer nur Fast Food, sondern auch Qualität." Immerhin scheint seine Frau Dagmar das Konzept zu überzeugen: "In meinen Mann würde ich sofort investieren, weil ich weiß, dass ich mit ihm Gewinn machen würde." Die zwei Doppelseiten im "stern" tragen die Überschrift "Die Golden Wöhrls".
 
Zuletzt bearbeitet:
J

jsm1955

Guest
Nur mal so gefragt: Die Namen der "schwerkranken" Piloten sind doch bekannt? Als AG würde ich alles tun, um mir solche Leute nicht an Bord zu holen. Könnte also ein Käufer gegebenenfalls die Personalakten entsprechend clustern? Oder muss hier en bloc übernommen werden? Bekommt man im Falle der Insolvenz ein Arbeitszeugnis?

Ich finde derartigen Sozialmissbrauch und Missbrauch von AN-Rechten zum k... weil er nämlich den Ehrlichen auf die Füsse fällt. Bei allem Verständnis für die Lage der AB-Mitarbeiter, aber das deutsche Arbeitsrecht ist extrem AN-freundlich bietet insbesondere genügend legale Möglichkeiten, sich zu wehren.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Was soll da drin stehen, das den Mitarbeiter in einem nicht "wohlwollendem" Licht dastehen lässt? (Wohlwollenspflicht gem. Urteil vom 26.11.1963 VI ZR 221/62)

"XXX war am Ende seines Dienstverhältnisse zwei Tage krank"


Die Formulierung wäre so kaum zulässig, zudem kann man den Wortlaut des Arbeitszeugnisses vor Gericht "einklagen", d.h. entsprechende Korrekturen einfordern.Und wenn so ein Vorgang erstmal im Gange ist - dann wird das AZ besser als man sich es je hätte träumen lassen.
 

Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
358
409
NUE


Wenn man AB als Ganzes übernimmt, müsste man eigentlich auch die Personalakten und natürlich die Zeiterfassungsdaten bekommen und könnte dann natürlich nachsehen. Aber da wohl nur einzelne Aktiva verkauft werden (ich gehe nach wie vor nicht davon aus, dass Wöhrl der "Gewinner" wird), landen die Akten dann beim Insolvenzverwalter und setzen dort Staub an. Und natürlich darf der dann auch keine Auskunft erteilen. Wird er auch inoffiziell nicht tun - Anwälte wissen nämlich, dass man sich damit leicht die Finger verbrennt.

Übrigens ist es natürlich auch bei Betriebsübergang streng verboten, nach den Kriterien "war an Tag x krank" zu kündigen. Da müsste dann wieder Naujoks ins Spiel kommen. Übrigens auch lustig, dass der für die tragische Figur Pang arbeitet. Die Story wird von Tag zu Tag besser.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Die Beleidigung kannst du stecken lassen.
Ansonsten hast du natürlich Recht, die Persönlichkeitsrechte sind zu wahren.

Wir sind uns aber schon einig, dass hier die Aktion der Piloten illegal ist? Nur eben nicht so leicht zu ahnden, gerade weil Arbeitnehmerrechte missbraucht werden?

Du kannst das nicht nachweisen. Es kann genauso gut auch wirklich kranke drunter geben.
Das sind nicht nur Persönlichkeitsrechte. Personaldaten sind so ungefähr das heiligste im Datenschutz. Allein die Idee geht schon in den Strafbereich.
Und bei der Idee dadran, ist es eine berechtigte Frage. Irgendwie scheint dir die Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen zu sein. Das ist unternehmerisches Risiko!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Wir sind uns aber schon einig, dass hier die Aktion der Piloten illegal ist? Nur eben nicht so leicht zu ahnden, gerade weil Arbeitnehmerrechte missbraucht werden?

Wie weiter oben gepostet, im Falle von TUI haben die Gerichte klar erkannt das die Arbeitnehmer von einer Krankheitswelle erfasst wurden.