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Na web.de Kunde wird man ja schnell und kostenlos, daran wird es wohl nicht scheitern.
Aber fehlt bei dem Doppel nicht das kostenlose Geldabheben?
Ja, da hast du vollkommen recht, das hab ich übersehen. Damit fliegt diese Option auch weg...
Na web.de Kunde wird man ja schnell und kostenlos, daran wird es wohl nicht scheitern.
Aber fehlt bei dem Doppel nicht das kostenlose Geldabheben?
Tipp: Über die Skype App auf dem Handy sind 0800 Nummern kostenfrei erreichbar. - Ich weiß allerdings nicht, ob man trotz das es kostenfrei ist, Telefonie Guthaben haben muss.
Was heißt denn Ihre Kontoübersichten stehen momentan leider nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.- jetzt wo alles nur noch online geht (ohne Aufpreis) gibt es da dann keine Kontoübersichten mehr? Funktioniert das bei euch noch?
Konntest du denn bislang offline deine aktuelle Kontoübersichten ansehen?
Was soll dagegen sprechen? Und 25 Euro gibt es auch noch geschenkt.Moin!
Meine +1 möchte nun ihre erste "eigene" Kreditkarte habe. Normal "braucht" sie sowas nicht. Die Karte wird wohl zu 95% für Onlinekäufe gebraucht. Es wird im Jahr keine 500€ umgesetzt, eher weniger. Da ist mir gleich mal die Barclay new Visa eingefallen. Spricht da was dagegen?
Ja, ist Signfirst, deswegen will ich sie haben.Ist die New Visa nicht auch eine sign first Karte?
Das wäre für mich ein klares Ausschlusskriterium - ich will nicht unterschreiben und gebe lieber die PIN ein.
Wobei das bei reiner Onlinenutzung eh egal ist.
Sag ich doch:Doch, die Barclaycards sind Sign-First
New Visa nicht [...] sign first [...]?
Nein..
Oder noch besser die kostenlos dazubestellbare Maestro verwenden.Ja, ist Signfirst, deswegen will ich sie haben.
Kannst Curve davor schalten, dann hast Du Pin first.
Amino meinte:Zumindest in Deutschland gibt es schon ein paar schöne Gerichtseintscheidungen:
Eine noch nicht so alte Entscheidung von einem OLG
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5656
Und schon aus dem Jahr 1994 vom BGH höchstpersönlich:
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1994-03-29/XI-ZR-69_93
Es gibt im deutschen Recht keine "stare decisis"-Regel. Anders als etwa in den USA bindet ein Urteil eines deutschen Gerichts grundsätzlich eben nicht die zukünftigen Entscheidungen der untergeordneten Gerichte. Ist also ganz doof gesagt Richter Müller - der den einen Fall entschied und nunin den Ruhestand geht - anderer Meinung als Richter Meier - der für Herrn Müller neu hinzukommt -, hat man Pech: "BGH ändert bisherige ständige Rechtsprechung zu xyz".Zitat aus einem anderen Thread.
Es geht um die nachträgliche Zinsbelastung bei Barclays; sprich: man zahlt eigentlich 100% des Saldos zurück (per Überweisung), man war aber doch noch teuer essen und konnte nur 98% des Saldos pünktlich zurückzahlen und zahlt Zinsen rückwirkend für den kompletten, offenen Saldo.
So wie ich das BGH-Urteil verstanden habe, ist das rechtswidrig.
Ich habe mich bei Barclays beschwert (erst höflich, Bitte um Kulanz, dann mehr sachlich mit Verweis auf das Urteil). In beiden Fällen keine Erstattung und man verweist auf die AGB (was interessieren AGBs, wenn es ein BGH-Urteil gibt). Das kam allerdings vom "Beschwerdemanagement" und nicht von der Rechtsabteilung; daher auch keine Einlassung zum BGH-Urteil.
Man empfahl den Weg über das Ombudsmannverfahren.
Auch wenn ich das Urteil als Laie so interpretiere, dass ich im Recht bin; bin ich doch etwas verwundert, dass Barclays dies nach 23 Jahren noch so praktiziert und selbst auf Nachfrage störrisch bleibt. Hier wäre doch eine riesige rechtliche Keule möglich, wenn der BGH sowas schon lange klargestellt hat.
Es geht bei mir um 300 EUR, daher ist die Angelegenheit durchaus lästig, allerdings bringt mir die Zinserstattung nicht so viel, wenn mir Barclaycard anschließend fristgerecht den Kartenvertrag kündigt.
Gibt es Meinungen zu dem Urteil? Ist die Praxis von Barclays doch in irgendeiner Form legitimiert?
Zitat aus einem anderen Thread.
Es geht um die nachträgliche Zinsbelastung bei Barclays; sprich: man zahlt eigentlich 100% des Saldos zurück (per Überweisung), man war aber doch noch teuer essen und konnte nur 98% des Saldos pünktlich zurückzahlen und zahlt Zinsen rückwirkend für den kompletten, offenen Saldo.
So wie ich das BGH-Urteil verstanden habe, ist das rechtswidrig.
Ich habe mich bei Barclays beschwert (erst höflich, Bitte um Kulanz, dann mehr sachlich mit Verweis auf das Urteil). In beiden Fällen keine Erstattung und man verweist auf die AGB (was interessieren AGBs, wenn es ein BGH-Urteil gibt). Das kam allerdings vom "Beschwerdemanagement" und nicht von der Rechtsabteilung; daher auch keine Einlassung zum BGH-Urteil.
Man empfahl den Weg über das Ombudsmannverfahren.
Auch wenn ich das Urteil als Laie so interpretiere, dass ich im Recht bin; bin ich doch etwas verwundert, dass Barclays dies nach 23 Jahren noch so praktiziert und selbst auf Nachfrage störrisch bleibt. Hier wäre doch eine riesige rechtliche Keule möglich, wenn der BGH sowas schon lange klargestellt hat.
Es geht bei mir um 300 EUR, daher ist die Angelegenheit durchaus lästig, allerdings bringt mir die Zinserstattung nicht so viel, wenn mir Barclaycard anschließend fristgerecht den Kartenvertrag kündigt.
Gibt es Meinungen zu dem Urteil? Ist die Praxis von Barclays doch in irgendeiner Form legitimiert?
Auch wenn ich das Urteil als Laie so interpretiere, dass ich im Recht bin; bin ich doch etwas verwundert, dass Barclays dies nach 23 Jahren noch so praktiziert und selbst auf Nachfrage störrisch bleibt. Hier wäre doch eine riesige rechtliche Keule möglich, wenn der BGH sowas schon lange klargestellt hat.
Ich frage mich da ernsthaft warum man zu so einem Unternehmen die Beziehung aufrecht erhalten will.Es geht bei mir um 300 EUR, daher ist die Angelegenheit durchaus lästig, allerdings bringt mir die Zinserstattung nicht so viel, wenn mir Barclaycard anschließend fristgerecht den Kartenvertrag kündigt.