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Hallo,
mir ist folgende Situation bei BA passiert:
Vor Monaten DUS-LHR-SIN gebucht. Knapp 3 Stunden vor Abflug beim Check-In in DUS wurde mir gesagt, dass der Flieger DUS-LHR überbucht ist und ich habe nur ein Standby Ticket bekommen. Am Gate hieß es dann ich könne sicher nicht mit und wurde vor die Wahl gestellt Hotel + Reise am nächsten Tag oder Umbuchung auf LH (von Entschädigung wurde in beiden Fällen nichts gesagt). Da ich einen Weiterflug von SIN mit einer anderen Airline hatte, habe ich mich für die Umbuchung entschieden.
Die Ankunft in SIN war nur marginal (ca. 30 Minuten) später als ursprünglich gebucht, aber natürlich hat die ganze Situation einiges an Stress verursacht und den Flug mit einer mMn schlechteren Airline (der BA Sitz auf dem Rückflug war deutlich besser).
Zu dieser Situation habe ich widersprüchliche Angaben gefunden, ob mir eine Entschädigung zusteht oder nicht. Einige Seiten behaupten Entschädigung gäbe es nur bei einer Verspätung von über 4 Stunden, andere jedoch dass es bei denied boarding in jedem Fall eine (Teil)Entschädigung gibt.
Insbesondere hierzu folgendes (https://www.bundestag.de/blob/191000/c64d8b6c2f6e671b41777350b62f48c5/fluggastrechte-data.pdf)
"Wählt der Fluggast eine alternative Beförderung mittels eines anderen Fluges, kann die Fluggesellschaft die genannten Beträge um die Hälfte kürzen, wenn die Verspätung bezogen auf die genannten Entfernungen jeweils zwei, drei oder vier Stunden nicht überschreitet."
Demnach müsste ich in jedem Fall 50% der 600€, also 300€ erhalten, oder nicht?
mir ist folgende Situation bei BA passiert:
Vor Monaten DUS-LHR-SIN gebucht. Knapp 3 Stunden vor Abflug beim Check-In in DUS wurde mir gesagt, dass der Flieger DUS-LHR überbucht ist und ich habe nur ein Standby Ticket bekommen. Am Gate hieß es dann ich könne sicher nicht mit und wurde vor die Wahl gestellt Hotel + Reise am nächsten Tag oder Umbuchung auf LH (von Entschädigung wurde in beiden Fällen nichts gesagt). Da ich einen Weiterflug von SIN mit einer anderen Airline hatte, habe ich mich für die Umbuchung entschieden.
Die Ankunft in SIN war nur marginal (ca. 30 Minuten) später als ursprünglich gebucht, aber natürlich hat die ganze Situation einiges an Stress verursacht und den Flug mit einer mMn schlechteren Airline (der BA Sitz auf dem Rückflug war deutlich besser).
Zu dieser Situation habe ich widersprüchliche Angaben gefunden, ob mir eine Entschädigung zusteht oder nicht. Einige Seiten behaupten Entschädigung gäbe es nur bei einer Verspätung von über 4 Stunden, andere jedoch dass es bei denied boarding in jedem Fall eine (Teil)Entschädigung gibt.
Insbesondere hierzu folgendes (https://www.bundestag.de/blob/191000/c64d8b6c2f6e671b41777350b62f48c5/fluggastrechte-data.pdf)
"Wählt der Fluggast eine alternative Beförderung mittels eines anderen Fluges, kann die Fluggesellschaft die genannten Beträge um die Hälfte kürzen, wenn die Verspätung bezogen auf die genannten Entfernungen jeweils zwei, drei oder vier Stunden nicht überschreitet."
Demnach müsste ich in jedem Fall 50% der 600€, also 300€ erhalten, oder nicht?
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