AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Anonym38428

Guest
Dann schauen wir mal, wann das LBA das AOC einzieht ... wenn die Kohle gerade mal für den Insolvenzverwalter reicht, wird man imho nicht gleichzeitig einen sicheren Flugbetrieb aufrecht erhalten können ...
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Alles richtig was du mitteilst, aber (viel, viel) zu kurz gesprungen. Der Chargeback mag gelingen, aber der Insolvenzverwalter hat dann unverändert einen Erfüllungsanspruch (= Zahlung) und deinen Rückforderungsanspruch (= Rückzahlung wg nicht erbrachter Leistung) darfst du zur Tabelle anmelden.

Welchen Erfuellungsanspruch? Der IV wählt Nichterfüllung des Vertrages, also kriegt er auch kein Geld. Das waere der Traum jedes IV, wenn er beim vom Kunden noch nicht vorausbezahlten Vertraegen die Verguetung einfordern koennte und dann nicht leisten muss. So geht das aber nun doch nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Ich wiederhole mich nur ungern:

"Das Geld wird nämlich NICHT aus der Insolvenzmasse gezogen, sondern der Zahlungsdienstleister von AB (= Acquirer) ist hier in der Pflicht."

Daraus folgt: Ich trete meine Forderung an den Acquirer ab. Dieser darf dann diese beim Insoverwalter anmelden.
Des weiteren: Der Acquirer muss seinen Verpflichtungen gegenüber AB nachkommen (lt. Vertrag zw. Acquirer und AB). Falls der Acquirer diesem nicht nachkommt, sollte der Insoverwalter aktiv werden. Und zwar nicht mir gegenüber, sondern beim Acquirer!

Leider auch falsch. Der Acquirer sitzt auf einer Sicherheit von Air Berlin und wird sich dort befriedigen. Und Air Berlin bekommt nur Leistungen aus den CC Zahlungen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Und das scheint die Leistungserbringung mit dazu zu gehören, was in einigen Jurisdiktionen (so im UK) auch im Verhaeltnis zum Endkunden so ist. In Deutschland ist es nicht der Fall und es gibt keinen geregelten Anspruch des Kunden. Der Acquirer scheint es trotzdem so zu handhaben, wie in den vorgenannten Jurisdiktionen. Ich kann nur vermuten, weil es ihm nicht weh tut. Die Masse wird keine Kohle sehen (was ich wirtschaftlich auch richtig finde, auch wenn es nicht mit dem Insolvenzrecht korrespondiert. Die Airlines gehören zu den ganz wenigen, die ganz blond Vorauskasse verlangen und AB hat sich damit vorfinanziert. Wenn es dazu jetzt ein Korrektiv gibt, gut so).
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
6.784
4.598
Adhoc Meldung von 16:27

London, 1. November 2017 - Air Berlin PLC teilt mit, dass der Sachwalter in
dem heute eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC
& Co. Luftverkehrs KG, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, heute
gegenüber dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg angezeigt hat, dass die Masse
voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden, über die Kosten des
Insolvenzverfahrens hinausgehenden Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der
Fälligkeit zu erfüllen (sogenannte drohende Masseunzulänglichkeit, §§ 208 Abs.
1 Satz 2, 285 InsO).

Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass auch Forderungen die nach dem 15.08. entstanden sind möglicherweise nicht mehr bedient werden können ???



Genau das heißt es und ich wünsche Herrn Kollegen Floether einen Korb voller Strafanzeigen.
 

cityshuttle

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01.11.2014
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BER
Genau das heißt es und ich wünsche Herrn Kollegen Floether einen Korb voller Strafanzeigen.

Herr Flöther ist diesbezüglich ein Betrüger, habe selbst schon mit ihm an einem Tisch gesessen. Der erzählt einem Variante A und macht dann Variante B ... und nimmt sich aus der zur Verfügung stehenden Masse (Zahlungseingänge von Kunden / Auftraggebern etc.) seinen nicht unerheblichen Anteil - dann wird liquidiert.
 
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Wuff

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01.04.2012
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HAM/LBC
Wenn gar nichts mehr da ist, hat er es ja auch viel einfacher (und schneller) und braucht sich nicht mehr mit den Millionen von Kleinst-Schuldnern (Ticketinhabern) herum zu schlagen.
 

WiCo

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05.01.2014
2.243
936
dass die Masse
voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden, über die Kosten des
Insolvenzverfahrens hinausgehenden Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der
Fälligkeit zu erfüllen (sogenannte drohende Masseunzulänglichkeit, §§ 208 Abs.
1 Satz 2, 285 InsO).
Angesichts der Fachkompetenz hier traue ich mich kaum zu fragen: Kann es sich bei dem Spruch nicht um eine Standardfloskel handeln, um irgendwelchen Informationspflichten nachzukommen oder Schadenersatzansprüche abzuwenden o.ä., so in der Art "Zur Risiken und Nebenwirkungen ... bla"?
 
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Wuff

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01.04.2012
3.145
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Angesichts der Fachkompetenz hier traue ich mich kaum zu fragen: Kann es sich bei dem Spruch nicht um eine Standardfloskel handeln, um irgendwelchen Informationspflichten nachzukommen oder Schadenersatzansprüche abzuwenden o.ä., so in der Art "Zur Risiken und Nebenwirkungen ... bla"?
Ich habe diese Fachkompetenz nicht, aber da steht ja ziemlich eindeutig "dass die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird" und nicht "möglicherweise"
 

Julian

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28.06.2010
1.746
1
Herr Flöther ist diesbezüglich ein Betrüger, habe selbst schon mit ihm an einem Tisch gesessen. Der erzählt einem Variante A und macht dann Variante B ... und nimmt sich aus der zur Verfügung stehenden Masse (Zahlungseingänge von Kunden / Auftraggebern etc.) seinen nicht unerheblichen Anteil - dann wird liquidiert.

Wenig verwunderlich.

Nachdem Hunbold dieses Unternehmen an die Wand gefahren hat haben diverse Personen professionell und semi-professionell Schabernack mit AB getrieben. Weshalb sollte das vor dem Insolvenzverwalter Halt machen? Im Gegenteil, könnte fast eine attraktive Einladung hierfür sein.

Richtig verloren hat neben den AB-Mitarbeitern nur einer: Der Scheich!
Alle anderen haben sich am Leid von AB gelabt.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Niki Lauda: «Was mich stört, ist die Art und Weise» | Bilanz.ch

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Auch ein Herr Lauda hatte vergangenen Herbst die Möglichkeit sich um Teile von AB zu bemühen. Der Scheich hatte lautstark sein Exit getrommelt.

Doch er wollte (oder konnte) nicht. Dann sollte man wenigstens jetzt genauso die Klappe halten und nicht irgendwelche Ungereimtheiten an dieser längst verwesten Leiche anführen.
 
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cityshuttle

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01.11.2014
527
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BER
Wenig verwunderlich.

Nachdem Hunbold dieses Unternehmen an die Wand gefahren hat haben diverse Personen professionell und semi-professionell Schabernack mit AB getrieben. Weshalb sollte das vor dem Insolvenzverwalter Halt machen? Im Gegenteil, könnte fast eine attraktive Einladung hierfür sein.

Richtig verloren hat neben den AB-Mitarbeitern nur einer: Der Scheich!
Alle anderen haben sich am Leid von AB gelabt.

Aber eigentlich hat doch der Insolvenzverwalter primär den Auftrag (neben Sicherung der Masse für die Gläubiger), eventuelle Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen.

Allerdings war bei "Eigenverwaltung" ja von Anfang an klar, dass es eben keine Sanierung geben soll bzw. darf (und ehrlicherweise auch finanziell unmöglich).

Nun wäre aber zu prüfen, ob das 2 1/2 monatige "in der Luft halten" mit dem Überbrückungskredit nicht der Sicherung der Masse entgegensteht ... theoretisch hätte jede Verbindung die keine schwarze Null schreibt sofort eingestellt werden müssen, auch schon bei einem kleinen Minus.

Das hier im Interesse der potentiellen Erwerber LH / EW und U2 zur Sicherung der Slots noch tagelang und wochenlang Flüge mit negativen Ertrag durchgeführt wurden, zeigt doch, dass hier geltendes Recht sehr gedehnt wurde, um ein gewünschtes Resultat nicht zu gefährden.
 
H

HGFan

Guest
Die Lufthansa hat sich ein Monopol erarbeitet, mithilfe der deutschen Regierung. Was natürlich dazu führt, dass ab sofort alle Tickets teurer werden. Und das Ärgste ist, dass zum Beispiel in Düsseldorf jetzt 90 Prozent aller Slots in Lufthansas Hand sind.
Ja und was ist mit OS? Die hat er wieder mal schön ignoriert und vergessen zu erwähnen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Gab es für das in Island gegroundete Flugzeug eine "Ausnahmegenehmigung" vom Insolvenzgericht, da gemäß folgendem Artikel die "Alt-Schulden" seitens AB (und nicht vom Leasingunternehmen) beglichen wurden ? Ansonsten wäre es ja einseitige Gläubigerbevorteilung und somit rechtswidrig und anfechtbar.

Air-Berlin-Flugzeug darf Island verlassen - Unternehmen - FAZ

Falscher Thread - genau diese Frage wird hier diskutiert:
http://www.vielfliegertreff.de/airlines-fliegen/113324-ab-flieger-island-beschlagnahmt-4.html
 

Flo10

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
632
2.067
Herr Flöther ist diesbezüglich ein Betrüger, habe selbst schon mit ihm an einem Tisch gesessen. Der erzählt einem Variante A und macht dann Variante B ... und nimmt sich aus der zur Verfügung stehenden Masse (Zahlungseingänge von Kunden / Auftraggebern etc.) seinen nicht unerheblichen Anteil - dann wird liquidiert.

Wieso wir jemanden der ein solches Verhalten an den Tag legt nicht die Zulassung entzogen?
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Aber eigentlich hat doch der Insolvenzverwalter primär den Auftrag (neben Sicherung der Masse für die Gläubiger), eventuelle Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen.

Allerdings war bei "Eigenverwaltung" ja von Anfang an klar, dass es eben keine Sanierung geben soll bzw. darf (und ehrlicherweise auch finanziell unmöglich).

Nun wäre aber zu prüfen, ob das 2 1/2 monatige "in der Luft halten" mit dem Überbrückungskredit nicht der Sicherung der Masse entgegensteht ... theoretisch hätte jede Verbindung die keine schwarze Null schreibt sofort eingestellt werden müssen, auch schon bei einem kleinen Minus.

Das hier im Interesse der potentiellen Erwerber LH / EW und U2 zur Sicherung der Slots noch tagelang und wochenlang Flüge mit negativen Ertrag durchgeführt wurden, zeigt doch, dass hier geltendes Recht sehr gedehnt wurde, um ein gewünschtes Resultat nicht zu gefährden.

Man müsste sich eher umgekehrt fragen:
Wie kann eine AB mit Stichtag 15.08. die Sicherstellung aller Liquiditätszuflüsse ohne vollbrachte Gegenleistung gewähren, wenn es zuvor schon nicht geklappt hat und die Geldverbrennung mittlerweile unkontrollierte Ausmasse genommen hat.

Thema wurde direkt nach Verkündung Insolvenzverfahren in diesem Thread bereits diskutiert, sprich das auch Zahlungen nach diesem Tag nicht garantiert "save" sind.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Mich würde eher noch brennend interessieren, wie man mit der bislang insolvenzlosen Tochter Niki umgeht.
Alle Schadensersatzansprüche ob der zahllosen Flugverspätungen und Ausfälle (Niki war die No. 1 diesen Sommer) sind zur Sekunde noch voll geltend. Will diese LH tatsächlich übernehmen?
 

cityshuttle

Erfahrenes Mitglied
01.11.2014
527
3
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Eine Frage stellt sich mir grad noch:

Kann Herrn TW noch die 2-oder-3-tägige Verhandlungsphase (übers Wochenende mit den Ministerien) negativ angelastet werden bzw. kann da noch eine persönliche Haftung kommen ?

Man bedenke, wenn allein die AB Kunden, die am 12.08. / 13.08. / 14.08. gebucht haben, erfolgreich auf Schadenersatz klagen würden ... weil Herr TW eben bereits am 12.08. bzw. 13.08. hätte (sofort) den Insolvenzantrag stellen müssen.

Denn die (schriftliche ?) Absage der bis dato erwarteten Tranche i.H.v. 50 Mio. € aus Abu Dhabi kam doch bereits am 12.08. / 13.08. ...

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html

GmbH: Insolvenzantrag und die Drei-Wochen-Frist - Gesellschafter | Kramer & Partner Rechtsanwälte

Ist eine Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, so hat ihr Geschäftsführer unverzüglich, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag zu stellen. Dies ist in § 15a InsO geregelt. ... Das bedeutet jedoch nicht, dass man grundsätzlich drei Wochen Zeit hat. Man muss den Antrag unverzüglich stellen. Die Frist darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschöpft werden. Die dreiwöchige Frist darf nur ausgeschöpft werden, wenn eine rechtzeitige Sanierung der Gesellschaft ernsthaft zu erwarten ist. Ist dies nicht der Fall, so muss der Insolvenzantrag sofort gestellt werden, sonst ist die Antragstellung nicht mehr unverzüglich.

 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Man bedenke, wenn allein die AB Kunden, die am 12.08. / 13.08. / 14.08. gebucht haben, erfolgreich auf Schadenersatz klagen würden ... weil Herr TW eben bereits am 12.08. bzw. 13.08. hätte (sofort) den Insolvenzantrag stellen müssen.

... das dürften extrem wenige sein; es wurde ja hier im Forum berichtet, dass am besagten Wochenende alle günstigen Buchungsklassen "ausgenullt" waren und nur die superteuren Tickets verfügbar waren. Da hat man also aufgepasst.

Ein Beispiel hier: http://www.vielfliegertreff.de/airb...-usa-alles-ueber-1000-eur-im-dez-jan-etc.html
 
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