hopstore
Erfahrenes Mitglied
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Exakt - und folglich mein ursprünglich gebuchter Flug gestrichen wurde. Wüsste nicht was daran moralisch verwerflich sein sollte.
1. Ansprüche aus EU261 sind an die Airline zu richten und nicht an das „Reisebüro“. Das wäre Fehler 1
2. nicht dein Ernst wegen 30,- hier so nen Aufriss zu machen?!. Hier wird dir gern bei richtigen Problemen geholfen. Bei dir gehts um ne Lächerlichkeit, die dazu noch völlig fraglich ist!
3. Wer bei so nem OTA bucht, sollte eh nicht unter 100,- Erziehungsgeld bestraft werden ...