Nein ich gehe davon aus das man am 15.08. die Insolvenz beantragt hat und den Antrag derart gestaltet hat das eine Eigenverwaltung möglich war/schien (u.a. in dem man schon den KfW Kredit in der Tasche hatte), schliesslich muss die Eigenverwaltung vom Schuldner gestellt werden und nur dieser kann den entsprechenden Antrag stellen. Man hätte diesen Antrag einfach unterlassen können.
Und nach meinem empfinden sind die Kosten des Sachwalters zusätzliche Kosten, da diese bei sofortiger Insolvenz nicht angefallen wären, sondern nur die Kosten für den Insolvenzverwalter, die jetzt ohnehin anfallen.
Das mag tatsächlich eine Milchmädchenrechnung sein, da man die Kosten genau kennen müsste.
Da du wie ein echter Fachmann auf dem Gebiet wirkst, eine Frage:
Ist es legitim einen Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung zu stellen, wenn man einzig die Zerschlagung des Unternehmens plant?
Für mich liesst sich das anders, aber ich bin nur ambitionierter Laie.