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Hallo Katharina,
vielen Dank für deine Antwort.
Sofern du in deiner Antwort auf 6.2 der ABB abstellst, so steht dort nicht "auf die Einhaltung des zur Abfertigung angegebenen Zeitpunkts" wie von dir geschrieben, sondern "spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt zum Einsteigen am Gate einzufinden". Nachdem das Durchführen des Online-Check-Ins wohl eine Art der Abfertigung darstellt, könnte man doch auch das erneute Abrufen (oder auch Aktualisieren) einer (mobilen) Bordkarte als (erneute) Abfertigung betrachten. Insofern wäre es doch vollkommen im Einklang mit den ABB, dort (dann) eine veränderte Einsteigezeit zu kommunizieren.
Viele Grüße
digitalfan
Hallo digitalfan,
auf deine/ unsere Rückfrage hin erhielten wir die kommunizierte Auskunft mit Verweis auf die ABB. In meinen Augen macht dies auch Sinn. Eine Diskussion um die Auslegung von Formulierungen in Paragraphen wäre nun Haarspalterei. Fakt ist, eine Anpassung in der App ist nicht vorgesehen.
Grüße, Katharina