Und ob die (deine) blosse grenzüberschreitende Teilnahme an einem nicht im Inland lizenzierten Glücksspiel illegal ist, würde ich auch einmal bezweifeln.
OK, ist es.
"Mastercard (!) lehnt die Auszahlung ab" ist für mich unplausibel
Ggf. kommt die Meldung natürlich nur über Mastercard, aber die „Hürde“ ist bei einem Processor.
Plausibel ist es für mich insofern, als dass m.W. die Gutschrift auf Kreditkarten nicht immer unproblematisch ist, sofern man nicht nicht a) ein zugrundeliegendes Grundgeschäft hat, oder b) in entsprechenden Branchen tätig ist (bspw. VAT refunds).
"es ist illegales Glücksspiel und es besteht keine Zahlungsverpflichtung meinerseits. Das ist die deutsche Rechtslage.
Korrekt.
Nach der Rechtslage am Sitz des Spielanbieters ist es vermutlich nicht so, d.h., ich würde einmal unterstellen, dass der Anbieter im Sitzland einen Anspruch auf die Zahlung hat.
Frage wäre: mit welchem Argument begründest bzw. rechtfertigst du, dass hier, im grenzüberschreitenden Kontext des Zahlungssystems (einzig) „deine“ inländische Rechtslage für das Zahlungssystem gelten solle?!
ich frage, ob es ein Chargeback-Grund ist, wenn man sein Geld nicht auf das Zahlungsmittel zurückgebucht / ausgezahlt kriegt, mit dem man gezahlt hat (quasi: "Gutschrift zugesagt aber nicht durchgeführt").
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Geht es hier um die „Zurückbuchung“, also effektive Rückgängigmachung deiner ursprünglichen Zahlung? Oder ist nicht vielmehr, zumindest in und aus Sicht der Jurisdiktion des Spielanbieters ein neuer,
separater Anspruch aufgrund eines Spielgewinns entstanden?