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Hallo zusammen,
in letzter Zeit sticht eine Airline besonders hervor, wenn es darum geht, verzugsbedingte Kosten der anwaltlichen Vertretung "einzusparen". Ich habe fast schon den Eindruck, dass in der E-Mail-Fußzeile der Satz
Ich rate immer beim Versand von E-Mails, diese immer an möglichst viele Personen in BCC zu senden. Damit ist zumindest der Versand belegt und der Empfänger hat es zumindest schwerer, sich herauszureden (LG Hamburg und in eigener Sache auch schon mal AG Berlin-Mitte). In den Fällen, die mir hier vorliegen, ist das leider nicht erfolgt.
Jüngst hat diese Airline auch vor Gericht den Zugang einer verzugsbegründende E-Mail bestritten (am Tag vor dem Termin, also zu spät, von daher hat die Airline Pech gehabt).
Ich befürchte, hier ein System zu erkennen. Sollte es tatsächlich unzutreffend sein und diese Airline verschlampt einfach gerne mal Mails, so kribbelt es bei mir ein wenig.
Um das aber etwas substantiierter und nicht nur in's Blaue hinein behaupten zu müssen, mal die Frage in die Runde: Kommt Euch das bekannt vor? Gerne auch Antworten per PN, damit das betreffende Unternehmen hier nicht - möglicherweise falsch - bloßgestellt wird.
in letzter Zeit sticht eine Airline besonders hervor, wenn es darum geht, verzugsbedingte Kosten der anwaltlichen Vertretung "einzusparen". Ich habe fast schon den Eindruck, dass in der E-Mail-Fußzeile der Satz
fest vorgesehen ist.Hinsichtlich Ihrer Kostennote bitten wir um Darlegung der Verzugsvoraussetzungen zum Zeitpunkt Ihrer Mandatierung. Ein entsprechendes Schreiben Ihrer Mandantschaft konnte diesseits leider nicht registriert werden. Bitte lassen Sie uns dieses samt einer Kopie Ihrer Bevollmächtigung zukommen. Anderenfalls wird keine Kostenübernahme erfolgen.
Ich rate immer beim Versand von E-Mails, diese immer an möglichst viele Personen in BCC zu senden. Damit ist zumindest der Versand belegt und der Empfänger hat es zumindest schwerer, sich herauszureden (LG Hamburg und in eigener Sache auch schon mal AG Berlin-Mitte). In den Fällen, die mir hier vorliegen, ist das leider nicht erfolgt.
Jüngst hat diese Airline auch vor Gericht den Zugang einer verzugsbegründende E-Mail bestritten (am Tag vor dem Termin, also zu spät, von daher hat die Airline Pech gehabt).
Ich befürchte, hier ein System zu erkennen. Sollte es tatsächlich unzutreffend sein und diese Airline verschlampt einfach gerne mal Mails, so kribbelt es bei mir ein wenig.
Um das aber etwas substantiierter und nicht nur in's Blaue hinein behaupten zu müssen, mal die Frage in die Runde: Kommt Euch das bekannt vor? Gerne auch Antworten per PN, damit das betreffende Unternehmen hier nicht - möglicherweise falsch - bloßgestellt wird.