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Ich würde auch sagen dass es hier eigentlich keinen Sinn macht jemanden zu suchen der diese Kosten übernehmen soll. In diesem Fall ist es blöd gelaufen, das hat auch nichts mit Unzuverlässigkeit der Bahn zu tun. Auch mit dem Auto kann man bei einer Vollsperrung der Autobahn stundenlang feststecken und niemand leistet Schadenersatz.
Vielleicht solltest Du das auch in Relation zum Gesamtpreis der Reise sehen und dann bist Du evtl. durch die Möglichkeit zur Umbuchung auf den Folgetag und den nachträglichen Anschluss an die Gruppe relativ glimpflich davon gekommen. Warum sollte Dich Berge & Meer auf KLM umbuchen? Wahrscheinlich hätten sie den Flug komplett neu bezahlen müssen (ohne Gruppentarif) und die Gruppe wäre trotzdem schon unterwegs gewesen.
Auch Deine Anreisezeit war eigentlich nicht zu knapp kalkuliert, in Zukunft evtl. noch eine Stunde mehr einplanen und bei erkennbarer starker Verspätung auf Taxi oder Mietwagen umsteigen. Das hätte ich aber bei der prognostizierten Ankunft um 20:03 Uhr vermutlich auch nicht gemacht. Eine Anreise am Vortag bei Abflug am Abend hätte hier zwar geholfen, wäre normalerweise aber schon sehr übervorsichtig.
Fazit: Einfach Pech gehabt!
Ein Ansatz wäre es vielleicht freundlich ET anzuschreiben ob sie bereit sind wg. der außergewöhnlichen Umstände die Umbuchungskosten aus Kulanz zu reduzieren. Erwarten würde ich das zwar nicht, aber vielleicht habt Ihr hier dann ja auch Glück. Ggf. darauf hinweisen dass Euch telefonisch eine Verlängerung der Check-In Zeit zugesagt wurde und trotzdem niemand mehr am Schalter war. Das mit dem Safari-Fahrzeug kann ich nicht beurteilen, es ist hier aber auch Zufall dass dann ein Fahrzeug für den Rest der Gruppe ausgereicht hat. Auch hier kann wohl nur Kulanz helfen, da die zusätzlich Anfahrt mit evtl. neuem Fahrer erforderlich war und Extra-Leistungen werden allgemein gerne teuer verkauft werden (in dem Fall vom lokalen Anbieter).
So sehe ich das auch.
Eventuell könnte auch noch die RRV helfen; je nach deren AGB.
Bei mir steht zB drin "1. Haben Sie infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens 2 Stunden (maßgeblich ist die verspätete Ankunft am Zielort) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und müssen Sie deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten ...."