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Ich wollte dies eigentlich im Thread "Anrecht auf gebuchten Flugzeugtyp?" posten, um dort nicht abzuschweifen, mache ich einen neuen Thread zum Thema "Reiserecht und guter Anwalt" auf.
Die Durchfallquoten in den Staatsexamina sind meines Wissens nicht so hoch, wie west-crushing im o.g. Thread schrieb, im Steuerberater- und im Wirtschaftsprüferexamen sieht es wohl heftiger aus.
Was die Examensnoten angeht, sind diese sehr hoch bewertet bzgl. beruflicher Möglichkeiten, sagen aber m.M.n. nicht zwingend etwas über die tatsächliche Befähigung aus. Es gehen nur Prüfungsleistungen (= Klausuren und mündliche Prüfung) in die Noten ein, aber keine sonstigen Ausbildungsleistungen. In anderen Fächern ist das m.W. anders.
Um den Bogen zu schlagen zum Thema Reiserecht:
Einen auf diesem Gebiet guten Anwalt zu finden, ist m.E. keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn das Reiserecht (noch?) nicht dadurch veredelt worden ist, daß es hierfür einen Fachanwalt gibt, handelt es sich hierbei um ein komplexes eigenständiges Rechtsgebiet, das man nicht mit der Bearbeitung des 0815-Verkehrsunfalls vergleichen kann. Hier ist ggf. Spezialmaterie, d.h. Montrealer Abkommen bzw. vorher Warschauer Abkommen, im Spiel, die man dann auch zumindest gelesen, im Idealfall verinnerlicht haben sollte, bevor man einen Schriftsatz diktiert. Ich habe in meiner Airline-Zeit leider viele Schreiben gelesen, bei denen ich den Eindruck hatte, daß das nicht der Fall war.
Den ultimativen Tipp, den richtigen Anwalt für solche Sachen - wenn die Dinge nicht wie z.B. bei euclaim.de über einen Vertragsanwalt laufen - zu finden, kann ich leider nicht geben. Das Problem liegt m.E. auch darin, daß Reiserecht als ein Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Problem behaftet ist, daß die Gegenstandswerte meist relativ niedrig sind und sich das daher nur lohnt, wenn man einen kontinuierlichen Mandatszufluß auf diesem Gebiet hat.
Wenn man einen Hausanwalt hat, zu dem ein guter Draht besteht, wird es sicherlich möglich sein, diesen auf spezifische Gesichtspunkte hinzuweisen. Ist das nicht der Fall, wird es schwerer. Die Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten unterliegt de facto keiner Kontrolle. Als Minimum sollte man dann vielleicht im Internet suchen und sich anschauen, was auf den jeweiligen Kanzlei-Seiten zum Thema geschrieben wird. Das bietet auch keine Gewähr für Richtigkeit und Kompetenz, man kann sich aber zumindest einen Eindruck verschaffen, ob die Ausführungen zutreffend sind oder nicht und ob sie womöglich nur Phrasen darstellen oder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Materie erkennen lassen.
Die Durchfallquoten in den Staatsexamina sind meines Wissens nicht so hoch, wie west-crushing im o.g. Thread schrieb, im Steuerberater- und im Wirtschaftsprüferexamen sieht es wohl heftiger aus.
Was die Examensnoten angeht, sind diese sehr hoch bewertet bzgl. beruflicher Möglichkeiten, sagen aber m.M.n. nicht zwingend etwas über die tatsächliche Befähigung aus. Es gehen nur Prüfungsleistungen (= Klausuren und mündliche Prüfung) in die Noten ein, aber keine sonstigen Ausbildungsleistungen. In anderen Fächern ist das m.W. anders.
Um den Bogen zu schlagen zum Thema Reiserecht:
Einen auf diesem Gebiet guten Anwalt zu finden, ist m.E. keine Selbstverständlichkeit. Auch wenn das Reiserecht (noch?) nicht dadurch veredelt worden ist, daß es hierfür einen Fachanwalt gibt, handelt es sich hierbei um ein komplexes eigenständiges Rechtsgebiet, das man nicht mit der Bearbeitung des 0815-Verkehrsunfalls vergleichen kann. Hier ist ggf. Spezialmaterie, d.h. Montrealer Abkommen bzw. vorher Warschauer Abkommen, im Spiel, die man dann auch zumindest gelesen, im Idealfall verinnerlicht haben sollte, bevor man einen Schriftsatz diktiert. Ich habe in meiner Airline-Zeit leider viele Schreiben gelesen, bei denen ich den Eindruck hatte, daß das nicht der Fall war.
Den ultimativen Tipp, den richtigen Anwalt für solche Sachen - wenn die Dinge nicht wie z.B. bei euclaim.de über einen Vertragsanwalt laufen - zu finden, kann ich leider nicht geben. Das Problem liegt m.E. auch darin, daß Reiserecht als ein Tätigkeitsschwerpunkt mit dem Problem behaftet ist, daß die Gegenstandswerte meist relativ niedrig sind und sich das daher nur lohnt, wenn man einen kontinuierlichen Mandatszufluß auf diesem Gebiet hat.
Wenn man einen Hausanwalt hat, zu dem ein guter Draht besteht, wird es sicherlich möglich sein, diesen auf spezifische Gesichtspunkte hinzuweisen. Ist das nicht der Fall, wird es schwerer. Die Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten unterliegt de facto keiner Kontrolle. Als Minimum sollte man dann vielleicht im Internet suchen und sich anschauen, was auf den jeweiligen Kanzlei-Seiten zum Thema geschrieben wird. Das bietet auch keine Gewähr für Richtigkeit und Kompetenz, man kann sich aber zumindest einen Eindruck verschaffen, ob die Ausführungen zutreffend sind oder nicht und ob sie womöglich nur Phrasen darstellen oder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Materie erkennen lassen.