http://www.rundfunkbeitrag.de

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
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Nicht persönlich gemeint: Briefkastenfirmen hat man aber typischerweise auf irgendwelchen Inseln.

Nicht unbedingt gerne auch in Amsterdam. Aber darum ging es nicht. Ich habe das Risiko eines Geschäftes auf mehrere Gmbhs aufgeteilt, einzige MA ich und meine Angestellte, aber wir sollen 12 mal monatlich bezahlen :doh:
 
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mayrhuber

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
1.565
1
Nicht unbedingt gerne auch in Amsterdam. Aber darum ging es nicht. Ich habe das Risiko eines Geschäftes auf mehrere Gmbhs aufgeteilt, einzige MA ich und meine Angestellte, aber wir sollen 12 mal monatlich bezahlen :doh:

Das wirst Du zahlen müssen, ob Du willst oder nicht.
Ich lehne den Rundfunkbeitrag übrigens auch ab und würde das Wort Demokratieabgabe gern durch Selbstbedienungsabgabe ersetzt wissen.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Das wirst Du zahlen müssen, ob Du willst oder nicht.
Ich lehne den Rundfunkbeitrag übrigens auch ab und würde das Wort Demokratieabgabe gern durch Selbstbedienungsabgabe ersetzt wissen.

Ich werde das nicht zahlen. Eine Firma mit Mitarbeitern aber ohne Rundfunkempfänger kann ja noch theoretisch ÖR hören/sehen aber bei einer GmbH ohne Mitarbeiter wird es idiotisch. Das soll dann ein Gericht entscheiden
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
.....Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass es eine Grundversorgung durch öffentlich-rechtliches TV geben soll.
Das heißt: Gelder für Tagesschau, Tagesthemen, Kultur, Übertragungen von Parlamentsdebatten etc. Ok.
Nicht damit gedeckt ist aber aus meiner Sicht der Scheck für Marienhof, Wetten dass, Tatorte, Sportübertragungen.
Das alles ließe sich privat, über Werbung oder mittels Pay-TV genauso gut finanzieren.

Daher hoffe ich, dass die neue Regelung zu Fall gebracht wird und die öffentlich-rechtliche Senderkette auf das gestutzt ist, wofür sie da ist: die Grundversorgung!

Es ist ja selten, dass ich dir zustimme;)

In diesem Falle ist es aber so! Aktueller Anlass sind die "Sommertour-Parties" des NDR.

Jetzt gehört also neben den von dir schon genannten dubiosen Beispielen auch noch die Volksbelustigung mit einer Sommer-Party zur Grundversorgung.
Eintritt frei und "Rudolf Rock & die Schocker " freuen sich sicher über ein sattes Honorar; bezahlt über den Rundfunkbeitrag!

Sommertour-Party in Fuhlsbüttel gestartet | NDR.de - NDR 90,3 - aktionen - sommertour
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014

Spitze!! 0,73€ x 12= 8,76€ gespart im Jahr... selten soviel Weltfremdheit gesehen wie bei diese Idioten.

Was wirklich Sinn machte, wäre per Gesetz die Differenz die jeder Haushalt sparte, an soziale Einrichtungen wie Caritas o.ä. zu überweisen (gesammelt ohne Bürokratie) oder noch einfacher: Rundfunkanstalten spenden 8,76€ x XX Millionen Haushalte direkt an Caritas!!

Oder noch besser: das ganze System neu überdenken....
 
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DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
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MUC
Spitze!! 0,73€ x 12= 8,76€ gespart im Jahr... selten soviel Weltfremdheit gesehen wie bei diese Idioten.

Was wirklich Sinn machte, wäre per Gesetz die Differenz die jeder Haushalt sparte, an soziale Einrichtungen wie Caritas o.ä. zu überweisen (gesammelt ohne Bürokratie) oder noch einfacher: Rundfunkanstalten spenden 8,76€ x XX Millionen Haushalte direkt an Caritas!!

Oder noch besser: das ganze System neu überdenken....

Frei nach M. Thatcher: "I want my money back" :mad:
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Wer glaubt die Caritas wäre kein Wirtschaftsunternehmen, der lebt in einer anderen Welt...

Genug off-topic: Ich zahle seit Oktober auch nur zwangsweise GEZ, da die Verwaltung das irgendwie zentral übernommen hat... Miete ist aber bisher nicht gestiegen. :D
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
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Für diesen Mann muss ich Gebühren zahlen?

Rolf-Dieter Krause, Leiter des ARD-Studios in Brüssel bei "Hart aber Fair" am 12.05. 2014:

"teutsche Brille" - und Luxemburg brauche im Verhältnis zur Bevölkerungszahl rd. 10 mal so viele Abgeordnete wie Deutschland, um seine Vielfalt abbilden zu können?

Video: Die Euro-Klatsche: EU-Gegner vor dem Triumph? | ARD Mediathek | Hart aber fair

bei: 00:13:13 - 00:19:13 - 00:19:56

Ich lebe in einer Großkommune mit etwa 150.000 Einwohnern; dh wir haben knapp 0,2 Abgeordneten; in L. wären es etwa 2.
Was hat das mit Demokratie zu tun?

Wer bildet die bei uns stark ausgeprägte Vielfalt ab?

Und H. Broder muss sich von einem "meiner Angestellten" (ich zahle ja z.T. mit meinen Zwangsgebühren sein Gehalt) vorwerfen lassen, er sehe alles durch seine "teutsche" Brille!
 

kingair9

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18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Seit Sommer 2018 fällt bei Zweitwohnsitzen kein Rundfunkbeitrag mehr an. Einen Antrag auf Befreiung und Erstattung der Beiträge seit dem Verfassungsgerichts-Urteil konnte man seit Herbst 18 stellen, muss aber bis zur Bearbeitung weiter zahlen und bekommt dann den Zuviel gezahlten Betrag erstattet.

7 oder 8 Monate nach dem Antrag heißt es immer noch „in Bearbeitung“.

Eigentlich sollte man denen das Lastschriftmandat kündigen und dann händisch nur noch den Beitrag für die Hauptwohnung überweisen - aber dann werden die (so bekloppt es klingt - mit Recht...) Inkasso für den Differenzbetrag einschalten.

Ist da jemand hier schon weiter oder hat eine andere Lösung..?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.827
1.084
Ich hatte immer manuell überwiesen.
Nach mehrfachen Schreiben blieb die Mahnung dann auch aus.
Nur leider bekomme ich das Geld der unnötig bezahlten Jahre nicht zurück. Zumindest laut der GEZ wäre das rechtens so...
 
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Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.803
243
Ich hatte immer manuell überwiesen.
Nach mehrfachen Schreiben blieb die Mahnung dann auch aus.
Nur leider bekomme ich das Geld der unnötig bezahlten Jahre nicht zurück. Zumindest laut der GEZ wäre das rechtens so...


..bei mir ein ähnliches Scenario. Nur das ich den Beiträgen für zuviel bezahlte Jahre nicht hinterherlaufen muss.
Wir haben seither immer alles manuell überwiesen.
Meine Anwältin streitet bereits auch seit Oktober mit dem Deppenverein herum.
Die Beiträge für die Hauptwohnung werden auch weiterhin manuell überwiesen.

Als Grund seitens der GEZ wird bisher angegeben das die Beiträge der Hauptwohnung nicht vom selben Einzahler (meiner Frau) vorgenommen werden.
(die gemietete Zweitwohnung läuft ausschliesslich auf mich)

Eine Androhung der Inkasso blieb seither aus.

Mal sehen wie das ausgeht.
 
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Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
5.109
4.853
BER
Meinen Zweitwohnsitz (seit Frühjahr 2018) hat die GEZ jetzt auch aufgespürt. Das ist eine Berufstätigen-WG und meine Mitbewohnerin zahlt eigentlich schon. Jetzt erst festgestellt, dass ich für eine Befreiung noch einen Antrag stellen muss. Wie würdet Ihr vorgehen? Antragsbrief mit kopierten Meldebestätigungen als Nachweise und der TN-Nummer der Mitbewohnerin schicken und freundlich darum bitte, in Ruhe gelassen zu werden? Andererseits gebe ich den Wohnsitz demnächst auf und könnte das auch einfach ignorieren...
 

kingair9

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18.03.2009
22.378
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Unter TABUM und in BNJ
Meinen Zweitwohnsitz (seit Frühjahr 2018) hat die GEZ jetzt auch aufgespürt. Das ist eine Berufstätigen-WG und meine Mitbewohnerin zahlt eigentlich schon. Jetzt erst festgestellt, dass ich für eine Befreiung noch einen Antrag stellen muss. Wie würdet Ihr vorgehen? Antragsbrief mit kopierten Meldebestätigungen als Nachweise und der TN-Nummer der Mitbewohnerin schicken und freundlich darum bitte, in Ruhe gelassen zu werden? Andererseits gebe ich den Wohnsitz demnächst auf und könnte das auch einfach ignorieren...

Du hast da zwei Möglichkeiten, die Du aber nicht verquicken solltest - das kapieren die nie und es gibt nur Stress.

ENTWEDER Du schreibst denen zurück "ist eine WG, angemeldeter Teilnehmer XYZ mit Nummer 123" und fertig. Gar nix von beruflich etc erwähnen.

ODER Du gehst in die bürokratischen Wirren und erklärst denen, daß dies ein beruflicher Zweitwohnsitz ist. Dann fordern die eine erweiterte Meldebestätigung mit Haupt- und Zweitwohnsitz vor Dir und Du mußt dazu einen Antrag auf Befreiung schicken.

Ich wüsste, welchen Weg ich ginge...

(Aussitzen ist immer eine doofe Idee)
 

kingair9

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18.03.2009
22.378
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Unter TABUM und in BNJ
..bei mir ein ähnliches Scenario. Nur das ich den Beiträgen für zuviel bezahlte Jahre nicht hinterherlaufen muss.
Wir haben seither immer alles manuell überwiesen.
Meine Anwältin streitet bereits auch seit Oktober mit dem Deppenverein herum.
Die Beiträge für die Hauptwohnung werden auch weiterhin manuell überwiesen.

Als Grund seitens der GEZ wird bisher angegeben das die Beiträge der Hauptwohnung nicht vom selben Einzahler (meiner Frau) vorgenommen werden.
(die gemietete Zweitwohnung läuft ausschliesslich auf mich)

Eine Androhung der Inkasso blieb seither aus.

Mal sehen wie das ausgeht.

Da wirst Du wohl nicht rauskommen, denn das hat man ganz absichtlich so in den Gesetzestext schreiben lassen - denn ansonsten könnten ja zB getrennt lebende Partner nur einmal bezahlen und behaupten, die andere Wohnung sei ein Nebenwohnsitz.

GEZ ähhh Beitragsservice meinte:
Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die Haupt*wohnung als auch die Neben*wohnungen auf den Antrag*steller angemeldet sind. Die Befreiung gilt nur für den Antrag*steller selbst.

Einfachster und imho einziger Weg: Beitrag am Hauptwohnsitz auf Dich umschreiben lassen, Geht per Formular ganz easy.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
22.052
16.384
7 oder 8 Monate nach dem Antrag heißt es immer noch „in Bearbeitung“.

Untaetigkeitsklage gemaess § 75 VwGO. Das bringt Dir zwar unmittelbar nichts, aber immerhin Befriedigung fuer Dich und Kosten und Aerger fuer die GEZ. Vielleicht hast Du ja einen Haus- und Hof-Rechtsanwalt, der Dir von den 400 Euro, die er damit ohne grossen Aufwand verdient, zwar kein Cashback gibt (das waere ja standeswidrig), aber Dich mal auf ein Bier einlaedt ;)
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Untaetigkeitsklage gemaess § 75 VwGO. Das bringt Dir zwar unmittelbar nichts, aber immerhin Befriedigung fuer Dich und Kosten und Aerger fuer die GEZ. Vielleicht hast Du ja einen Haus- und Hof-Rechtsanwalt, der Dir von den 400 Euro, die er damit ohne grossen Aufwand verdient, zwar kein Cashback gibt (das waere ja standeswidrig), aber Dich mal auf ein Bier einlaedt ;)

Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
22.052
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Ja, die richtige Beklagte ist die zustaendige Landesrundfunkanstalt.

Insofern hast Du natuerlich recht, dass die von mir angesprochenen Kosten und Aerger bei dieser und nicht beim Beitragsservice entstuenden. Es sei denn, auch die Klagesachbearbeitung waere an den Beitragsservice outgesourct, was ich aber nicht weiss.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
22.052
16.384
Hmm, gute Frage. Die, bei der Du den Befreiungsantrag gestellt hast. Bloed, der ging ja auch wieder nur an den Beitragsservice. Dann die, die den Bescheid ueber die Gebuehr fuer die Zweitwohnung erlassen hat. Uebrigens noch ein weiterer Weg zur Untaetigkeitsklage: Widerspruch gegen den Gebuehrenbescheid mit der Begruendung "ist nur ne Zweitwohnung". Bei Nichtbescheidung innerhalb der Frist U-Klage.
 

kingair9

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18.03.2009
22.378
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Unter TABUM und in BNJ
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Vorgestern kam Post - datiert 13.5.2019.
In dem Brief wird mir mitgeteilt, dass mein Antrag vom 10.8.2018 auf Befreiung am Zweitwohnsitz (also nur 9 Monate Bearbeitungszeit) nunmehr rückwirkend zum 1.7.2018 genehmigt sei.

Aber jetzt kommt‘s: Im Brief steht kein Wort bezüglich der Rückzahlung der Zuviel geleisteten Beiträge. Ich also heute morgen angerufen und nachgefragt.

Antwort: „Das ist richtig, das müssen Sie beantragen. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit aufgrund der vielen Anträge auf Befreiung eine recht lange Bearbeitungszeit haben“.

Die haben echt Lack gesoffen in Köln...

=;
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
22.006
13.579
FRA/QKL
Antwort: „Das ist richtig, das müssen Sie beantragen. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit aufgrund der vielen Anträge auf Befreiung eine recht lange Bearbeitungszeit haben“.
Wenn dein Antrag auf Rückzahlung dann in ca. 11-17 Monaten positiv beschieden wird darfst du danach beantragen dass die Rückzahlung auf dein Konto überwiesen werden soll. Auf Grund der vielen Anträge ist die Bearbeitungszeit dann nochmal angewachsen und nicht mehr innerhalb der Verjährungsfrist darstellbar. Also solltest du evtl. danach erst mal beantragen, dass dein Antrag auf Rückzahlung nicht verjährt. :LOL: