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Ich bin heute über ein Urteil des AG Düsseldorf zu den Grenzen der Betreuungsleistungen unter EU261 gestolpert und musste verwundert feststellen, dass es hier im Forum noch nicht diskutiert wurde (oder ich bin zu doof die Suche zu bedienen). Dabei dürfte das hier hochrelevant sein.
Streitgegenstand waren Kosten für Hotelübernachtung und einen Restaurantbesuch i.H.v. insgesamt umgerechnet 243,09 €, darunter verschiedene Speisen für insgesamt umgerechnet 157,33 €, Bier und Wein für insgesamt umgerechnet 40,79 € sowie Champagnercocktails und Dessertwein für insgesamt umgerechnet 44,97 €
Ursache für die Annullierung war Wetter am Ausgangsflughafen, so dass der Umlauf nicht durchgeführt werden konnte.
Die Kläger haben nicht nur die 250 EUR Ausgleichszahlung zugesprochen bekommen, sondern auch alle anderen angefallenen Kosten, inklusive Champagner und Dessertwein.
Zitat:
Damit dürften die Zeiten der 15 EUR Verpflegungsgutscheine wohl gezählt sein?
Streitgegenstand waren Kosten für Hotelübernachtung und einen Restaurantbesuch i.H.v. insgesamt umgerechnet 243,09 €, darunter verschiedene Speisen für insgesamt umgerechnet 157,33 €, Bier und Wein für insgesamt umgerechnet 40,79 € sowie Champagnercocktails und Dessertwein für insgesamt umgerechnet 44,97 €
Ursache für die Annullierung war Wetter am Ausgangsflughafen, so dass der Umlauf nicht durchgeführt werden konnte.
Die Kläger haben nicht nur die 250 EUR Ausgleichszahlung zugesprochen bekommen, sondern auch alle anderen angefallenen Kosten, inklusive Champagner und Dessertwein.
Zitat:
Amtsgericht Düsseldorf, 27 C 257/18Ferner sind auch die Kosten für die Champagnercocktails und den Dessertwein (44,97 €) erstattungsfähig. Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.
Damit dürften die Zeiten der 15 EUR Verpflegungsgutscheine wohl gezählt sein?