Nein, nein, das meinte ich ja hiermit:
Privat erflogener Status -> steuerlich irrelevant
Loungezugang wegen Klasse -> steuerlich relevant (allerdings im Ergebnis wohl egal, weil es ohnehin Verpflegung im Flugzeug gibt vgl. ichundous Anmerkung # 402)
Dienstlich erflogener, also vom Arbeitgeber bezahlter Status -> steuerlich relevant
Und da kommen wir jetzt in die Frage der Pauschalversteuerung, wo ich wie gesagt finde, dass das durchaus ueberlegenswert ist, da die Loungeverpflegung unter die Sachpraemie iSd § 3 Nr. 39 EStG fallen koennte. Allerdings steige ich als Nicht-Steuerrechtler dann auch so langsam mangels Masse aus der Diskussion aus