Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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5.520
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Ist es dann auch Arbeitszeit, wenn IT-Berater im Firmenbus zum Kunden gefahren werden? ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Nett finde ich übrigens die Fettschreibung des „Wucherpreis“. Das ist denn kein Wucherpreis in Deinen Augen für ein Restaurantfrühstück?

ja, natürlich sind es Stichproben, aber es gibt Ausführungshinweise, bei allen Aktionen von Beamten - geht los beim Zoll, Finanzamt und Nichtraucherschutz...

Wucher
Praktik, (beim Verleihen von Geld), beim Verkauf von Waren o. Ä. einen unverhältnismäßig hohen Gewinn zu erzielen
Kannst du jetzt selber nachrechnen: selbst mit edel erlesenen Kaffespezialitäten, frisch gespressten Fruchtsäften und "made-to-order" Omelette und Pfannkuchen ist und bleibt das "Frühstücksbuffet" ein Self-Service Angebot, wobei ich für 35€ in aller Regel eher mit Bedienungsgeld (excl Tip!) zum Abendessen gehe.

Nicht Wucher sind Raten 5-max 12€:cool:

Interessanterweise scheint die Beamten nicht zu interessieren, dass in vielen Fällen das Frühstück aus den "incl. Frühstück Raten" mit 5,9€ für die 19% gerechnet wird, wenn es aber extra verkauft wird sind es 35€ .... offensichtlich rechnet das Hotel hier aus steuerlichen Gründen bei den incl-Raten so schön, dass weniger Steuer bezahlt werden muss. Dabei ist es das gleiche Frühstück!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Und? Wenn der Einladende nicht der AG ist, und nicht von diesem beauftragt wurde, ist alles ok. Im Übrigen wird der AG kaum Einsicht in Steuerunterlagen seiner Kunden haben.

Ich kann es nur nochmal wiederholen. Nein, ist es nicht. Und nochmal, ich streite mich mit dem FA nicht um so einen Furz. Wird abgezogen, fertig. Ehrlich, solange das FA nicht in wirklich wichtigen und teilweise interpretierbaren Dingen wie Transferpreise rumwühlt sollen sie doch den Abzug haben. So what...

Und wenn ein AN damit ein Problem hätte - hat keiner ! - dann könnte ich ja auch ein Problem bekommen C Flüge zu bezahlen. ;)
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Ist es dann auch Arbeitszeit, wenn IT-Berater im Firmenbus zum Kunden gefahren werden? ;)

Die Frage ist, welche Arbeitszeit... Wir unterscheiden in unseren Reiserichtlinien nach der Arbeitszeit nach ArbZG, den Arbeitszeiten gemäß Regeln der BGen und den von der Firma bezahlten Arbeitszeiten, die alle unterschiedlich sein können.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Ich kann es nur nochmal wiederholen. Nein, ist es nicht. Und nochmal, ich streite mich mit dem FA nicht um so einen Furz. Wird abgezogen, fertig. Ehrlich, solange das FA nicht in wirklich wichtigen und teilweise interpretierbaren Dingen wie Transferpreise rumwühlt sollen sie doch den Abzug haben. So what...

Und wenn ein AN damit ein Problem hätte - hat keiner ! - dann könnte ich ja auch ein Problem bekommen C Flüge zu bezahlen. ;)
woher weisst du zu welchen Abendessen (in aller Regel private Zeit) deine Mitarbeiter gegangen sind. Wird nicht angegeben, weil nicht geforder (s. diverse Steuerberatungsfirmen online oder ggf. offline) und basta!

Bitte erkläre uns wie dein Finanzamt in FRA überprüfen will ob deine Mitarbeiter von der Firma X in München auf deren Bewirtungsbeleg stehen soll? Dazu müsste der Finanz-Heini ja wissen, dass dein Mitarbeiter von Firma X eingeladen wurde? Woher weiss der Finanz-Heini denn, dass ein Mitarbeiter an dem Abend mit Firma X beim Essen war? Er müsste praktisch alles besuchte Firmen, die dein Mitarbeiter bei dem Termin besucht hat (muss angegeben werden!), anschreiben und um Bewirtungsbelege zu dem Datum bitten umd dann zu überprüfen, ob dein Mitarbeiter dort genannt ist. Das ist praktisch nicht umsetzbar!!!

Kann sein, dass es im engsten Sinne des Gesetzes so wäre, aber es gibt nachweislich zig Anweisungen von professionellen Geschäftsreise-Steuerberatern, die ausdrücklich sagen: wenn nicht der eigene AG eingeladen hat, ist es NICHT abzuziehen? Wieso sollte das in Frankfurt oder SleepOverGreenland denn anders sein?

P.S. man denke: es geht dem FA nicht um die 12-24€ sondern rein um die steuerfreiheit (das sind cent-Beträge!!)
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

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16.03.2009
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Die Frage ist, welche Arbeitszeit... Wir unterscheiden in unseren Reiserichtlinien nach der Arbeitszeit nach ArbZG, den Arbeitszeiten gemäß Regeln der BGen und den von der Firma bezahlten Arbeitszeiten, die alle unterschiedlich sein können.

Oh jeh: Arbeitszeit nach ArbZG sind Zeiten in denen ich z.B. selber ein Auto fahre. Fahre ich Zug oder Flugzeug ist das KEINE Arbeitszeit. Auch keine Arbeitszeit, wenn z.B. ein Kollege mit im Auto war, der dann eine Strecke gefahren ist (für beide keine AZ!)
 

meilenfreund

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10.03.2009
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woher weisst du zu welchen Abendessen (in aller Regel private Zeit) deine Mitarbeiter gegangen sind. Wird nicht angegeben, weil nicht geforder (s. diverse Steuerberatungsfirmen online oder ggf. offline) und basta!

Bitte erkläre uns wie dein Finanzamt in FRA überprüfen will ob deine Mitarbeiter von der Firma X in München auf deren Bewirtungsbeleg stehen soll? Dazu müsste der Finanz-Heini ja wissen, dass dein Mitarbeiter von Firma X eingeladen wurde? Woher weiss der Finanz-Heini denn, dass ein Mitarbeiter an dem Abend mit Firma X beim Essen war?

Durch eine Kontrollmitteilung, wenn Fa. X geprüft wurde? Und das macht nicht der "Finanz-Heini", sondern der Betriebsprüfer.

Oh jeh: Arbeitszeit nach ArbZG sind Zeiten in denen ich z.B. selber ein Auto fahre. Fahre ich Zug oder Flugzeug ist das KEINE Arbeitszeit. Auch keine Arbeitszeit, wenn z.B. ein Kollege mit im Auto war, der dann eine Strecke gefahren ist (für beide keine AZ!)

Das wurde hier doch schon etliche Male durchgenommen, dass es verschiedene Auffassungen und Regelungen gibt, ob und wann Reisezeit Arbeitszeit ist oder eben nicht.
 
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23.04.2019
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Wenn dieser die Rechtslage kennt, warum sollte er?

1. Weil er die Rechtslage nicht kennt.
2. Weil er kann.

Wenn der Betriebsprüfer die Rechtslage genau kennen würde, dann würden ja alle Nachforderungen des FAs zu 100% richtig sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das selten mehr als 50% der Nachforderungen berechtigt sind - im Extremfall wurden bei einer Prüfung mal aus 86000€ dann nach Widerspruch und einschalten eines RAs 4000€.

Auch da war die Rechtslage eindeutig.
 
J

jsm1955

Guest
1. Weil er die Rechtslage nicht kennt.
2. Weil er kann.

Wenn der Betriebsprüfer die Rechtslage genau kennen würde, dann würden ja alle Nachforderungen des FAs zu 100% richtig sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das selten mehr als 50% der Nachforderungen berechtigt sind - im Extremfall wurden bei einer Prüfung mal aus 86000€ dann nach Widerspruch und einschalten eines RAs 4000€.

Auch da war die Rechtslage eindeutig.
Aber das ist doch allgemeines Lebensrisiko. Ähnliches passiert auch in anderen, reisebezogenen Gebieten, bspw. im Straßenverkehr. Soll das jetzt dazu führen, dass im vorauseilenden Gehorsam Unrecht zu Recht wird, nur um Ärger zu vermeiden? Könnte ja sein, dass der Polizist sich nicht auskannte?
 
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XT600

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16.03.2009
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Durch eine Kontrollmitteilung, wenn Fa. X geprüft wurde? Und das macht nicht der "Finanz-Heini", sondern der Betriebsprüfer.
der fragt einfach bei der Firma an, die besucht wurde und die sollen ihre Bewirtungsbelege überprüfen ob MA Müller auf einem steht der an dem Tag als er diese Firma besucht hat. Das glaubst du doch echt gar nicht? Bei der Einkommensteuererkläung musst du nicht mal mehr Belege liefern und hier würden die so einen Aufwand machen? no way!


Das wurde hier doch schon etliche Male durchgenommen, dass es verschiedene Auffassungen und Regelungen gibt, ob und wann Reisezeit Arbeitszeit ist oder eben nicht.
es gibt keine unterschiedlichen Regelungen, sondern genau eine: wer alleine unterwegs ist und selber Auto fährt arbeitet, wer nicht selber fährt arbeitet nicht - wenn man alleine mit dem Mietwagen unterwegs ist würde ggf. schwierig zu beweisen, dass ein anderer gefahren sein sollte....
 

XT600

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16.03.2009
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Wegen einem abgezogen Verpflegungsmehraufwand gibt es sicherlich (!!) keine Kontrollmeldung ;)

wegen einem "NICHT" abgezogenen meint der Bremer. Ich finde den Aufwand zu groß um zu beweisen, dass ein Mitarbeiter 12€ zuviel steuerfrei bekommen hat. Es geht ja nicht um die 12€ sondern um die steuerfreiheit. Also letztlich darum, dass die Firma, wenn nachweislich KEINEN Mehraufwand gehabt, weil eingeladen, steuern nicht abgeführt hätte.

Irgendwann lassen die Finanzämter auch die Kirche im Dorf,und genau deshalb gibt's die hier überall zu findende Anweisung "wenn es ein anderer als der eigene AG bezahlt muss nicht gekürzt werden"