Nett finde ich übrigens die Fettschreibung des „Wucherpreis“. Das ist denn kein Wucherpreis in Deinen Augen für ein Restaurantfrühstück?
Kannst du jetzt selber nachrechnen: selbst mit edel erlesenen Kaffespezialitäten, frisch gespressten Fruchtsäften und "made-to-order" Omelette und Pfannkuchen ist und bleibt das "Frühstücksbuffet" ein Self-Service Angebot, wobei ich für 35€ in aller Regel eher mit Bedienungsgeld (excl Tip!) zum Abendessen gehe.Praktik, (beim Verleihen von Geld), beim Verkauf von Waren o. Ä. einen unverhältnismäßig hohen Gewinn zu erzielen
Und? Wenn der Einladende nicht der AG ist, und nicht von diesem beauftragt wurde, ist alles ok. Im Übrigen wird der AG kaum Einsicht in Steuerunterlagen seiner Kunden haben.
Ist es dann auch Arbeitszeit, wenn IT-Berater im Firmenbus zum Kunden gefahren werden?
Ist es dann auch Arbeitszeit, wenn IT-Berater im Firmenbus zum Kunden gefahren werden?
woher weisst du zu welchen Abendessen (in aller Regel private Zeit) deine Mitarbeiter gegangen sind. Wird nicht angegeben, weil nicht geforder (s. diverse Steuerberatungsfirmen online oder ggf. offline) und basta!Ich kann es nur nochmal wiederholen. Nein, ist es nicht. Und nochmal, ich streite mich mit dem FA nicht um so einen Furz. Wird abgezogen, fertig. Ehrlich, solange das FA nicht in wirklich wichtigen und teilweise interpretierbaren Dingen wie Transferpreise rumwühlt sollen sie doch den Abzug haben. So what...
Und wenn ein AN damit ein Problem hätte - hat keiner ! - dann könnte ich ja auch ein Problem bekommen C Flüge zu bezahlen.
Die Frage ist, welche Arbeitszeit... Wir unterscheiden in unseren Reiserichtlinien nach der Arbeitszeit nach ArbZG, den Arbeitszeiten gemäß Regeln der BGen und den von der Firma bezahlten Arbeitszeiten, die alle unterschiedlich sein können.
woher weisst du zu welchen Abendessen (in aller Regel private Zeit) deine Mitarbeiter gegangen sind. Wird nicht angegeben, weil nicht geforder (s. diverse Steuerberatungsfirmen online oder ggf. offline) und basta!
Bitte erkläre uns wie dein Finanzamt in FRA überprüfen will ob deine Mitarbeiter von der Firma X in München auf deren Bewirtungsbeleg stehen soll? Dazu müsste der Finanz-Heini ja wissen, dass dein Mitarbeiter von Firma X eingeladen wurde? Woher weiss der Finanz-Heini denn, dass ein Mitarbeiter an dem Abend mit Firma X beim Essen war?
Oh jeh: Arbeitszeit nach ArbZG sind Zeiten in denen ich z.B. selber ein Auto fahre. Fahre ich Zug oder Flugzeug ist das KEINE Arbeitszeit. Auch keine Arbeitszeit, wenn z.B. ein Kollege mit im Auto war, der dann eine Strecke gefahren ist (für beide keine AZ!)
Wenn dieser die Rechtslage kennt, warum sollte er?Und das macht nicht der "Finanz-Heini", sondern der Betriebsprüfer.
Wenn dieser die Rechtslage kennt, warum sollte er?
Aber das ist doch allgemeines Lebensrisiko. Ähnliches passiert auch in anderen, reisebezogenen Gebieten, bspw. im Straßenverkehr. Soll das jetzt dazu führen, dass im vorauseilenden Gehorsam Unrecht zu Recht wird, nur um Ärger zu vermeiden? Könnte ja sein, dass der Polizist sich nicht auskannte?1. Weil er die Rechtslage nicht kennt.
2. Weil er kann.
Wenn der Betriebsprüfer die Rechtslage genau kennen würde, dann würden ja alle Nachforderungen des FAs zu 100% richtig sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das selten mehr als 50% der Nachforderungen berechtigt sind - im Extremfall wurden bei einer Prüfung mal aus 86000€ dann nach Widerspruch und einschalten eines RAs 4000€.
Auch da war die Rechtslage eindeutig.
Durch eine Kontrollmitteilung, wenn Fa. X geprüft wurde? Und das macht nicht der "Finanz-Heini", sondern der Betriebsprüfer.
der fragt einfach bei der Firma an, die besucht wurde und die sollen ihre Bewirtungsbelege überprüfen ob MA Müller auf einem steht der an dem Tag als er diese Firma besucht hat. Das glaubst du doch echt gar nicht? Bei der Einkommensteuererkläung musst du nicht mal mehr Belege liefern und hier würden die so einen Aufwand machen? no way!Durch eine Kontrollmitteilung, wenn Fa. X geprüft wurde? Und das macht nicht der "Finanz-Heini", sondern der Betriebsprüfer.
es gibt keine unterschiedlichen Regelungen, sondern genau eine: wer alleine unterwegs ist und selber Auto fährt arbeitet, wer nicht selber fährt arbeitet nicht - wenn man alleine mit dem Mietwagen unterwegs ist würde ggf. schwierig zu beweisen, dass ein anderer gefahren sein sollte....Das wurde hier doch schon etliche Male durchgenommen, dass es verschiedene Auffassungen und Regelungen gibt, ob und wann Reisezeit Arbeitszeit ist oder eben nicht.
Wegen einem abgezogen Verpflegungsmehraufwand gibt es sicherlich (!!) keine Kontrollmeldung