Flugannulierung LH2004 MUC - DUS am 29.08.2019

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*G_Tobias

Erfahrenes Mitglied
26.06.2019
373
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Hallo Community,

vorweg: Falls es ein eigenen Bereich für Verspätungen/Annulierungen gibt, bitte den Thread dahin verschieben, ich habe durch eine kurze Forumssuche zumindest nichts gefunden.

Ich sitze gerade in der LH Lounge am MUC Flughafen als 25 mins vor Start die Meldung über die App hereinflatterte, das der Flug LH2204 annuliert wurde. Bin natürlich direkt zum Counter und wurde auf LH2008 um 10:30 umgebucht.

Jetzt habe ich mich schlau gemacht, da meine Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach geplanter Ankunft passiert, habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung (es sei denn, der LH2008 verspätet sich, warum auch immer, ebenfalls "lang genug").

Nun zwei Fragen:

1. Macht LH da etwas auf Kulanz? Musste jetzt den Kundentermin umarrangieren und auch ansonsten ist es natürlich unangenehm die Pläne über den Haufen werfen zu müssen
2. Würde es sich zukünftig lohnen, wenn so etwas nochmals passiert, zu sagen, dass man gerne einen Flug hätte der mehr als 2 Std später ankommt um die Entschädigung mitzunehmen oder kann LH in dem Fall argumentieren, dass mir ein früherer Flug angeboten wurde? Ich würde das natürlich nicht genau so kommunizieren, aber halt den Flug so wählen, dass ich mehr als 2 Stunden später ankomme um die 250€ zu bekommen.

Den Grund für die Annulierung kenne ich (noch) nicht. Zum Zeitpunkt der Umbuchung wusste der Counter auch nichts. Wobei das bei Annulierungen ja egal ist, wichtig wäre es nur bei Verspätung.

Gruß.
Tobias
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Jetzt habe ich mich schlau gemacht, da meine Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach geplanter Ankunft passiert, habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung (es sei denn, der LH2008 verspätet sich, warum auch immer, ebenfalls "lang genug").

Absolut richtig. Anders als Oliver2002 meint, besteht der Anspruch nicht. Der Grund dessen liegt in Art. 5 Abs. 1 lit. c iii) der Verordnung.

Danach schuldet das Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichsleistung nach Art. 7 VO, wenn den betroffenen Fluggästen der Annullierung die Information über diese - wie hier - weniger als 7 Tage vor Abflugzeit mitgeteilt wird und ihnen - wie hier mit LH2008 - ein Angebot zur anderweitigen Beförderung unterbreitet wird, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und das Endziel höchstens zwei Std. nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Zu Deinen Fragen:

1. Zur Kulanz kann ich nichts sagen, aber erwarten würde ich wohl nichts. Der Fall ist rechtlich eindeutig und im Übrigen - vergleichsweise - wenig aufsehenerregend.

2. Nun, wie dargestellt, muss LH Dir nur ein Angebot "unterbreiten", das den Anforderungen von - siehe oben - Art. 5 Abs. 1 lit. c iii) VO entspricht. Wenn Du das nicht wahrnimmst, sondern Dich auf einen anderen und späteren Flug umbuchen lässt, dann ändert das nicht daran, dass der Haftungsausschluss zugunsten der Airline gegeben ist.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Unglaublich, extra einen Flug nehmen, bei dem die Verspätung dann zu einer Kompensation führt. Kann solche Sachen nicht verstehen. LH hat super gehandelt und dich problemlos auf den nächstmöglichen Flug umgebucht. Alles gut gemacht und du willst dir noch eine Entschädigung ‚erbscheissen‘.
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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2.397
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Ruhrgebiet
Lufthansa dokumentiert auf welchen Flug sie Dich umgebucht haben. Alle anderen Änderungen sind auf Wunsch des Kunden.

Bei mir wurden in den letzten 8 Wochen mehrere Flüge DUS-MUC-DUS gecancelt - wurde immer 30 Minuten vor oder nach der geplanten Flugzeit umgebucht.

Als Trost gab es irgendwann einen Anruf, dass es der LH leid tut, mehr aber auch nicht.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
3.094
9.428
DUS
Absolut richtig. Anders als Oliver2002 meint, besteht der Anspruch nicht. Der Grund dessen liegt in Art. 5 Abs. 1 lit. c iii) der Verordnung.

Danach schuldet das Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichsleistung nach Art. 7 VO, wenn den betroffenen Fluggästen der Annullierung die Information über diese - wie hier - weniger als 7 Tage vor Abflugzeit mitgeteilt wird und ihnen - wie hier mit LH2008 - ein Angebot zur anderweitigen Beförderung unterbreitet wird, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und das Endziel höchstens zwei Std. nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.


Und was ist dann mit Art. 7 Absatz 2?

"
2. When passengers are offered re-routing to their final destination on an alternative flight pursuant to Article 8, the arrival time of which does not exceed the scheduled arrival time of the flight originally booked(a) by two hours, in respect of all flights of 1500 kilometres or less; or[…]the operating air carrier may reduce the compensation provided for in paragraph 1 by 50 %."

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/261/oj


Also wofür sonst gibt es denn sonst diesen Abschnitt bezüglich der 50% Kompensation?
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.404
633
VIE
Steht doch eh in Artikel 5.

(c) have the right to compensation by the operating air carrier in accordance with Article 7, unless:

Und dann kommt das bereits von Berlin_Lawyer geschriebene.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
H2. Würde es sich zukünftig lohnen, wenn so etwas nochmals passiert, zu sagen, dass man gerne einen Flug hätte der mehr als 2 Std später ankommt um die Entschädigung mitzunehmen oder kann LH in dem Fall argumentieren, dass mir ein früherer Flug angeboten wurde? Ich würde das natürlich nicht genau so kommunizieren, aber halt den Flug so wählen, dass ich mehr als 2 Stunden später ankomme um die 250€ zu bekommen.

Macht es LH eigentlich extra und annulliert Flüge, damit gewisse Leute dann ausreichend Zeit bekommen, sich soche - schwachsinnigen - Ideen/Fragen auszudenken?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Also wofür sonst gibt es denn sonst diesen Abschnitt bezüglich der 50% Kompensation?

Zur Anwendung von Art. 7 Abs. 2 VO (das "wie" des Ausgleichs) kommt man nicht, wenn schon Art. 5 Abs. 1 VO (das "ob" des Ausgleichs) nicht erfüllt ist. Außerhalb der hier gegenständlichen Fragestellung ergeben sich natürlich Konstellationen, in denen das Kürzungsrecht Anwendung finden kann, bspw. im Falle der Nichtbeförderung (Art. 4 VO).
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Und was ist dann mit Art. 7 Absatz 2?

"
2. When passengers are offered re-routing to their final destination on an alternative flight pursuant to Article 8, the arrival time of which does not exceed the scheduled arrival time of the flight originally booked(a) by two hours, in respect of all flights of 1500 kilometres or less; or[…]the operating air carrier may reduce the compensation provided for in paragraph 1 by 50 %."

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/261/oj


Also wofür sonst gibt es denn sonst diesen Abschnitt bezüglich der 50% Kompensation?

Wieviel ist denn 50 Prozent von nix!?
 
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Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Danach schuldet das Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichsleistung nach Art. 7 VO, wenn den betroffenen Fluggästen der Annullierung die Information über diese - wie hier - weniger als 7 Tage vor Abflugzeit mitgeteilt wird und ihnen - wie hier mit LH2008 - ein Angebot zur anderweitigen Beförderung unterbreitet wird, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und das Endziel höchstens zwei Std. nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Fragwürdig ist hier für mich v.a. die 1h früher. Kann die Airline mir hier wirklich um meinetwegen 15.00 Uhr mitteilen, dass mein Flug um 17.30 annulliert ist, mir als Alternative 16.30 anbieten und wenn ich den nicht erwische „Pech gehabt“?

Oder gibt es hier irgendwelche Grenzen, wie lange vor (neuem) Abflug die Airline mich informieren muss? Es wohnt ja schließlich nicht jeder neben dem Flughafen oder ist bereits 3h vor Abflug in der Lounge….

Und damit meine ich jetzt nicht sosehr die Entschädigung, sondern das Recht auf Ersatzbeförderung und Versorgungsleistungen (etwa, wenn die Airline selber keinen späteren Flug hat / dieser ausgebucht / es spätere Alternativen nur mit anderen Airlines gäbe / es gar keine spätere Alternative am gleichen Tag gibt und Hotelkosten anfallen o.ä.).
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Fragwürdig ist hier für mich v.a. die 1h früher. Kann die Airline mir hier wirklich um meinetwegen 15.00 Uhr mitteilen, dass mein Flug um 17.30 annulliert ist, mir als Alternative 16.30 anbieten und wenn ich den nicht erwische „Pech gehabt“?

Oder gibt es hier irgendwelche Grenzen, wie lange vor (neuem) Abflug die Airline mich informieren muss? Es wohnt ja schließlich nicht jeder neben dem Flughafen oder ist bereits 3h vor Abflug in der Lounge….

Und damit meine ich jetzt nicht sosehr die Entschädigung, sondern das Recht auf Ersatzbeförderung und Versorgungsleistungen (etwa, wenn die Airline selber keinen späteren Flug hat / dieser ausgebucht / es spätere Alternativen nur mit anderen Airlines gäbe / es gar keine spätere Alternative am gleichen Tag gibt und Hotelkosten anfallen o.ä.).

Hier werden mE zwei Dinge miteinander vermengt:

Die Maximal-eine-Stunde-vor-planmäßigem-Abflug-und-nicht-mehr-als-zwei-Stunden-nach-planmäßiger-Ankunft-Regel gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c iii) VO bezieht sich NUR auf die Pflicht des Luftfahrtunternehmens, im Falle einer Annullierung die Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO zahlen zu müssen.

Insoweit es um die Alternativbeförderung (also den Ersatzflug) geht, hat der von der Annullierung betroffene Fluggast nach Art. 8 Abs. 1 VO ein Wahlrecht und kann (neben der Erstattung des Flugpreises) wählen zwischen der anderweitigen Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. Wenn die Airline also als Alternative 16:30 Uhr anbietet (und man [nicht unumstritten] voraussetzt, dass auch ein früherer Flug die Voraussetzung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" nach gem. Art. 8 Abs. 1 lit c VO erfüllen kann), dann muss der Pax dieses Angebot nicht annehmen.

Was hieße das in Deinem Beispiel? Im (für den Kunden) schlimmsten Fall würde doch die Airline von ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung frei, aber der Pax hat immer noch seinen Anspruch auf die Alternativbeförderung. Anders natürlich, wenn er den 16:30 Flieger "annimmt" und ihn dann verpasst. Ebenso wenig wie auf den Anspruch auf Alternativbeförderung hat das Ganze auch auf die Betreuungsleistungen nach Art. 9 VO Einfluss; die Formulierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c iii) VO bezieht sich ("es sei denn...") schließlich und ausschließlich auf die Ausgleichszahlung gem. Art. 7 VO. Also auch hier: ggf. keine Ausgleichszahlung, aber Mahlzeit/Hotel/Telefon bleiben.

Und dann noch ein Gedanke zu der Frage, wann die Airline über die Annullierung informieren muss: Bei verständiger Würdigung von Art. 5 VO kann die Entlastung zugunsten der Airline ja nicht schon eintreten, wenn sie dem Fluggast eine anderweitige Beförderung, mit der er bei planmäßiger Durchführung sein Endziel mit einem Delay von max. zwei Stunden erreichen würde, NUR anbietet. Der Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 lit. c VO ist mE insoweit klar und deutlich, dass der Pax auch die TATSÄCHLICHE Möglichkeit haben muss, diese Alternativbeförderung in Anspruch zu nehmen.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Fragwürdig ist hier für mich v.a. die 1h früher. Kann die Airline mir hier wirklich um meinetwegen 15.00 Uhr mitteilen, dass mein Flug um 17.30 annulliert ist, mir als Alternative 16.30 anbieten und wenn ich den nicht erwische „Pech gehabt“?

Oder gibt es hier irgendwelche Grenzen, wie lange vor (neuem) Abflug die Airline mich informieren muss? Es wohnt ja schließlich nicht jeder neben dem Flughafen oder ist bereits 3h vor Abflug in der Lounge….

Und damit meine ich jetzt nicht sosehr die Entschädigung, sondern das Recht auf Ersatzbeförderung und Versorgungsleistungen (etwa, wenn die Airline selber keinen späteren Flug hat / dieser ausgebucht / es spätere Alternativen nur mit anderen Airlines gäbe / es gar keine spätere Alternative am gleichen Tag gibt und Hotelkosten anfallen o.ä.).


Och, das hat EW mal mit mir probiert. Abendflug gestrichen und auf Mittagsflug umgebucht. Hotline meinte "Take it or leave it". Habe dann ein neues Ticket mit AF gebucht und das dann erfolgreich von EW bekommen.
 
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stegi

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15.12.2016
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Mich interessiert viel mehr, was du tust, wenn du mal HON wirst - oder, oh Schreck: FTL... kann man hier seinen Namen einfach so ändern?
 

*G_Tobias

Erfahrenes Mitglied
26.06.2019
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Unglaublich, extra einen Flug nehmen, bei dem die Verspätung dann zu einer Kompensation führt. Kann solche Sachen nicht verstehen. LH hat super gehandelt und dich problemlos auf den nächstmöglichen Flug umgebucht. Alles gut gemacht und du willst dir noch eine Entschädigung ‚erbscheissen‘.


[FONT=Tahoma, Calibri, Verdana, Geneva, sans-serif]Aufgrund der verspäteten Ankunft musste ich einen Termin auf morgen schieben. Das heißt konkret, dass ich erst später als geplant nach Hause fliegen kann und somit später ins Wochenende starte. Somit wird mir Lebenszeit aufgrund eines Problemes/Fehlers eines Dritten gestohlen und da ist es mein gutes Recht mich darüber zu echauffieren und mir zu überlegen wie ich das kompensiert bekommen könnte. Kann ja sein, dass dir deine Freizeit nichts bedeutet, mir bedeutet sie etwas.....Ja Lufthansa hat korrekt gehandelt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, nichts destrotrotz ist mir ein zeitlicher Schaden entstanden.....


Ich verstehe allgemein den Hate den ich hier von zwei Usern abbekomme nicht. Hier werden ständig Wege gesucht und gefunden, wie man möglichst gut das System mit Meilen und Boni nutzt, ausnutzt und optimiert. Und nichts anderes mache ich hier.

Gruß,
Tobias
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Aufgrund der verspäteten Ankunft musste ich einen Termin auf morgen schieben. Das heißt konkret, dass ich erst später als geplant nach Hause fliegen kann und somit später ins Wochenende starte. Somit wird mir Lebenszeit aufgrund eines Problemes/Fehlers eines Dritten gestohlen und da ist es mein gutes Recht mich darüber zu echauffieren und mir zu überlegen wie ich das kompensiert bekommen könnte.

Fuer 80 Minuten Verspaetung machst Du eine ganz schoene Welle.


Kann ja sein, dass dir deine Freizeit nichts bedeutet, mir bedeutet sie etwas.....

Warum planst Du dann so knapp? Du forderst es doch heraus.
 

thefrankster01

Gesperrt
28.02.2019
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MTY/DFW/DRS
[FONT=Tahoma, Calibri, Verdana, Geneva, sans-serif]Aufgrund der verspäteten Ankunft musste ich einen Termin auf morgen schieben. Das heißt konkret, dass ich erst später als geplant nach Hause fliegen kann und somit später ins Wochenende starte. Somit wird mir Lebenszeit aufgrund eines Problemes/Fehlers eines Dritten gestohlen und da ist es mein gutes Recht mich darüber zu echauffieren und mir zu überlegen wie ich das kompensiert bekommen könnte. Kann ja sein, dass dir deine Freizeit nichts bedeutet, mir bedeutet sie etwas.....Ja Lufthansa hat korrekt gehandelt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, nichts destrotrotz ist mir ein zeitlicher Schaden entstanden.....


Ich verstehe allgemein den Hate den ich hier von zwei Usern abbekomme nicht. Hier werden ständig Wege gesucht und gefunden, wie man möglichst gut das System mit Meilen und Boni nutzt, ausnutzt und optimiert. Und nichts anderes mache ich hier.

Gruß,
Tobias
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Tobias,
Ein Versuch wäre es Wert Customer Relations anzuschreiben mit der Darlegung der Situation. Evtl. lassen sich ein paar Meilen dadurch als Kompensation generieren. Oder du lässt mal fünfe gerade und siehst es einfach sportlich. Es macht auch das Leben einfacher wenn man ab und an ein Äuglein zudrückt. Und meiner Meinung nach hat LH auch alles richtig gemacht. Mir ging es auch mal so dass ich den angebotenen Ersatzflug ablehnte weil er einfach zu Zeitig war am nächsten Morgen. Da hätte ich weder ausschlafen noch das Frühstück nehmen können. Die Dame am Schalter hat das verstanden und mich dann auf Mittag gebucht. An eine Kompensation war meinerseit gar nicht zu denken. Im Gegenteil, ich bekam sogar noch Punkte vom Hotel. Ist alles eine Ansichtssache aber ich war glücklich.

In diesem Sinne, nimms locker.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Hier werden ständig Wege gesucht und gefunden, wie man möglichst gut das System mit Meilen und Boni nutzt, ausnutzt und optimiert. Und nichts anderes mache ich hier.

Vielleicht erkennen einige hier den Unterschied zwischen optimieren einerseits und Raffgier andererseits. Und wer noch vor Abflug wegen einer handelsüblichen Marginalverspätung auf einer innerdeutschen Strecke aus einer Lounge heraus Threads eröffnet, in dem er Fragen stellt, die er sich schon selbst beantwortet hat und dann noch nach Tipps fragt, wie man sich doch noch irgendwie 250 oder 125 oder wieviel-auch-immer Euro erschummeln kann, ohne zuvor jemals durch Forenaktivität aufgefallen zu sein, der muss mit etwas - na ja - Gegenwind rechnen und leben...
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
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Aufgrund der verspäteten Ankunft musste ich einen Termin auf morgen schieben. Das heißt konkret, dass ich erst später als geplant nach Hause fliegen kann und somit später ins Wochenende starte. Somit wird mir Lebenszeit aufgrund eines Problemes/Fehlers eines Dritten gestohlen und da ist es mein gutes Recht mich darüber zu echauffieren und mir zu überlegen wie ich das kompensiert bekommen könnte. Kann ja sein, dass dir deine Freizeit nichts bedeutet, mir bedeutet sie etwas.....Ja Lufthansa hat korrekt gehandelt im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, nichts destrotrotz ist mir ein zeitlicher Schaden entstanden.....


Ich verstehe allgemein den Hate den ich hier von zwei Usern abbekomme nicht. Hier werden ständig Wege gesucht und gefunden, wie man möglichst gut das System mit Meilen und Boni nutzt, ausnutzt und optimiert. Und nichts anderes mache ich hier.

Gruß,
Tobias

Das Problem ist, dass das von dir einfach so dermaßen weit von der Realität entfernt ist, dass es nicht mehr anders geht

Lebenszeit wird gestohlen, zeitlicher Schaden etc., dramatischer geht es wohl nicht. Ich denke, dass es beinahe jedem hier schon mal passiert ist, dass er einen Termin verschieben musste.

Es wird jetzt schon nicht so schlimm sein, dass dein Leben am Ende ist, da "später in dein Wochenende starten kannst"
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
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300x250
Das heißt konkret, dass ich erst später als geplant nach Hause fliegen kann und somit später ins Wochenende starte. Somit wird mir Lebenszeit aufgrund eines Problemes/Fehlers eines Dritten gestohlen und da ist es mein gutes Recht mich darüber zu echauffieren und mir zu überlegen wie ich das kompensiert bekommen könnte.
Letzte Woche hat einer auf der Autobahn einen Unfall gebaut weswegen ich deutlich später vom Arbeitsweg zu Hause ankam. Kann ich jetzt Kompensation fordern? Mir wurde ja wertvolle Freizeit gestohlen.

Hak's ab und nutze deine wertvolle Zeit anders als mit LH rumzustreiten. Ist langfristig entspannter :).