Wenn alles schiefgeht - Downgrade + 8 Std. Verspätung | Ansprüche?

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Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
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Liebe Community,

meine letzte Dienstreise musste ich leider auf Grund eines Arbeitsunfalls inkl. eines Schädeltraumas und einer offenen Wunde abbrechen.:sick:
Vorne weg, war erstversorgt und flugfähig, hatte aber 4 Std. nach der geplanten Ankunft schon einen entsprechenden Arzttermin.

Vorgeschichte:

Entsprechend wurde mein ECO Plus (G) Ticket (ca. 2.200 EUR) für zusätzliche:eyeb: ca. 820 EUR umgebucht auf einen Zubringer mit United TUS - DEN und schließlich DEN - MUC zum Ziel mit Lufthansa.
(Extra kurze Umsteigezeit von ca. 1. Std. wurde medizinsch empfohlen.)

Am Flugtag:
Nach Ankunft am Gate in TUS wurde der Flug zunächst mehrmals verschoben, worauf mir nur die Wahl gelassen wurde Flug am nächsten Tag oder Umbuchung über SFO inkl. 5-6 Std. Aufenthalt. :cry:
Der UA Flug verlief dann auch wie geplant in der ECO, da ECO Plus auf der Kurzstrecke ja nicht verfügbar ist. Für den anschließenden SFO - MUC Flug wurde mir allerdings kein ECO Plus Sitzplatz mehr zugewiesen, sondern ein regulärer ECO Platz in der Mittelreihe :mad:. Angeblich könnten die UA Mitarbeiter generell keine Plus Sitze Buchen.

Schließlich sprach ich 2 Std. vor Abflug bei Gate Öffnung die örtlichen LH Mitarbeiter darauf an und mir wurde mitgeteilt, dass die Maschine völlig überbucht sei und Sie ausserdem noch eine Backup Crew in der C transportieren müssten, entsprechend der vollen Prem. Eco mir also auch ein Upgrade (Welches ich entsprechend meiner Situation sogar bezahlt hätte) in C versagt. Anhand meiner Verfassung akzeptierte ich schließlich den ECO Platz, da eine noch längere Reiszeit untragbar gewesen wäre. Zu guter letzt bin ich mit ca. 7 Std. Verspätung in München gelandet, nachdem meine Wunde während des Flugs sich enzündete und ich anschließend dewegen via der Notaufnahme 5 Tage im Krankenhaus stationär behandelt wurde. :sick:

Ansprüche?:
Laut EU Verordnung stehen mir 600 EUR Entschädigung wegen der 7 Std. Verspätung auf der Langstrecke zu.
Zudem habe ich Anspruch auf eine 75% Erstattung des Ticketpreises auf Grund des Downgrades. Beziehen sich diese 75% auf den Gesamtpreis, oder Anteilig auf den Rückflug?

Wie kombinieren sich beide Ansprüche? Addieren Sie sich, oder habe ich Anspruch auf den jeweils größeren?

Sorry für den langen Text, aber die Gesamtsituation war schließlich mehr als umständlich.:(

Ich hoffe ja nicht das jemand von euch schon in der Situation war, aber gegebenenfalls kann ja doch der ein oder andere sein Wissen teilen, bevor mir vermutlich die Lufthansa versucht weiszumachen, dass mir entweder nix zusteht, oder ich doch bei UA anfragen soll (n)

Beste Grüße,
Nocturn
 
Zuletzt bearbeitet:

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Imho gibts nur Downgrade Kompensation. Der interamerikanische Flug fällt nicht unter EU VO und die Langstrecke war pünktlich...

Schadenersatz wird eher aussichtslos sein. Gar nicht fliegen wäre sicher gesünder gewesen.
 

Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
Dein Arzt ist witzig.


Danke für deine hilfreiche Antwort und ich beglückwünsche dich zu einem weiterem Post.....

Mir ist selbst auch klar, dass sich die LH bis zur Gerichtsverhandlung bezüglich eines Schadensersatz wehren würde. Deswegen auch eher die Frage, was mir an regulären Entschädigungen zusteht und wie sich diese kombienieren, bzw. auf was sich diese beziehen.

Beste Grüße,
Nocturn
 

Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
Imho gibts nur Downgrade Kompensation. Der interamerikanische Flug fällt nicht unter EU VO und die Langstrecke war pünktlich...

Schadenersatz wird eher aussichtslos sein. Gar nicht fliegen wäre sicher gesünder gewesen.

Schadenersatz sehe ich auch als aussichtslos. Dass zeigt eher wie weltfremd Ärzte sein können....

Aber als gebuchte und ausführende Airline Lufthansa mit Flugziel EU müsste doch die Verordnung für die gesamte Reise gelten, oder lieg ich da falsch? Ob, bzw. wie sich die LH dann teilweise von UA entschädigen lässt kann mir ja schließlich egal sein.

Defakto hatte ich ein Ticket um gegen 9:50 Uhr in MUC zu landen und nicht erst um 17:10 Uhr. Alles weitere sollte doch nebensächlich sein.

Dennoch vielen Dank für deine Meinung.

Garnicht fliegen wäre auch nicht wirklich besser gewesen, da die Berufgenossenschaft den frühst möglichen Rücktransport vorschreibt, da sonst die Kosten nicht getragen werden. Und die aberwitzigen amerikanischen Arztkosten will schließlich keiner tragen.
 

Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
700
26
Danke für deine hilfreiche Antwort und ich beglückwünsche dich zu einem weiterem Post.....

Mir ist selbst auch klar, dass sich die LH bis zur Gerichtsverhandlung bezüglich eines Schadensersatz wehren würde. Deswegen auch eher die Frage, was mir an regulären Entschädigungen zusteht und wie sich diese kombienieren, bzw. auf was sich diese beziehen.

Beste Grüße,
Nocturn
Sei mir nicht böse, aber du fragst ja nach Chanceneinschätzung für Schadenersatz.

Also, entweder du warst flugfähig oder nicht. War ja ein normaler Linienflug und keine medizinisch indizierte oder notwendige Heimholung mit einer Versicherung koordiniert, oder? Oder wie wurde das geregelt?

Also geht jedes Risiko auf deine Kappe und ob du nun am Fenster sitzt auf nem zweier-Stuhl oder in der Mitte weiter hinten - das ist schon hanebüchen.

Ich hoffe, dir geht es mittlerweile wieder gut!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.550
9.853
BRU
Sofern keine außerordentlichen Umstände stehen Dir die 600 Euro Entschädigung zu (sofern das wirklich unter die EU-VO fällt) plus die 75% Downgrade-Entschädigung (anteilsmäßig für die downgegradete Strecke) zu. Und zwar beides, voneinander unabhängig.

Für Deinem Zustand, die Regelung Deiner Berufsgenossenschaft (also dass Du sofort zurückfliegen musstest, anstatt zu warten, bis es Dir besser geht), fehlende Versicherungsabdeckung in den USA usw. kann LH nichts dafür. Insofern sehe ich auch nicht, für was die hier Schadenersatz zahlen sollten.

Das ginge wenn schon eher gegenüber dem Arzt, wenn der Dir Flugfähigkeit bescheinigte, der Flug aber schuld an späteren Komplikationen war o.ä. Aber wohl auch schwierig nachzuweisen….
 

Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
Sei mir nicht böse, aber du fragst ja nach Chanceneinschätzung für Schadenersatz.

Also, entweder du warst flugfähig oder nicht. War ja ein normaler Linienflug und keine medizinisch indizierte oder notwendige Heimholung mit einer Versicherung koordiniert, oder? Oder wie wurde das geregelt?

Also geht jedes Risiko auf deine Kappe und ob du nun am Fenster sitzt auf nem zweier-Stuhl oder in der Mitte weiter hinten - das ist schon hanebüchen.

Ich hoffe, dir geht es mittlerweile wieder gut!

Danke, dir.

Ja der Kommentar mit dem Schadensersatz kam auch nur vom Arzt. Davon unabhängig ist und war mir auch klar, dass der Schadensersatz quasi aussichtslos ist. Aber mir ging es eher um die anderen beiden Ansprüche.

Beste Grüße,
Nocturn
 
Zuletzt bearbeitet:

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.687
10.353
HAM
Garnicht fliegen wäre auch nicht wirklich besser gewesen, da die Berufgenossenschaft den frühst möglichen Rücktransport vorschreibt, da sonst die Kosten nicht getragen werden. Und die aberwitzigen amerikanischen Arztkosten will schließlich keiner tragen.

Klingt für mich danach, dass kein Arbeitsvisum vorlag und daher ein Ausschluss der Leistungspflicht. Sei mir nicht böse, aber deine Ansprüche auf Schadensersatz sind weit hergeholt - noch dazu, dass eine mögliche Belastung durch Keime in unterschiedlichen Klassen ein Faktor sei - mir sind dazu keinerlei Studien bekannt.

Die Erstattung bezüglich des Downgrades dürfte übrigens dem Arbeitgeber zustehen.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
Hattest Du denn keine Auslandsreisekrankenversicherung dass Du so holterdiepolter die USA verlassen musstest? Schädeltrauma, offene Wunde... Das hört sich für mich schon ziemlich böse an.
 

Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
Doch, Auslandsreiseversicherung war vorhanden und ich wurde ja auch erstversorgt und für flugfähig erklärt.


Aber wie schon gesagt, dass mit dem Schadensersatz ist nebensächlich und unwahrscheinlich. Es geht eher um die regulären Ansprüche bezüglich Downgrade und Verspätung.

Beste Grüße,
Nocturn
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.787
138
ZRH
meine.flugstatistik.de
Dein Arzt ist witzig.
Danke für deine hilfreiche Antwort und ich beglückwünsche dich zu einem weiterem Post.....

Ich vermute Bonbonpapier's Antwort bezog sich auf diesen Teil Deines Eingangsposts:

(Extra kurze Umsteigezeit von ca. 1. Std. wurde medizinsch empfohlen.)

Da kann ich die Reaktion "witzig" schon nachvollziehen. :idea:

Weiterhin gute Besserung!
 
A

Anonym-36803

Guest
Ich vermute Bonbonpapier's Antwort bezog sich auf diesen Teil Deines Eingangsposts
Vorhin stand im OP noch, der (deutsche?) Arzt hätte empfohlen, Schadenersatz einzufordern. Die Aussage findet sich aber nun nicht mehr im zwischenzeitlich editierten OP. Dafür kann man noch das hier in Post #8 lesen:
Ja der Kommentar mit dem Schadensersatz kam auch nur vom Arzt. Davon unabhängig ist und war mir auch klar, dass der Schadensersatz quasi aussichtslos ist.
Ich vermute stark, dass sich das "witzig" darauf bezieht.
 

Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
Hallo John,

Habe den Teil mit Schadensersatz inzwischen gestrichen, da der Kommentar bezüglich Schadensersatz vom Arzt kam und nicht wirklich Hauptthema der Anfrage sein sollte. Deswegen hab ichs rausgenommen, damit sich nicht jede Antwort darauf bezieht.

Am Ende kann man den kompletten ärztlichen Hintergrund auch streichen, die Ansprüche bezüglich Downgrade und Verspätung sind an sich schon berechtigt und die Frage ist wie diese kombiniert werden.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.548
2.705
FRA
...Am Ende kann man den kompletten ärztlichen Hintergrund auch streichen...

Also lässt sich der obige Sermon eigentlich zusammenstreichen auf kurze:

Gebucht: TUS-DEN-MUC
Umgebucht worden auf: TUS-SFO-MUC
Ankunft MUC: +7 h ggü. ursprünglicher Buchung
Zusätzlich: Downgrade von Y+ nach Y auf SFO-MUC
Anspruch auf: 600 EUR Entschädigung gem. EU VO w/ Verspätung sowie 75% Erstattung Couponwert w/ Downgrade?
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.272
417
MUC
nur mal so gefragt ... du wurdest von LH oder UA umgebucht und LH oder UA hat dir angeboten am Tag selber zu fliegen in ECO oder am nächsten Tag in Business?
Die LH nach Deutschland ging pünktlich raus? Du wurdest auf diese umgebucht auf deinen Wunsch? Oder war LH nach Deutschland verspätet?

Zu deiner Antwort, viel Spaß mit UA
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Siehe es doch positiv! Es hätte noch viel viel mehr schiefgehen können ;). z.B. Ehe-Partner zum Tinderdate gezogen, inkl. deinem geliebten Hund, dabei deinen Sportwagen mutwillig zerstört und gleichzeitig noch euer Einfamilienhaus abgefackelt... ;) ;) ;)
 
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Nocturn

Neues Mitglied
27.08.2016
21
0
nur mal so gefragt ... du wurdest von LH oder UA umgebucht und LH oder UA hat dir angeboten am Tag selber zu fliegen in ECO oder am nächsten Tag in Business?
Die LH nach Deutschland ging pünktlich raus? Du wurdest auf diese umgebucht auf deinen Wunsch? Oder war LH nach Deutschland verspätet?

Zu deiner Antwort, viel Spaß mit UA

UA hat mich umgebucht, da sie mich nicht mehr zu meinem DEN - MUC Flug bringen konnten. Mir wurde keine Umbuchung auf den nächsten Tag angeboten. Die LH nach Deutschland ging im Rahmen pünktlich raus.

Aber schlußendlich war das ganze eine komplette Lufthansa Buchung mit UA Codeshare Zubringer und EU Ziel. Also war die gesamte Rückreise meiner Meinung nach verspätet.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Nach EU Verordnung steht dir kein Schadensersatzanspruch zu, da die Verspätung von einer amerikanischen Fluggesellschaft (UA) auf einem US internem Flug verursacht wurde.
Warum bist du überhaupt geflogen. Gibt es in Tuscon keine Ärzte oder Krankenhäuser?
Sorry, aber dein Arzt hat keine Ahnung. Entweder warst Du dlugfähig oder nicht.
Bezüglich Downgrade musst du dich an UA wenden. Die haben umgebucht. LH hat nichts damit zu tun.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Aber schlußendlich war das ganze eine komplette Lufthansa Buchung mit UA Codeshare Zubringer und EU Ziel. Also war die gesamte Rückreise meiner Meinung nach verspätet.
Meiner Meinung nach nicht. Das die Störung auslösende Segment ist dasjenige der UA, das weder persönlich (weil UA kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist) noch örtlich (weil innerhalb der USA) in den Geltungsbereich der VO fällt.

Die entgegengesetzte Ansicht
Sofern keine außerordentlichen Umstände stehen Dir die 600 Euro Entschädigung zu (sofern das wirklich unter die EU-VO fällt) plus die 75% Downgrade-Entschädigung (anteilsmäßig für die downgegradete Strecke) zu. Und zwar beides, voneinander unabhängig.
bräuchte der Erläuterung.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.550
9.853
BRU
Ich habe meine Antwort doch selber schon eingeschränkt: Sofern das wirklich unter die EU-VO fällt - da mir aus dem ersten, ursprünglichen Post auch nicht klar wurde, wer an der Verspätung schuld ist.

Wenn das UA auf einem inneramerikanischen Flug war, wäre ich mir da auch nicht sicher. Auch wenn es doch mittlerweile Urteile gab, dass die Gesamtstrecke zu sehen ist, auch bei irgendwelchen Nicht-EU-Segmenten. Kann mich jetzt aber nicht erinnern, was für Konstellationen das waren....
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Ich würde den Artz in den USA verklagen, das ist am aussichtsreichsten und ermöglicht im Glücksfall nach oben offene Entschädigungen (punative damages penalty).
 

derAnti

Gesperrt
20.08.2017
8
0
Jetblue - wie nicht anders zu erwarten - Sinnfrei und Sinnlos

Siehe es doch positiv! Es hätte noch viel viel mehr schiefgehen können ;). z.B. Ehe-Partner zum Tinderdate gezogen, inkl. deinem geliebten Hund, dabei deinen Sportwagen mutwillig zerstört und gleichzeitig noch euer Einfamilienhaus abgefackelt... ;) ;) ;)

Und wieder ein Kommentar von Jetblue der sooooooo hilfreich ist.

@Jetblue - einfach mal Schn... (ok, das darf ich nicht ausschreiben) halten.
 
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hotfly

Erfahrenes Mitglied
17.09.2019
856
361
NUE
Hierzu möchte ich gar nichts kommentieren. Das war für Nocturn sicher ein schreckliches Erlebnis. Punkt.
Dann über Entschädigungen nachzudenken und zu fragen finde ich verständlich.
Vielleicht ist das hier sogar eine gute Idee:
Ich würde den Arzt in den USA verklagen, das ist am aussichtsreichsten [...]
Ich kenne ihn zwar nicht, aber vielleicht kann Flying_Lawyer irgendwie helfen...
 

Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
1.292
29
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Schädeltrauma reicht von Prellung bis Fraktur, und eine offene Wunde kann groß und im Gesicht, oder ein kleiner Platzer irgendwo auf der behaarten Kopfhaut sein. Waraus bestand die Erstversorgung vor Ort? 5 Tage stationär wegen einer entzündeten Wunde finde ich bemerkenswert. War da Fieber im Spiel? Wurde ein Abstrich gemacht mit mikrobiologischer Aufarbeitung? Wurde ein Antibiotikum gegeben?