Wenn alles schiefgeht - Downgrade + 8 Std. Verspätung | Ansprüche?

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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
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Der Fall der "virtuellen Airline" ist natürlich nochmal ein anderer, weil diese nicht über eine eigene Betriebsgenehmigung verfügt. In einer solchen Konstellation hat der EuGH schon entschieden, dass die FluggastrechteVO ohne erforderliche Betriebsgenehmigung keine Anwendung findet (Rs. Breyer gegen Sundair - C-292/18 - v. 6. Dezember 2018): Hier war vor dem AG Kassel die Sundair verklagt worden, die seinerzeit (noch) keine Betriebsgenehmigung hatte. Erfolglos.

Heißt das, dass hier der Kunde absolut bezüglich EU261 in die Hose gekniffen ist? Nicht mal bei der ausführenden Airline ist dann was zu holen?