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Da ging es aber im Einzelfall um einen Wilden Streik, was kein Streik im eigentlichen Sinne ist sondern eine plötzliche Krankheitswelle bei den Mitarbeitern. Und es wird darauf verwiesen, dass es Einzelfallabhängig ist.
Es würde mich wundern, wenn Streiks bei Airlines grundsätzlich derart anders behandelt werden als Streiks in sonstigen Bereichen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung.
Das war der Anlass des Urteil ja, inhaltlich geht es aber deutlich weiter, nämlich auf die Frage, on es beherrschbar gewesen wäre:
"bedeute noch nicht, dass ein Streik unbedingt und automatisch einen Grund für die Befreiung von der Ausgleichspflicht darstelle. Dies müsse im Einzelfall anhand der genannten Kriterien geprüft werden. Vorliegend seien die Voraussetzungen für die Einstufung als “außergewöhnlicher Umstand“ aber nicht erfüllt. Umstrukturierungen und betriebliche Umorganisationen gehörten zu den normalen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen von Unternehmen. Da es nicht ungewöhnlich sei, dass betriebliche Entscheidungen mit Interessen von Mitarbeitern kollidierten, seien die Risiken, die sich aus den mit entsprechenden Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der betreffenden Fluggesellschaft zu betrachten.
Streikereignis war vorliegend beherrschbar
Außerdem könne nicht angenommen werden, dass der "Wilde Streik" von TUIfly nicht tatsächlich beherrschbar gewesen sei, zumal er trotz der hohen Abwesenheitsquote nach einer Einigung zwischen TUIfly und dem Betriebsrat am 07.10.2016 geendet habe. Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass diese Vorgehensweise der Belegschaft, weil sie nicht offiziell von einer Gewerkschaft initiiert wurde, für die Auslegung des Begriffs “außergewöhnliche Umstände“ keine Rolle spiele. Ansonsten hätte dies zur Folge, dass der Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung von den arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats abhinge. Dadurch würden die Ziele der Verordnung beeinträchtigt, ein hohes Schutzniveau für die Fluggäste sowie harmonisierte Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Luftfahrtunternehmen in der Union sicherzustellen."
Hier bei entsprechendes Urteil gegen LH: https://europakonsument.at/de/streik-urteil-gegen-lufthansa
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