Groupe Air France-KLM: No Show Klausel

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tufs

Neues Mitglied
26.02.2020
2
0
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Hallo Zusammen,

Ich werde im April ein Auslandssemester in Tokio. Da die Option Hin- und Rückflug günstiger als ein One-way Ticket war, habe ich eine solche Kombination gebucht. Ich plane jedoch nicht, den Rückflug anzutreten, da ich im Anschluss an meine Zeit in Tokio noch plane, in ein anderes Land zu reisen und von dort aus erst wieder zurück nach Deutschland zu fliegen. In der Bestätigungsemail habe ich nun ganz am Ende den Hinweis gesehen, dass für nicht angetretene Flugabschnitte am Flughafen 500€ für interkontinentale Flüge berechnet wird. Mit einer solchen Klausel habe ich nicht gerechnet.
Hier im Forum habe ich einige Beiträge gelesen, die meinten, dass sie keine Probleme hatten, Rückflüge verfallen zu lassen, so lange sie keine Rückerstattung forderten. Jedoch sind diese Beiträge auch schon einige Jahre alt. Hat jemand Erfahrungen, insbesondere mir Air France, mit solchen Kosten gemacht?

Danke im vorraus
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.280
971
dass für nicht angetretene Flugabschnitte am Flughafen 500€ für interkontinentale Flüge berechnet wird. Mit einer solchen Klausel habe ich nicht gerechnet...
Jedoch sind diese Beiträge auch schon einige Jahre alt.

Such mal nach dem Lufthansa Fall, da haste einiges zu lesen und so lange ist der noch nicht her. 8-;
Kurzzusammenfassung: Lufthansa ist krachend dran gescheitert. Da darfst Du selber Deine Schlußfolgerungen draus ziehen. Garantieren wird Dir niemand was. In dem von Dir beschriebenen Fall würde kaum einer hier sich groß Gedanken machen.
 

tufs

Neues Mitglied
26.02.2020
2
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Such mal nach dem Lufthansa Fall, da haste einiges zu lesen und so lange ist der noch nicht her. 8-;
Kurzzusammenfassung: Lufthansa ist krachend dran gescheitert. Da darfst Du selber Deine Schlußfolgerungen draus ziehen. Garantieren wird Dir niemand was. In dem von Dir beschriebenen Fall würde kaum einer hier sich groß Gedanken machen.

Auf genau den Fall bin ich auch gestoßen und etwas beruhigt :D
Allerdings habe ich zum ersten mal eine solche Klausel explizit gelesen, was mich doch etwas verunsichert hat. Allerdings könnte ich den Flug ja auch einfach verpasst haben, da wäre es von der Airline ja dreist nochmal drauf zu hauen und mehr Geld zu verlangen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wie sollen sie die denn am Flughafen 500€ berechnen, wenn du zum Rückflug gar nicht auftauchst? Bezieht sich die Klausel nicht eher darauf, dass man halt 500€ zahlen muss, wenn dann einen Zubringer nicht genutzt hat aber den Weiterflug trotzdem nutzen will?
 
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mfkne

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Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
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3.045
Ich hänge mich hier mal rein, wenn ich darf... :)

Gibt es aktuelle Erfahrungen bezüglich No-Show beim Rückflug? Plane mit KLM zu fliegen.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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In der Regel bezieht sich die No Show Klausel ja nur darauf, was passiert wenn man nach einem No Show eine Erstattung bzw,. Umbuchung will.
z.B. Normal kostet Umbuchung 100 EUR, bei einem No Shoiw aber nochmal extra 200 EUR.

Insofern sollte da gar nichts passieren wenn Du den Rückflug nicht antrittst.
 
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Lama007

Neues Mitglied
15.10.2024
2
1
Ich habe leider gerade einen solchen Fall. Eine Mutter wurde am Checkin-Schalter abgelehnt und durfte den Flug nicht antreten, weil der zweite Nachname des Kindes fehlte. Änderung des Namens durch das Personal nicht möglich, Hotline der Fluglinie war noch nicht erreichbar. Jetzt soll Sie für die beiden Rückflüg jeweils 500,-€ zahlen, wenn Sie sie nicht verfallen lassen will. Die Hinflüge sollen natürlich auch nicht erstattet, gutgeschrieben oder umgebucht werden. Ihr könnt euch vorstellen, dass diese Mutter AirFrance nur noch per Anwalt kontaktiert und nie wieder bei denen buchen will.
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Ich habe leider gerade einen solchen Fall. Eine Mutter wurde am Checkin-Schalter abgelehnt und durfte den Flug nicht antreten, weil der zweite Nachname des Kindes fehlte. Änderung des Namens durch das Personal nicht möglich, Hotline der Fluglinie war noch nicht erreichbar. Jetzt soll Sie für die beiden Rückflüg jeweils 500,-€ zahlen, wenn Sie sie nicht verfallen lassen will. Die Hinflüge sollen natürlich auch nicht erstattet, gutgeschrieben oder umgebucht werden. Ihr könnt euch vorstellen, dass diese Mutter AirFrance nur noch per Anwalt kontaktiert und nie wieder bei denen buchen will.
Unfassbar, zumal gerade bei so langen Namen wie Adult+Infants es technisch manchmal je nach Namenslänge nicht immer möglich ist alle Namen einzugeben.
 

Lama007

Neues Mitglied
15.10.2024
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Unfassbar, zumal gerade bei so langen Namen wie Adult+Infants es technisch manchmal je nach Namenslänge nicht immer möglich ist alle Namen einzugeben.
UPDATE:
Der dritte Mitarbeiter, den ich anrief und ihm die Geschichte erzählte buchte den HinFlug gegen
eine erträgliche Gebühr um. Die 2x 500€ wegen "no show" für den Rückflug wurden erlassen.

Schwieriger war noch die Korrektur der Namen. Nachnamen sollten auf alle Fälle Stimmen, aber für das 6 Monate alte Baby war nichtmal für den ganzen Vornamen Platz. Da fragt man sich, wer denkt sich solche IT-Systeme aus ...
 
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reifel

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30.08.2010
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UPDATE:
Der dritte Mitarbeiter, den ich anrief und ihm die Geschichte erzählte buchte den HinFlug gegen
eine erträgliche Gebühr um. Die 2x 500€ wegen "no show" für den Rückflug wurden erlassen.

Schwieriger war noch die Korrektur der Namen. Nachnamen sollten auf alle Fälle Stimmen, aber für das 6 Monate alte Baby war nichtmal für den ganzen Vornamen Platz. Da fragt man sich, wer denkt sich solche IT-Systeme aus ...
Wie ich schon sagte. Es gibt sogar Fälle in denen der Nachname gekürzt werden muss. Schau mal nach Brasilien, Portugal oder Spanien. Da sind teilweise die Nachnamen so lang, dass sie nicht in das Namensfeld passen. Vorname noch gar nicht mitgerechnet.
Dann ist es übrigens so dass die meisten Airlines wünschen, dass der Nachname gekürzt wird und zumindest der erste Vorname im Ticket steht, ein Vorname sollte immer drin stehen.

(ausser wenn man keinen Namen hat, meist kein Vorname, auch diese Situationen gibt es).
 
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hollaho

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22.10.2016
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UPDATE:
Der dritte Mitarbeiter, den ich anrief und ihm die Geschichte erzählte buchte den HinFlug gegen
eine erträgliche Gebühr um. Die 2x 500€ wegen "no show" für den Rückflug wurden erlassen.

Schwieriger war noch die Korrektur der Namen. Nachnamen sollten auf alle Fälle Stimmen, aber für das 6 Monate alte Baby war nichtmal für den ganzen Vornamen Platz. Da fragt man sich, wer denkt sich solche IT-Systeme aus ...
Diese Problemchen gibt es bei sehr langen Namen schon immer und ist wohl auch was historisch gewachsen durch die Buchungssysteme, das ist nicht mal Airline-spezifisch. Und ist auch absolut akzeptierte Praxis, bei überlangen Namen einfach den Rest wegzulassen. Man tippt dann beim Nachnamen so viel rein, wie eben in das Feld reingeht, also bei Cecilia Jendritzki-Machalowskinoso z.B. Cecilia Jendritzki-Machalo wenn nur das paßt. Sollte aber auch bei Cecilia Jendritzki kein Problem geben.

Vorausgesetzt es ist klar genug ersichtlich, daß das Ticket für diese Person gebucht wurde, hat die Airline auch rechtlich keinerlei Chance da raus zu kommen. Die Beförderungsverweigerung kostet die Airline dann einfach nur extra Entschädigung obendrauf auf die separat gebuchte Ersatzbeförderung. Sehr vereinzelt gibt es leider absolut inkompetente Mitarbeiter. Ich würde das als sehr untypischen Fall ansehen.

Es gibt in dem Zusammenhang übrigens auch keine erträgliche Gebühr, ist fast schon sinnvoller nach Dokumentation der Beförderungsverweigerung einfach woanders neu zu buchen und die Kosten rechtsanhängig zu machen. Wenn Du für ne Umbuchung zahlst, darfst du nur unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen und mußt das wiederum dokumentieren. Gibt auch keine Verpflichtung sich aus Schadensminderungsgründen auf rechtswidrige Gebühren einzulassen, man darf einfach woanders Ersatz besorgen, wenn sie denn so nicht befördern.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Oder: Wer denkt sich solche Vornamen aus? (scnr)
Das geht recht schnell. Das komplette Namensfeld darf man in Amadeus nicht mehr als 57 Zeichen haben. Da Erwaschene, Infant, entsprechende Titel usw alles dazu zählen, geht das flott. Vor allem wenn das Baby einen anderen Nachnamen hat.
NM1SCHNEIDERSCHUSTER/CHRISTINAMARLEEN (INFSCHUSTER/MIAJULIA/15JAN2024) und zack ist man schnell drüber.

 
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