[FONT="]Dasselbe Ziel verfolgt heute schon das Geldwäsche-Gesetz (GwG). Es fordert beispielsweise von Kfz-Käufern und -Verkäufern, die regelmäßig Bargeschäfte abwickeln, besondere Sorgfalt. „Allerdings haben Autohändler bislang nur ein geringes Bewusstsein für das Thema Geldwäsche entwickelt“, beobachtet Silvia Rohe, Geschäftsführerin der Creditreform Compliance Services GmbH. Fahrzeughändler sind verpflichtet, vor jeder Bargeldannahme oder Transaktion ab 10.000 Euro den Vertragspartner zu identifizieren. Das heißt, sie müssen sich bei Privatpersonen den Ausweis zeigen lassen. Juristische Personen müssen darüber hinaus einen Handelsregisterauszug vorlegen. [/FONT]